Fle­xi­bler und teurer

Kein "beson­de­rer" Kul­tur­auf­trag mehr für den öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk

Ins­ge­samt 8,26 Mil­li­ar­den Euro flos­sen mit dem Rund­funk­bei­trag 2021 an ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio. Das ist ein Plus von 3,8 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr. Haupt­grund für den Anstieg der Erträge ist die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt beschlos­sene Anpas­sung des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Monat, obwohl sie erst Anfang August 2021 wirk­sam wurde. An die­ser für die Anstal­ten posi­ti­ven Ent­wick­lung wird auch der neue Auf­trag für ARD und ZDF, des­sen Ent­wurf die Regie­rungs­chefin­nen und -chefs der Län­der am 2. Juni gebil­ligt hat­ten, nichts ändern. Im Gegen­teil: In einem Inter­view mit der FAZ hat der neue KEF-Vor­sit­zende Mar­tin Det­zel dar­auf ver­wie­sen, dass die Höhe des Rund­funk­bei­tra­ges in ers­ter Linie vom Auf­trag bestimmt werde. Wenn der Auf­trag im Wesent­li­chen gleich bleibe  – wie jetzt geplant – sei das reine Reche­narith­me­tik. So sei es ange­sichts der gegen­wär­ti­gen Infla­ti­ons­rate, wenn die Kos­ten­ent­wick­lung hoch­ge­rech­net werde, keine Über­ra­schung, dass die Bei­träge nomi­nal stei­gen könn­ten. Zudem ver­ur­sa­che die Digi­ta­li­sie­rung zunächst teil­weise höhere Kos­ten, als sich durch Ein­spa­run­gen ergä­ben. Und auch die Mit­ar­bei­ter hät­ten einen Anspruch auf eine ange­mes­sene Vergütung.

Sechs Jahre nach der Bil­dung der Arbeits­gruppe „Auf­trag und Struk­tur­op­ti­mie­rung der Rund­funk­an­stal­ten“ liegt jetzt der Ent­wurf des novel­lier­ten Medi­en­staats­ver­tra­ges vor, über den sich alle 16 Bun­des­län­der eini­gen konn­ten. „Wir muss­ten ziem­lich dicke Bret­ter boh­ren, aber das Reform­pa­ket kann sich wirk­lich sehen las­sen“ stellt dazu Dirk Schröd­ter, Chef der Staats­kanz­lei in Schles­wig-Hol­stein fest. „Der Pro­gramm­auf­trag wird deut­lich fle­xi­bler gestal­tet. Das ist für mich Dreh- und Angel­punkt der Reform. Wir eröff­nen den Anstal­ten die Mög­lich­keit, die Men­schen da abzu­ho­len, wo sie sind. Sie kön­nen weni­ger linear und mehr online machen. Die Media­the­ken bekom­men mehr Spiel­raum. Das ist fol­ge­rich­tig im Zeit­al­ter des sich ste­tig wan­deln­den Medi­en­nut­zungs­ver­hal­tens. Die Ver­ant­wor­tung der Gre­mien wird gestärkt. Nach­hal­tig­keit wird ein zen­tra­les Kri­te­rium. Und das öffent­lich-recht­li­che Pro­fil der Ange­bote wird deut­lich geschärft.“

Trotz der tech­ni­schen und gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen müss­ten die Anstal­ten ihren Grund­ver­sor­gungs­auf­trag gegen­über der Gesell­schaft ins­ge­samt auch wei­ter­hin erfül­len, so Seve­rin Fischer, Chef der Ber­li­ner Senats­kanz­lei. Durch die zuneh­mende Digi­ta­li­sie­rung, Tech­ni­sie­rung und Medi­en­kon­ver­genz hät­ten sich die For­mate, die Ver­brei­tungs­wege und das Medi­en­nut­zungs­ver­hal­ten der Men­schen zuletzt grund­le­gend ver­än­dert. „Was sich dage­gen nicht ver­än­dert hat, das ist die große Bedeu­tung des bei­trags­fi­nan­zier­ten öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks. Er genießt nach wie vor hohe Akzep­tanz, die wir nicht durch das Fest­hal­ten an star­ren Struk­tu­ren gefähr­den dür­fen. Gleich­zei­tig soll auch der Auf­trag geschärft wer­den, um das öffent­lich-recht­li­che Gesamt­an­ge­bot kla­rer zu beschrei­ben“, sagt der für Medi­en­po­li­tik zustän­dige Chef der Ber­li­ner Senatskanzlei.

Nach­dem alle Län­der den Ent­wurf unter­schrie­ben haben, das soll bis Ende Juni der Fall sein, wer­den die Land­tage infor­miert, die dem novel­lier­ten Medi­en­staats­ver­trags­ent­wurf auch zustim­men müs­sen. Anfang 2023 sol­len die Ände­run­gen in Kraft treten.

