Als die 28 Gründungsmitglieder der Initiative kulturelle Integration (IkI) 2016 begannen, schriftliche Thesen ihres Wertebündnisses aufzusetzen, stießen die beiden Kirchen, der Koordinationsrat der Muslime sowie der Zentralrat der Juden nicht bei allen Bündnispartnern auf Gegenliebe mit ihrem Anliegen, öffentlich gelebte Religion als Ressource von Integration und Zusammenhalt zu würdigen.
Aber dank der umsichtigen Moderation des Deutschen Kulturrates gelang es schließlich doch, Postsäkularität als vierte These in das finale IkI-Papier aufzunehmen: „Religion gehört in den öffentlichen Raum. (…) Den Religionen wird die Möglichkeit gegeben, in der Öffentlichkeit sichtbar aufzutreten und aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Zugleich aber unterliegen sie den geltenden rechtsstaatlichen Regeln und einem öffentlichen Diskurs“, heißt es in dem Papier, das am 16. Mai 2017 veröffentlicht und der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich überreicht wurde.
Die IkI hat gut daran getan, sich zur Präsenz der Religionen im öffentlichen Raum zu bekennen. Alles andere wäre Realitätsverweigerung. Zwar glauben nur noch 38 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger an Gott (vgl. Bertelsmann-Religionsmonitor 2023), aber 85 Prozent der nach Deutschland migrierenden und flüchtenden Menschen sind praktizierend religiös und gehören mehr als 50 verschiedenen Religionen an (vgl. etwa die BAMF-Kurzanalyse 2/2020). Dieser Lebenswirklichkeit ist respektvoll zu begegnen – auch seitens religionskritischer und antireligiöser Menschen.
Zu den sozialen Schlüsselkompetenzen gehören heute Geschlechter-, Öko- und interkulturelle Sensibilität; diese Trias gehört dringend erweitert um Religionssensibilität (international: Religious Literacy). Religionssensibilität als Skill für jeden – auch für Areligiöse und Religionskritiker – bedeutet: „Religionen kennen und verstehen“. Ohne die damit verbundene Grundhaltung aus Achtsamkeit, Respekt und Takt gegenüber Religiosität wird unsere im Zuge der Immigration zunehmend postsäkulare Gesellschaft keine Kohäsion entwickeln können.
Die Glieder einer zukunftswilligen und -fähigen Gesellschaft kommen doch gar nicht umhin, sich über die Fragen nach der Würde des Lebens, nach der Freiheit des Einzelnen und der Gerechtigkeit in der Gemeinschaft, nach den Grundlagen personaler Würde, individueller und kollektiver Freiheit, dem Menschen in den Ökosystemen und den normativen Grundlagen gelingenden Lebens zu verständigen. Diese grundlegenden Fragen auf Augenhöhe miteinander zu diskutieren – aus humanistisch-utilitaristischer, areligiös-ethischer und eben auch aus religiöser Perspektive – setzt ein Mindestmaß an sozialer Kohäsion bereits voraus und generiert und verstärkt diese weiter.
Als das IkI-Bündnis seine Thesen 2023 novelliert hat, rutschte zwar die Würdigung öffentlicher Religion einen Platz nach hinten (jetzt also These 5), aber die IkI-Partner haben erneut dieses Committment getroffen, wobei allen – selbstverständlich auch den an IkI beteiligten Institutionen der vier Religionsgesellschaften – völlig klar ist, dass Missbrauch von Religion für extremistische Ansichten nicht tolerabel ist und dass sich jede Religion als Teil öffentlichen Lebens gegebenenfalls auch fair vorgebrachter Religionskritik stellen muss.
Gegen blasphemische Diskriminierungskampagnen, gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen an Mitgliedern und Repräsentanten von Religionsgesellschaften oder gegen Volksverhetzung aus religiösen, antireligiösen und rassistischen Gründen gibt es die bewährten Werkzeuge des Rechtsstaates. Aber jenseits dessen ergeben sich aus fair vorgebrachter Religionskritik öffentlich beachtete Diskurse, aus denen eine Religionsgemeinschaft, die mit Sachargumenten zu überzeugen weiß, durchaus einen Zugewinn öffentlicher Sympathie schöpfen kann. Sollte sich die Religionskritik sachlich als berechtigt erweisen (Beispiel Christentum: Die abstrakte sakrale Kunst des 20. Jahrhunderts gab wesentliche, durchaus religionskritisch gemeinte Impulse zur Überwindung eines patriarchalisch vereinnahmten Gott-Vater-Bildes), dann tut die betroffene Religionsgesellschaft gut an einer Kurskorrektur. Sie wird dadurch ihr Gesicht nicht verlieren.
Die Umtriebe fundamentalistischer religiöser Strömungen und die Aktivitäten aggressiv missionierender religiöser Gruppen verursachen ein mulmiges Gefühl; manche möchten da öffentliche Räume am liebsten zu „religionsneutralen Zonen“ machen. Einzelne deutsche Hochschulleitungen neigen am Campus bereits zu solchen Bestrebungen. Aber schüttet dies nicht das Kind mit dem Bade aus? Macht man da nicht die Regel freier Religionsausübung verantwortlich für den Regelmissbrauch? Weltanschauliche Neutralität durch Neutralisierung zu ersetzen, funktioniert soziokulturell einfach nicht – das erlebt man aktuell u. a. in Frankreich.
Die beiden großen Kirchen und die christlich-theologischen Fakultäten an deutschen Hochschulen betreiben nicht nur aktiv Fundamentalismus-Prävention, sondern sie bilden auch in einer pluralen Gesellschaft sprachfähige Religionsexpertinnen und -experten für interreligiöse Kontexte aus. Sie helfen dabei mit, positive und negative Religionsfreiheit im öffentlichen Raum in eine angemessene, konstruktive, faire Balance zu bringen. Und sie erbringen ihren Beitrag dazu, dass sich Religionssensibilität als allgemeine soziale Schlüsselkompetenz seriös etablieren kann.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2025.
