In Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wird unmissverständlich festgestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgelegte Grundsatz gilt weltweit und für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig davon, ob hier geboren oder aus unterschiedlichen Gründen eingewandert, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Behinderung. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist unverhandelbare Voraussetzung für das Zusammenleben in unserer freiheitlichen Demokratie und Grundlage für alles staatliche Handeln. Der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist von dem Bewusstsein getragen, die Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen und den Schutz der Menschenwürde zu sichern.