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These 1

Das Grund­ge­setz als Grund­lage für das Zusam­men­le­ben der Men­schen in Deutsch­land muss gelebt werden.

Das Grundgesetz beschreibt insbesondere in seinen ersten 20 Artikeln unverrückbare Prinzipien des Zusammenlebens. Es sichert seit Jahrzehnten ein friedliches Zusammenleben in Deutschland. Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde sind Grundlage der deutschen Rechtsordnung. Das Grundgesetz regelt zuerst das Verhältnis von Staat und Bürgerinnen und Bürgern und schützt vor staatlicher Willkür. Es ist zugleich essentiell für das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger und muss daher von allen hier lebenden Menschen akzeptiert und respektiert werden.

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