These 4

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit ist ein Eck­pfei­ler unse­res Zusammenlebens.

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit und Gleich­be­rech­ti­gung gehö­ren zu den grund­le­gen­den Prin­zi­pien unse­res Zusam­men­le­bens. Sie sind im Grund­ge­setz als ver­fas­sungs­recht­li­ches Gebot der Gleich­be­rech­ti­gung von Mann und Frau ver­an­kert. Es bleibt eine Auf­gabe für Staat und Gesell­schaft, Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit in all ihren Facet­ten zu ver­wirk­li­chen und bestehen­den Benach­tei­li­gun­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken. Das gesell­schaft­li­che Ver­ständ­nis von Geschlecht hat sich in den letz­ten Jah­ren ver­än­dert. Dazu gehört auch, die Akzep­tanz und den Schutz sexu­el­ler und geschlecht­li­cher Viel­falt zu stär­ken. Gleich­wohl hat der Auf­trag, die Gleich­be­rech­ti­gung von Mann und Frau zu ver­wirk­li­chen, nichts an Rele­vanz verloren.

Von |2023-12-16T17:56:17+01:00Dezember 18th, 2023|These|Kommentare deaktiviert für

These 4

Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit ist ein Eck­pfei­ler unse­res Zusammenlebens.