Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung gehören zu den grundlegenden Prinzipien unseres Zusammenlebens. Sie sind im Grundgesetz als verfassungsrechtliches Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert. Es bleibt eine Aufgabe für Staat und Gesellschaft, Geschlechtergerechtigkeit in all ihren Facetten zu verwirklichen und bestehenden Benachteiligungen entgegenzuwirken. Das gesellschaftliche Verständnis von Geschlecht hat sich in den letzten Jahren verändert. Dazu gehört auch, die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken. Gleichwohl hat der Auftrag, die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu verwirklichen, nichts an Relevanz verloren.