Reli­gion gehört auch in den öffent­li­chen Raum

Die Frage, ob der Islam zu Deutsch­land gehört, ist am Tag des Inkraft­tre­ten des Grund­ge­set­zes am 24. Mai 1949 posi­tiv geklärt worden

Ber­lin, den 18.03.2018. In den letz­ten Tagen wurde eine äußerst rück­wärts­ge­wandte Dis­kus­sion über die Reli­gi­ons­frei­heit in Deutsch­land geführt. Dabei ist die Frage seit Inkraft­tre­ten des Grund­ge­set­zes für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land am 24. Mai 1949 in Arti­kel 4 des Grund­ge­set­zes ein­deu­tig geklärt: Die Frei­heit des Glau­bens, des Gewis­sens und die Frei­heit des reli­giö­sen und welt­an­schau­li­chen Bekennt­nis­ses sind unver­letz­lich. Die unge­störte Reli­gi­ons­aus­übung wird gewährleistet.

Die Initia­tive kul­tu­relle Inte­gra­tion hat sich im letz­ten Jahr in ihren „Fünf­zehn The­sen zur kul­tu­rel­len Inte­gra­tion“ inten­siv auch mit der Frage beschäf­tigt ob Reli­gion in den öffent­li­chen Raum gehört. Die These 4 der Initia­tive lau­tet: Reli­gion gehört auch in den öffent­li­chen Raum. Reli­gio­nen kön­nen wich­tige Bei­träge zur kul­tu­rel­len Inte­gra­tion leis­ten. In Deutsch­land sind Staat und Reli­gion klar von­ein­an­der unter­schie­den, aber auch auf­ein­an­der bezo­gen. Den Reli­gio­nen wird die Mög­lich­keit gege­ben, in der Öffent­lich­keit sicht­bar auf­zu­tre­ten und aktiv am gesell­schaft­li­chen Leben mit­zu­wir­ken. Zugleich aber unter­lie­gen sie den gel­ten­den rechts­staat­li­chen Regeln und einem öffent­li­chen Dis­kurs. Die­ses Ver­hält­nis von Staat und Reli­gion hat sich in Deutsch­land bewährt. Die öku­me­ni­sche Ver­stän­di­gung, der inter­re­li­giöse Dia­log und die frie­dens­stif­tende Kraft von Reli­gion soll­ten gestärkt wer­den. Hier kön­nen Gemein­sam­kei­ten gefun­den wer­den, um mit bestehen­den Unter­schie­den kon­struk­tiv umzugehen.

Der Mode­ra­tor der Initia­tive kul­tu­relle Inte­gra­tion und Geschäfts­füh­rer des Deut­schen Kul­tur­ra­tes, Olaf Zim­mer­mann, sagte: „Im Grund­ge­setz wird die Reli­gi­ons­frei­heit in unse­rem Land zu einem der unver­äu­ßer­li­chen Grund­rechte erho­ben, das gilt selbst­ver­ständ­lich auch für Mus­lime und den Islam. Span­nend ist die Frage, ob und wenn ja, wie deut­lich, Reli­gion in den öffent­li­chen Raum gehört. Hier hat die Initia­tive Kul­tu­relle Inte­gra­tion klar Posi­tion bezo­gen und hier­über kann man auch gerne beherzt strei­ten. Die Frage, ob der Islam zu Deutsch­land gehört, wenn Mus­lime in Deutsch­land leben, ist am Tag des Inkraft­tre­ten des Grund­ge­set­zes am 24. Mai 1949 posi­tiv geklärt wor­den. Einer Debatte dar­über bedarf es nicht.“

Von |2019-06-17T15:28:30+02:00März 18th, 2018|Meldung|Kommentare deaktiviert für

Reli­gion gehört auch in den öffent­li­chen Raum

Die Frage, ob der Islam zu Deutsch­land gehört, ist am Tag des Inkraft­tre­ten des Grund­ge­set­zes am 24. Mai 1949 posi­tiv geklärt worden

Die überparteiliche Initiative kulturelle Integration ist ein breites Bündnis aus 28 Organisationen der Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Medien, Sozialpartner, Länder und kommunalen Spitzenverbände.