Schlüs­sel­kom­pe­tenz Religionssensibilität

THESE 5: Reli­gion gehört in den öffent­li­chen Raum

Als die 28 Grün­dungs­mit­glie­der der Initia­tive kul­tu­relle Inte­gra­tion (IkI) 2016 began­nen, schrift­li­che The­sen ihres Wer­te­bünd­nis­ses auf­zu­set­zen, stie­ßen die bei­den Kir­chen, der Koor­di­na­ti­ons­rat der Mus­lime sowie der Zen­tral­rat der Juden nicht bei allen Bünd­nis­part­nern auf Gegen­liebe mit ihrem Anlie­gen, öffent­lich gelebte Reli­gion als Res­source von Inte­gra­tion und Zusam­men­halt zu würdigen.

Aber dank der umsich­ti­gen Mode­ra­tion des Deut­schen Kul­tur­ra­tes gelang es schließ­lich doch, Post­sä­ku­la­ri­tät als vierte These in das finale IkI-Papier auf­zu­neh­men: „Reli­gion gehört in den öffent­li­chen Raum. (…) Den Reli­gio­nen wird die Mög­lich­keit gege­ben, in der Öffent­lich­keit sicht­bar auf­zu­tre­ten und aktiv am gesell­schaft­li­chen Leben mit­zu­wir­ken. Zugleich aber unter­lie­gen sie den gel­ten­den rechts­staat­li­chen Regeln und einem öffent­li­chen Dis­kurs“, heißt es in dem Papier, das am 16. Mai 2017 ver­öf­fent­licht und der dama­li­gen Bun­des­kanz­le­rin Angela Mer­kel per­sön­lich über­reicht wurde.

Die IkI hat gut daran getan, sich zur Prä­senz der Reli­gio­nen im öffent­li­chen Raum zu beken­nen. Alles andere wäre Rea­li­täts­ver­wei­ge­rung. Zwar glau­ben nur noch 38 Pro­zent der deut­schen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an Gott (vgl. Ber­tels­mann-Reli­gi­ons­mo­ni­tor 2023), aber 85 Pro­zent der nach Deutsch­land migrie­ren­den und flüch­ten­den Men­schen sind prak­ti­zie­rend reli­giös und gehö­ren mehr als 50 ver­schie­de­nen Reli­gio­nen an (vgl. etwa die BAMF-Kurz­ana­lyse 2/2020). Die­ser Lebens­wirk­lich­keit ist respekt­voll zu begeg­nen – auch sei­tens reli­gi­ons­kri­ti­scher und anti­re­li­giö­ser Menschen.

Zu den sozia­len Schlüs­sel­kom­pe­ten­zen gehö­ren heute Geschlech­ter-, Öko- und inter­kul­tu­relle Sen­si­bi­li­tät; diese Trias gehört drin­gend erwei­tert um Reli­gi­ons­sen­si­bi­li­tät (inter­na­tio­nal: Reli­gious Liter­acy). Reli­gi­ons­sen­si­bi­li­tät als Skill für jeden – auch für Are­li­giöse und Reli­gi­ons­kri­ti­ker – bedeu­tet: „Reli­gio­nen ken­nen und ver­ste­hen“. Ohne die damit ver­bun­dene Grund­hal­tung aus Acht­sam­keit, Respekt und Takt gegen­über Reli­gio­si­tät wird unsere im Zuge der Immi­gra­tion zuneh­mend post­sä­ku­lare Gesell­schaft keine Kohä­sion ent­wi­ckeln können.

Die Glie­der einer zukunfts­wil­li­gen und -fähi­gen Gesell­schaft kom­men doch gar nicht umhin, sich über die Fra­gen nach der Würde des Lebens, nach der Frei­heit des Ein­zel­nen und der Gerech­tig­keit in der Gemein­schaft, nach den Grund­la­gen per­so­na­ler Würde, indi­vi­du­el­ler und kol­lek­ti­ver Frei­heit, dem Men­schen in den Öko­sys­te­men und den nor­ma­ti­ven Grund­la­gen gelin­gen­den Lebens zu ver­stän­di­gen. Diese grund­le­gen­den Fra­gen auf Augen­höhe mit­ein­an­der zu dis­ku­tie­ren – aus huma­nis­tisch-uti­li­ta­ris­ti­scher, are­li­giös-ethi­scher und eben auch aus reli­giö­ser Per­spek­tive – setzt ein Min­dest­maß an sozia­ler Kohä­sion bereits vor­aus und gene­riert und ver­stärkt diese weiter.

