Bür­ger­schaft­li­ches Engagement

Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment kann weder ver­ord­net wer­den noch allein eine Auf­gabe der Poli­tik sein. Es bedeu­tet die Über­nahme von Ver­ant­wor­tung für eine Sache, eine Gruppe oder die Gesell­schaft. Es för­dert den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt, ver­mit­telt ein Gefühl der Zuge­hö­rig­keit und kann dar­über hin­aus inte­gra­tiv wir­ken. Als wich­ti­ger Bestand­teil der Demo­kra­tie spie­gelt bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment die Viel­falt der Gesell­schaft wider.