75 Jahre Befrei­ung des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Auschwitz
„Die Aus­ein­ad­ner­set­zung mit der Geschichte ist nie abge­schlos­sen“ (These 13)

Am 27. Januar 1945 wurde das Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Ausch­witz befreit. Die­ses Jahr, am 27. Januar 2020 jährt sich der Tag der Befrei­ung zum 75. Mal. Seit dem Jahr 2005 wird er als Inter­na­tio­na­ler Tag zum Geden­ken an die Opfer des Holo­caust began­gen. Die trei­bende Kraft hin­ter der Ein­füh­rung eines Tages zum Geden­ken an den Holo­caust und zur Ver­hü­tung von Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit war sei­ner­zeit der Europarat.

Pro­jekte, Initia­ti­ven und Insti­tu­tio­nen wid­men die­sen Tag in beson­de­rem Maße dem Erin­nern und Geden­ken der Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus. Mit dem Pro­jekt #75befreiung erin­nern bei­spiels­weise in den Sozia­len Medien ab dem 20. Januar deutsch­land­weit die Gedenk­stät­ten an die Befrei­ung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger zwi­schen Januar und Mai 1945.

Mit dem För­der­pro­gramm „Jugend erin­nert“ der Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medien unter­stützt der Bund die Ent­wick­lung neuer For­men der Bil­dungs­ar­beit in NS-Gedenk­stät­ten und Doku­men­ta­ti­ons­zen­tren. Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Prof. Monika Grüt­ters möchte mit dem För­der­pro­gramm Gedenk­stät­ten und Doku­men­ta­ti­ons­zen­tren als maß­geb­li­che Akteure der außer­schu­li­schen his­to­risch-poli­ti­schen Bil­dungs­ar­beit im Bereich der Auf­ar­bei­tung des Natio­nal­so­zia­lis­mus unter­stüt­zen und nach­hal­tige Bil­dungs­for­mate für junge Men­schen stär­ken. Dar­über hin­aus sol­len inno­va­tive Ansätze und Metho­den erprobt und wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Wie wol­len wir in Zukunft an die Shoah erin­nern? Wie pfle­gen wir das Erin­nern mit immer grö­ße­rem zeit­li­chen Abstand zur Shoah und dem Ver­lust des Gedächt­nis­ses der Zeit­zeu­gen? Und wie kann die Erin­ne­rungs­ar­beit in einer mul­ti­eth­ni­schen Gesell­schaft aussehen?

All die­sen Fra­gen wid­met sich auch die Initia­tive kul­tu­relle Inte­gra­tion. In These 13 ihrer 15 The­sen „Zusam­men­halt in Viel­falt“ hat sie daher for­mu­liert: „Die Aus­ein­an­der­set­zung mit der Geschichte ist nie abge­schlos­sen“ und in der Erläu­te­rung der These ein kla­res Bekennt­nis zur Erin­ne­rung an die Shoah abgelegt.

Die Ver­ab­schie­dung der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rechte war, ange­sichts der Gewalt­ver­bre­chen des Zwei­ten Welt­krie­ges und der Shoah, ein his­to­ri­scher Mei­len­stein. Erst­mals wur­den in der Geschichte der Mensch­heit Rechte ver­fasst, die für alle Men­schen unab­hän­gig von Alter, Geschlecht, Glaube oder Natio­na­li­tät gel­ten sollen.