Als das IkI-Bünd­nis seine The­sen 2023 novel­liert hat, rutschte zwar die Wür­di­gung öffent­li­cher Reli­gion einen Platz nach hin­ten (jetzt also These 5), aber die IkI-Part­ner haben erneut die­ses Com­mitt­ment getrof­fen, wobei allen – selbst­ver­ständ­lich auch den an IkI betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen der vier Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten – völ­lig klar ist, dass Miss­brauch von Reli­gion für extre­mis­ti­sche Ansich­ten nicht tole­ra­bel ist und dass sich jede Reli­gion als Teil öffent­li­chen Lebens gege­be­nen­falls auch fair vor­ge­brach­ter Reli­gi­ons­kri­tik stel­len muss.

Gegen blas­phe­mi­sche Dis­kri­mi­nie­rungs­kam­pa­gnen, gegen Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen an Mit­glie­dern und Reprä­sen­tan­ten von Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten oder gegen Volks­ver­het­zung aus reli­giö­sen, anti­re­li­giö­sen und ras­sis­ti­schen Grün­den gibt es die bewähr­ten Werk­zeuge des Rechts­staa­tes. Aber jen­seits des­sen erge­ben sich aus fair vor­ge­brach­ter Reli­gi­ons­kri­tik öffent­lich beach­tete Dis­kurse, aus denen eine Reli­gi­ons­ge­mein­schaft, die mit Sach­ar­gu­men­ten zu über­zeu­gen weiß, durch­aus einen Zuge­winn öffent­li­cher Sym­pa­thie schöp­fen kann. Sollte sich die Reli­gi­ons­kri­tik sach­lich als berech­tigt erwei­sen (Bei­spiel Chris­ten­tum: Die abs­trakte sakrale Kunst des 20. Jahr­hun­derts gab wesent­li­che, durch­aus reli­gi­ons­kri­tisch gemeinte Impulse zur Über­win­dung eines patri­ar­cha­lisch ver­ein­nahm­ten Gott-Vater-Bil­des), dann tut die betrof­fene Reli­gi­ons­ge­sell­schaft gut an einer Kurs­kor­rek­tur. Sie wird dadurch ihr Gesicht nicht verlieren.

Die Umtriebe fun­da­men­ta­lis­ti­scher reli­giö­ser Strö­mun­gen und die Akti­vi­tä­ten aggres­siv mis­sio­nie­ren­der reli­giö­ser Grup­pen ver­ur­sa­chen ein mul­mi­ges Gefühl; man­che möch­ten da öffent­li­che Räume am liebs­ten zu „reli­gi­ons­neu­tra­len Zonen“ machen. Ein­zelne deut­sche Hoch­schul­lei­tun­gen nei­gen am Cam­pus bereits zu sol­chen Bestre­bun­gen. Aber schüt­tet dies nicht das Kind mit dem Bade aus? Macht man da nicht die Regel freier Reli­gi­ons­aus­übung ver­ant­wort­lich für den Regel­miss­brauch? Welt­an­schau­li­che Neu­tra­li­tät durch Neu­tra­li­sie­rung zu erset­zen, funk­tio­niert sozio­kul­tu­rell ein­fach nicht – das erlebt man aktu­ell u. a. in Frankreich.

Die bei­den gro­ßen Kir­chen und die christ­lich-theo­lo­gi­schen Fakul­tä­ten an deut­schen Hoch­schu­len betrei­ben nicht nur aktiv Fun­da­men­ta­lis­mus-Prä­ven­tion, son­dern sie bil­den auch in einer plu­ra­len Gesell­schaft sprach­fä­hige Reli­gi­ons­exper­tin­nen und -exper­ten für inter­re­li­giöse Kon­texte aus. Sie hel­fen dabei mit, posi­tive und nega­tive Reli­gi­ons­frei­heit im öffent­li­chen Raum in eine ange­mes­sene, kon­struk­tive, faire Balance zu brin­gen. Und sie erbrin­gen ihren Bei­trag dazu, dass sich Reli­gi­ons­sen­si­bi­li­tät als all­ge­meine soziale Schlüs­sel­kom­pe­tenz seriös eta­blie­ren kann.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 12/2025.

Von |2025-11-27T14:13:02+01:00November 27th, 2025|Religiöse Vielfalt, These|Kommentare deaktiviert für

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Jakob Johannes Koch ist Kulturreferent der Deutschen Bischofskonferenz.