Unter­hal­tung muss einem öffent­lich-recht­li­chen Pro­fil dienen

Zwar ist die „Struk­tur­op­ti­mie­rung“ auf dem wei­ten und stei­ni­gen Weg ver­lo­ren gegan­gen, aber wenigs­tens die Auf­trags­op­ti­mie­rung soll nun rea­li­siert wer­den. Die geplan­ten Ände­run­gen bezie­hen sich nur auf sechs der ins­ge­samt 23 Para­gra­fen im Medi­en­staats­ver­trag zum öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk. Der beschlos­sene Ent­wurf unter­schei­det sich nicht signi­fi­kant vom Papier, das in einer Online-Anhö­rung öffent­lich zur Dis­kus­sion gestellt wor­den ist. Von den annä­hernd 2.700 Ände­rungs­vor­schlä­gen, die die Staats­kanz­lei in Rhein­land-Pfalz erreich­ten, hat kaum einer Ein­gang in die Über­le­gun­gen der Län­der gefunden.

Wer nun denkt, mit dem novel­lier­ten Auf­trag sei ein­deu­tig gere­gelt, wofür ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio die mehr als neun Mil­li­ar­den Euro jähr­lich aus­ge­ben dür­fen, irrt sich aller­dings. Das beginnt mit dem soge­nann­ten „Pro­fil“ des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks. So lau­tet die neue For­mu­lie­rung zum Unter­hal­tungs­an­ge­bot: „Die öffent­lich-recht­li­chen Ange­bote haben der Kul­tur, Bil­dung, Infor­ma­tion und Bera­tung zu die­nen. Unter­hal­tung, die einem öffent­lich-recht­li­chen Pro­fil ent­spricht, ist Teil des Auf­trags.“ Das bedeu­tet, dass nur die Unter­hal­tungs­sen­dun­gen, die einem sol­chen Pro­fil ent­spre­chen, künf­tig im Pro­gramm ange­bo­ten wer­den dür­fen. Das ist sicher eine Ein­gren­zung zur bis­he­ri­gen For­mu­lie­rung im Medi­en­staats­ver­trag, nach der die Unter­hal­tung „auch“ einem öffent­lich-recht­li­chen Pro­fil ent­spre­chen müsse. Im Begrün­dungs­text zum Zwölf­ten Rund­funk­än­de­rungs­staats­ver­trag 2009 hat­ten die Län­der fest­ge­hal­ten, dass ein öffent­lich-recht­li­ches Ange­bots­pro­fil dadurch gekenn­zeich­net sei, dass ins­be­son­dere Tri­via­li­sie­rung und Bou­le­var­di­sie­rung als pro­gramm­li­che Instru­mente ver­mie­den wer­den. Ange­sichts neuer gestal­te­ri­scher und tech­ni­scher Mög­lich­kei­ten reicht eine solch nega­tive Beschrei­bung jedoch nicht aus, um öffent­lich-recht­li­che Unter­hal­tung zu defi­nie­ren und von pri­va­ten Anbie­tern abzu­gren­zen. Zudem wird in der Öffent­lich­keit zu Recht der hohe Anteil an Unter­hal­tungs­for­ma­ten bei ARD und ZDF kri­ti­siert, der damit nicht ein­ge­dämmt wird.

Kul­tur­be­richt­erstat­tung ist kein her­vor­ge­ho­be­ner Auf­trag mehr

In der Debatte um die Auf­trags­no­vel­lie­rung ist bis­her eine wesent­li­che Ände­rung kaum beach­tet wor­den. So heißt es im aktu­el­len Staats­ver­trag, dass die Sen­der Bei­träge ins­be­son­dere zur Kul­tur anzu­bie­ten hät­ten. Die­ser „beson­dere“ Kul­tur­auf­trag des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks wird nun nicht mehr her­vor­ge­ho­ben. Kein gutes Vor­zei­chen für die geschrumpfte Zahl von Kul­tur­sen­dun­gen und -formaten.

Der Auf­trag soll „in sei­ner gesam­ten Breite auf der ers­ten Aus­wahl­ebene der eige­nen Por­tale und über alle Tages­zei­ten hin­weg in den Voll­pro­gram­men wahr­nehm­bar sein“. Mit ande­ren Wor­ten: Nicht nur Kri­mis und Unter­hal­tung, son­dern auch Doku­men­tar­filme müs­sen im Haupt­abend­pro­gramm ab 20.00 Uhr prä­sent sein.

