Die Künste ermöglichen die Auseinandersetzung mit persönlichen, philosophischen, gesellschaftlichen und politischen Grundfragen. Sie weisen über das unmittelbare Erleben hinaus, eröffnen neue Sinnhorizonte und Erfahrungsräume. In der Fähigkeit, Kunst zu schaffen und zu interpretieren, überschreitet der Mensch, wie die UNESCO formuliert, seine eigene Begrenztheit. Die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit sichert die Entfaltung der Künste. Die Kunstfreiheit auszuhalten, ist für die freiheitliche Gesellschaft unverzichtbar. Kunst kann verstörend sein. Kunstwerke können Missfallen auslösen. Sie müssen immer wieder neu befragt und interpretiert werden sowie sich der kritischen Debatte stellen. Die Kunstfreiheit darf aber nicht als Deckmantel für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit benutzt werden. Verantwortliche in Kultureinrichtungen und von Kulturveranstaltungen stehen auch in einer kulturpolitischen Verantwortung.