Initiative kulturelle Integration 18. März 2018 Logo_Initiative_print.png

Reli­gion gehört auch in den öffent­li­chen Raum

Die Frage, ob der Islam zu Deutsch­land gehört, ist am Tag des Inkraft­tre­ten des Grund­ge­set­zes am 24. Mai 1949 posi­tiv geklärt worden

Berlin, den 18.03.2018. In den letzten Tagen wurde eine äußerst rückwärtsgewandte Diskussion über die Religionsfreiheit in Deutschland geführt. Dabei ist die Frage seit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949 in Artikel 4 des Grundgesetzes eindeutig geklärt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Die Initiative kulturelle Integration hat sich im letzten Jahr in ihren „Fünfzehn Thesen zur kulturellen Integration“ intensiv auch mit der Frage beschäftigt ob Religion in den öffentlichen Raum gehört. Die These 4 der Initiative lautet: Religion gehört auch in den öffentlichen Raum. Religionen können wichtige Beiträge zur kulturellen Integration leisten. In Deutschland sind Staat und Religion klar voneinander unterschieden, aber auch aufeinander bezogen. Den Religionen wird die Möglichkeit gegeben, in der Öffentlichkeit sichtbar aufzutreten und aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Zugleich aber unterliegen sie den geltenden rechtsstaatlichen Regeln und einem öffentlichen Diskurs. Dieses Verhältnis von Staat und Religion hat sich in Deutschland bewährt. Die ökumenische Verständigung, der interreligiöse Dialog und die friedensstiftende Kraft von Religion sollten gestärkt werden. Hier können Gemeinsamkeiten gefunden werden, um mit bestehenden Unterschieden konstruktiv umzugehen.

Der Moderator der Initiative kulturelle Integration und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Im Grundgesetz wird die Religionsfreiheit in unserem Land zu einem der unveräußerlichen Grundrechte erhoben, das gilt selbstverständlich auch für Muslime und den Islam. Spannend ist die Frage, ob und wenn ja, wie deutlich, Religion in den öffentlichen Raum gehört. Hier hat die Initiative Kulturelle Integration klar Position bezogen und hierüber kann man auch gerne beherzt streiten. Die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, wenn Muslime in Deutschland leben, ist am Tag des Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 positiv geklärt worden. Einer Debatte darüber bedarf es nicht.“

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