Kern des Auf­trags ist die Programmflexibilisierung

„Die öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten haben die Auf­gabe, ein Gesamt­an­ge­bot für alle zu unter­brei­ten“, so steht es jetzt im Text. Bei der Ange­bots­ge­stal­tung sol­len sie dabei die Mög­lich­kei­ten nut­zen, die ihnen aus der Bei­trags­fi­nan­zie­rung erwach­sen, und tra­gen dabei durch eigene Impulse und Per­spek­ti­ven zur media­len Ange­bots­viel­falt bei. Allen Bevöl­ke­rungs­grup­pen soll die Teil­habe an der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft ermög­licht wer­den. Um das zu errei­chen, ist der Kern des neuen Auf­trags die soge­nannte Fle­xi­bi­li­sie­rung, also eine ver­rin­gerte lineare Beauf­tra­gung von TV-Pro­gram­men, und damit die Mög­lich­keit für die Anstal­ten, in Abstim­mung mit den Gre­mien zu ent­schei­den, ob und ab wann bis­he­rige lineare Ange­bote wei­ter­ge­führt, in ein Online-For­mat umge­wan­delt oder sogar ganz ein­ge­stellt wer­den. Künf­tig sol­len nur das Erste, das Zweite, die Drit­ten Pro­gramme sowie ARTE und 3sat linear beauf­tragt wer­den. Wenn der Medi­en­staats­ver­trag so bestä­tigt wird, könnte der Baye­ri­sche Rund­funk rela­tiv schnell ARD-alpha in eine Wis­sens­platt­form ver­wan­deln und die ARD ihre Pläne für eine News-Platt­form umset­zen. Auch dem ARD-Kul­tur­por­tal, das end­lich im Herbst die­ses Jah­res star­ten soll, steht for­mal nichts mehr im Wege.

Laut Ent­wurf sind die Fern­seh­pro­gramme, die nicht mehr linear wei­ter­ge­führt wer­den müs­sen, jedoch wei­ter­hin beauf­tragt; „die Beauf­tra­gung geht auf die über­führ­ten, aus­ge­tausch­ten, wie­der­her­ge­stell­ten oder ver­än­der­ten Ange­bote über“, heißt es in dem Text. Die Gesamt­zahl der Fern­seh­pro­gramme, die von den in der ARD zusam­men­ge­schlos­se­nen Lan­des­rund­funk­an­stal­ten bzw. dem ZDF ver­an­stal­tet wer­den, darf die bis­he­rige Anzahl der ver­brei­te­ten Fern­seh­pro­gramme nicht über­stei­gen. Das bedeu­tet, dass die bis­he­ri­gen Ange­bote wie Phoe­nix oder der KiKA nicht sofort abge­schal­tet wer­den, son­dern über die Umstel­lung auf ein Online-Ange­bot die Gre­mien ent­schei­den müs­sen. Damit ist der öffent­lich-recht­li­che Rund­funk ver­pflich­tet, auch wei­ter­hin ein Ange­bot für Kin­der und neben den Haupt­pro­gram­men wei­tere Infor­ma­ti­ons­an­ge­bote zu pro­du­zie­ren und zu verbreiten.

Nicht­eu­ro­päi­sche Serien künf­tig in der Media­thek, wenn sie öffent­lich-recht­li­chem Pro­fil entsprechen

Ver­än­dert wurde die Bereit­stel­lung von Spiel­fil­men und Fern­seh­se­rien in den Media­the­ken. So sol­len diese Werke, die euro­päi­schen und nicht­eu­ro­päi­schen Ursprung sind, künf­tig nur dann für 30 Tage in die Media­the­ken ein­ge­stellt wer­den, „wenn es sich um Bei­träge zur Bil­dung oder zur Kul­tur han­delt und sie in beson­de­rem Maße zum öffent­lich-recht­li­chen Pro­fil bei­tra­gen“. Bis­her durf­ten nicht­eu­ro­päi­sche Pro­duk­tio­nen gar nicht in den Media­the­ken prä­sent sein. Da fin­det er sich erneut, der unklare Begriff eines öffent­lich-recht­li­chen Profils.

Claus Gre­we­nig, Vor­stands­vor­sit­zen­der des Vau­net und Chief Cor­po­rate Affairs Offi­cer bei RTL Deutsch­land, begrüßte die hier gefun­dene Anpas­sung an den ursprüng­li­chen Ent­wurf, der keine Beschrän­kun­gen vor­sah: Die Tat­sa­che, dass der Auf­trag künf­tig in sei­ner gesam­ten Breite im Tages­ver­lauf der Voll­pro­gramme und in den Media­the­ken wahr­nehm­bar sein soll, sei ebenso wie die Schär­fung bei der Unter­hal­tung und die begrenzte Öff­nung der Online-Aus­wer­tungs­mög­lich­kei­ten wich­tig, weil alle Ver­än­de­run­gen bei ARD und ZDF sich unmit­tel­bar auch auf die pri­va­ten Medien als „zweite Säule“ des dua­len Sys­tems aus­wir­ken wür­den, so Grewenig.

