These 1

Das Grund­ge­setz als Grund­lage für das Zusam­men­le­ben der Men­schen in Deutsch­land muss gelebt werden.

Das Grund­ge­setz beschreibt ins­be­son­dere in sei­nen ers­ten 20 Arti­keln unver­rück­bare Prin­zi­pien des Zusam­men­le­bens. Es sichert seit Jahr­zehn­ten ein fried­li­ches Zusam­men­le­ben in Deutsch­land. Die Ach­tung und der Schutz der Men­schen­würde sind Grund­lage der deut­schen Rechts­ord­nung. Das Grund­ge­setz regelt zuerst das Ver­hält­nis von Staat und Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und schützt vor staat­li­cher Will­kür. Es ist zugleich essen­ti­ell für das Zusam­men­le­ben der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und muss daher von allen hier leben­den Men­schen akzep­tiert und respek­tiert werden.
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Von |2021-05-27T15:27:37+02:00Mai 15th, 2017|These|Kommentare deaktiviert für

These 1

Das Grund­ge­setz als Grund­lage für das Zusam­men­le­ben der Men­schen in Deutsch­land muss gelebt werden.