Pro­jekt der Woche: „Pass(t) uns allen – Bünd­nis für ein gerech­tes Staats­bür­ger­schafts-, Ein­bür­ge­rungs- und Wahlrecht“

Das Bünd­nis „Pass(t) uns allen“ besteht aus über 50 migran­ti­schen und ras­sis­mus­kri­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen bun­des­weit und setzt sich für ein gerech­tes Staats­an­ge­hö­rig­keits-, Ein­bür­ge­rungs- und Wahl­recht ein. Um die recht­li­che Gleich­stel­lung und gesell­schaft­li­che Teil­habe aller in Deutsch­land leben­den Men­schen zu ermög­li­chen, hält das Bünd­nis die Umset­zung von vier poli­ti­schen For­de­run­gen für notwendig:

  1. Ein unein­ge­schränk­tes Geburts­recht, d.h. alle in Deutsch­land gebo­re­nen Kin­der erhal­ten von Geburt an die deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit – unab­hän­gig von der/den Staatsangehörigkeit(en) und dem Auf­ent­halts­sta­tus der Eltern
  2. Die Ermög­li­chung mehr­fa­cher Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten für alle
  3. Die Mög­lich­keit einer unbü­ro­kra­ti­schen Einbürgerung
  4. Das aktive und pas­sive Wahl­recht für alle, die seit min­des­tens drei Jah­ren ihren Lebens­mit­tel­punkt in Deutsch­land haben

Hin­ter­grund und Aktivitäten 

In Deutsch­land leben über 14 Mil­lio­nen Men­schen ohne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit, dar­un­ter mehr als ein­ein­halb Mil­lio­nen, die hier gebo­ren sind. Sie dür­fen weder wäh­len noch sich selbst für ein poli­ti­sches Amt bewer­ben und sind im All­tag in vie­ler­lei Hin­sicht benach­tei­ligt im Ver­gleich zu deut­schen Staats­bür­ge­rin­nen und Staats­bür­gern. Nicht nur Men­schen mit unsi­che­rem Auf­ent­halts­sta­tus, son­dern auch sol­che, die hier gebo­ren wur­den und eine unbe­fris­tete Nie­der­las­sungs­er­laub­nis besit­zen, sind nicht vor Abschie­bun­gen geschützt. Im Asyl­ver­fah­ren ist die Teil­habe noch stär­ker eingeschränkt.

Im Dezem­ber 2022 initi­ierte das Bünd­nis eine gleich­na­mige Kam­pa­gne, die mit der Ver­öf­fent­li­chung einer Peti­tion auf der Platt­form Innn.it ihren Auf­takt fand. Im Laufe des fol­gen­den Jah­res betei­ligte sich das Bünd­nis kri­tisch an den Debat­ten und dem Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Staats­an­ge­hö­rig­keits­re­form der Bun­des­re­gie­rung. Im Februar 2023 ver­öf­fent­lichte das Bünd­nis einen Offe­nen Brief, der von über 100 nam­haf­ten Per­sön­lich­kei­ten und Orga­ni­sa­tio­nen aus Wis­sen­schaft, Kul­tur, Bil­dung und Zivil­ge­sell­schaft unter­zeich­net wurde. Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter des Bünd­nis­ses nah­men an Podi­ums­dis­kus­sio­nen teil und ver­öf­fent­lich­ten Bei­träge in Bro­schü­ren. Im Mai folgte eine Stel­lung­nahme zum Geset­zes­ent­wurf, die im Rah­men einer Online-Pres­se­kon­fe­renz vor­ge­stellt wurde. Darin begrüßte das Bünd­nis die geplante Ein­füh­rung der Mehr­staa­tig­keit, kri­ti­sierte jedoch gleich­zei­tig die zahl­rei­chen Ver­schär­fun­gen, wel­che ins­be­son­dere Men­schen tref­fen, die von Armut betrof­fen und mehr­fach mar­gi­na­li­siert sind, und zu mehr Will­kür und dis­kri­mi­nie­ren­den Ent­schei­dun­gen füh­ren kön­nen. Zur ers­ten Lesung des Geset­zes orga­ni­sierte das Bünd­nis eine Kund­ge­bung vor dem Bun­des­tag und for­derte Nach­bes­se­run­gen des Gesetzes.

Im März 2024 fei­erte der Kurz­film „Das Recht, Rechte zu haben“ Pre­miere, der im Rah­men der Kam­pa­gne von With Wings and Roots e.V. und Roma­ni­Phen e.V. pro­du­ziert wurde. Der Film beleuch­tet die Bedeu­tung von Staats­an­ge­hö­rig­keit, Staa­ten­lo­sig­keit und das Leben mit einer Dul­dung. Er zeigt die Kämpfe von geflüch­te­ten und nicht-geflüch­te­ten Migran­tin­nen und Migran­ten, BpoC, Roma und Romnja sowie Sinti und Sin­tizze für glei­che Rechte in Deutschland.

Das Bünd­nis bleibt wei­ter­hin aktiv und setzt sich für die Umset­zung all sei­ner For­de­run­gen ein. In den kom­men­den Mona­ten, ins­be­son­dere im Vor­feld der Bun­des­tags­wah­len 2025, wird der Fokus ver­stärkt auf dem Thema „Wahl­recht für alle“ liegen.

Nähere Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt fin­den Sie hier.
Von |2024-09-03T12:17:41+02:00September 4th, 2024|Projekt|Kommentare deaktiviert für Pro­jekt der Woche: „Pass(t) uns allen – Bünd­nis für ein gerech­tes Staats­bür­ger­schafts-, Ein­bür­ge­rungs- und Wahlrecht“