Fern­seh- und Rund­funk­räte sol­len mehr Gewicht erhalten

Nach dem Wil­len der Län­der wer­den die Rund­funk- und Fern­sehräte künf­tig eine grö­ßere Rolle spie­len und über die „Erfül­lung des Auf­trags sowie über eine wirt­schaft­li­che und spar­same Haus­halts- und Wirt­schafts­füh­rung“ wachen. Auch müs­sen sie Maß­stäbe fest­set­zen, um die „Kon­trolle der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz zu ermög­li­chen“. Um die Ein­hal­tung des Auf­trags bes­ser über­prü­fen zu kön­nen, sol­len nach dem Wil­len der Län­der die Lan­des­rund­funk­an­stal­ten, das ZDF und das Deutsch­land­ra­dio Ziel­vor­ga­ben fest­le­gen, die von den zustän­di­gen Gre­mien fest­ge­setzt wer­den. „Die Richt­li­nien umfas­sen (…) inhalt­li­che und for­male Qua­li­täts­stan­dards sowie stan­dar­di­sierte Pro­zesse zu deren Über­prü­fung; die Richt­li­nien sind zu ver­öf­fent­li­chen und regel­mä­ßig zu über­prü­fen“, heißt es dazu im Entwurfstext.

An eini­gen Stel­len wur­den in den Ent­wurf zudem For­mu­lie­run­gen ein­ge­fügt, die eine bes­sere Trans­pa­renz der Kos­ten und „Nach­prü­fung des Finanz­be­darfs“ durch die KEF ermög­li­chen sol­len. Erst­mals kön­nen die Anstal­ten „für ein neues oder wesent­lich geän­der­tes Tele­me­di­en­an­ge­bot einen ‚Pro­be­be­trieb‘ für sechs Monate star­ten, um neue Erkennt­nisse zu gewin­nen, die sie für den Vor­schlag für ein neues Tele­me­di­en­an­ge­bot benö­ti­gen, Auf­schlüsse über den vor­aus­sicht­li­chen Bedarf nach dem neuen Tele­me­di­en­an­ge­bot zu erhal­ten oder neu­ar­tige tech­ni­sche und/oder jour­na­lis­ti­sche Kon­zepte zu erproben“.

Die Län­der gehen damit kon­se­quent den Weg wei­ter, ihre Ver­pflich­tung für den öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk, zu der sie laut Ver­fas­sung und auch dem Bei­hil­fe­recht der EU ver­pflich­tet sind, auf die Sen­der zu über­tra­gen. Künf­tig sol­len die Anstal­ten und die Gre­mien über­wie­gend allein ver­ant­wor­ten, über wel­che Wege die Inhalte ver­brei­tet wer­den, ob sie den Anfor­de­run­gen an ein „öffent­lich-recht­li­ches Pro­fil“ genü­gen und den „Grund­sät­zen der Wirt­schaft­lich­keit und Spar­sam­keit“ entsprechen.

Nach dem Inkraft­tre­ten des neuen Medi­en­staats­ver­tra­ges wol­len die Län­der in einem zwei­ten Schritt auch über die Art der Bei­trags­fest­set­zung und die Aus­ge­stal­tung des Finanz­rah­mens Fest­le­gun­gen tref­fen. Zur Dis­kus­sion steht wei­ter­hin die Kopp­lung des Rund­funk­bei­trags an einen Index, an dem sich regel­mä­ßige Anpas­sun­gen des Bei­trags ori­en­tie­ren könn­ten. Auch soll über Mög­lich­kei­ten der Bud­ge­tie­rung und der peri­oden­über­grei­fen­den Rück­la­gen­bil­dung bei den Anstal­ten ent­schie­den wer­den. Zudem hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt klar­ge­stellt, dass es den Lan­des­ge­setz­ge­bern ver­fas­sungs­recht­lich frei­stehe, die Bei­trags­ent­schei­dung durch Rechts­ver­ord­nung tref­fen zu las­sen oder eine Mehr­heits­ent­schei­dung zu ermög­li­chen, um damit ein Deba­kel wie im Dezem­ber 2020 im Land­tag von Sach­sen-Anhalt zu vermeiden.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 07-08/2022.

Von |2022-08-01T09:58:59+02:00Juli 4th, 2022|Medien|Kommentare deaktiviert für

Fle­xi­bler und teurer

Kein "beson­de­rer" Kul­tur­auf­trag mehr für den öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk

Helmut Hartung ist Chefredakteur des Blogs medienpolitik.net.