Ein Markt­platz der Reli­gio­nen und Weltanschauungen

THESE 5: Reli­gion gehört in den öffent­li­chen Raum

Reli­gion ist im öffent­li­chen Raum auf viel­fäl­tige Weise prä­sent. Wie die jewei­lige Reli­gion sich ein­bringt, kann und muss sie selbst ent­schei­den – ob im Wohn­zim­mer, in der Syn­agoge, Moschee, Kir­che oder Kar­frei­tags­pro­zes­sion. Die christ­li­chen Kir­chen zum Bei­spiel sind sicht­bar und hör­bar: Durch Gebäude, Denk­mä­ler und Glo­cken, sie laden zu Andach­ten und Kon­zer­ten ein. Als „Pop-Up-Church“ geschieht Kir­che: Sie irri­tiert und beschenkt mit Fuß­wa­schun­gen auf der Ree­per­bahn, Advents-Flash-Mobs im Ein­kaufs­zen­trum und Gra­tis-Umar­mun­gen in der Fuß­gän­ger­zone. Das Juden­tum wie­derum zeigt sich zum Bei­spiel mit einem Cha­nukka-Leuch­ter am Bran­den­bur­ger Tor. Auch die Mus­lime sind prä­sent: Man­cher­orts hört man inzwi­schen auch in Deutsch­land den Gebets­ruf des Muez­zins. Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten als Aus­druck von Reli­gion laden ein und erre­gen Wider­spruch– auch darin ist Reli­gion öffentlich.

Reli­gion ist auch medial im öffent­li­chen Raum: durch Got­tes­dien­st­über­tra­gun­gen im Fern­se­hen, durch Mor­gen­an­dach­ten im Radio und Posts auf Social-Media-Kanä­len, durch Kam­pa­gnen wie: „Ohne Sonn­tag gibt es nur noch Werk­tage“. Reli­gion ist öffent­lich in und durch Schu­len, Kin­der­gär­ten, Kran­ken­häu­ser, dia­ko­ni­sche Ein­rich­tun­gen, die Bahn­hofs­mis­sion, Kältestuben.

Reli­gion ist auch des­halb im öffent­li­chen Raum, weil Men­schen Reli­gion sicht­bar und hör­bar leben. In der kom­mer­zi­el­len Vari­ante der Weih­nachts­märkte sind Spu­ren davon noch zu erken­nen, dass Reli­gion immer auch Fest und Feier ist, Ein­la­dung und Teil­habe, Mit­ma­chen und All­tags­un­ter­bre­chung. Öffent­li­che Reli­gion zeigt sich auf beson­ders über­zeu­gende Weise als Barm­her­zig­keit mit Tee und Suppe, mit offe­nen Kir­chen für Wärme im Win­ter und Kühle im Som­mer, für die Mög­lich­keit zum Ker­zen­an­zün­den in Trauer und Glück, als Ver­samm­lungs­ort wie zu Zei­ten der Fried­li­chen Revo­lu­tion 1989 – all das auch für Nicht-Gläubige.

Diese For­men von Öffent­lich­keit von Reli­gion haben bei vie­len auch Nicht-Reli­giö­sen Akzep­tanz. Kon­flikt­haf­ter ist es zum Bei­spiel bei The­men wie Fei­er­ta­gen oder dem Tanz­ver­bot am Kar­frei­tag. Dies löst Wider­stand aus bei denen, die die Frei­heit zur Reli­gion, die das Grund­ge­setz expli­zit schützt, ganz und voll­stän­dig durch die Frei­heit von Reli­gion erset­zen – Neu­tra­li­tät als staat­lich geför­der­ter Athe­is­mus. Einige For­men der öffent­li­chen Prä­senz von Reli­gion wer­den als unzu­läs­sige Ein­mi­schung emp­fun­den und als Dis­kri­mi­nie­rung der eige­nen reli­gi­ons­lo­sen Welt­an­schau­ung. Aller­dings ist es bei die­ser nega­ti­ven Reli­gi­ons­frei­heit wie bei der Mei­nungs­frei­heit: Wer reli­gi­ons­los leben will, kann das tun und sich als beken­nen­der Athe­ist ins öffent­li­che Leben ein­brin­gen. Der öffent­li­che Raum ist ein Markt­platz der Reli­gio­nen und Welt­an­schau­un­gen. Mit­ten auf dem Markt­platz der demo­kra­ti­schen Debatte kön­nen und sol­len Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Reli­gio­nen für ihre Über­zeu­gun­gen ein­tre­ten und auch darin „Öffent­li­che Theo­lo­gie“ trei­ben. Dabei hilft die Erin­ne­rung daran, was für ein wei­ter Weg es von der urchrist­li­chen Vor­stel­lung der Gleich­heit aller Men­schen vor Gott zum Rechts­grund­satz der Gleich­heit aller Men­schen vor dem Gesetz war.

Viele Men­schen ver­fü­gen über keine eige­nen Erfah­run­gen mit den guten Kräf­ten des Reli­giö­sen. Auch im Lichte glo­ba­ler Kon­flikte neh­men man­che öffent­li­che Reli­gion nur noch als hoch­ex­plo­si­ves Gefah­ren­gut wahr. Sie sähen reli­giöse Stoffe, Sym­bole und Akteure am liebs­ten auch in Deutsch­land ganz aus dem gesell­schaft­li­chen Leben ver­bannt. Dies beför­dert eine Lai­zi­tät, die aber im deut­schen Ver­fas­sungs­recht gerade nicht ange­legt ist.

Die zuneh­mend mul­ti­re­li­giöse Gesell­schaft ist her­aus­ge­for­dert – auch dafür ist das Grund­ge­setz ein guter Maß­stab. Öffent­li­che Reli­gi­ons­aus­übung ist zwar geschützt und darf Respekt erwar­ten, muss aber auch Respekt vor ande­ren zeigen.

Der öffent­li­che Raum ist Gestal­tungs­feld für gesell­schaft­li­che Debat­ten in allen Facet­ten. Wie sicht­bar Reli­gion darin auf­tritt, muss sie selbst immer wie­der prü­fen und stim­mig gestal­ten. Als Bot­schaf­te­rin der evan­ge­li­schen Kir­che im poli­ti­schen Ber­lin bie­ten mein Team und ich eine Reli­gion mit offe­ner Tür und offe­nen Wor­ten an. Wir ver­tre­ten die evan­ge­li­sche Kir­che und damit eine spe­zi­fi­sche Reli­gion und Kon­fes­sion. Gemein­sam mit ande­ren tre­ten wir ein für all­ge­mein­mensch­li­che Werte wie Frei­heit, Men­schen­würde, Frie­den und Gerech­tig­keit, für nach­hal­ti­ges Leben und Mitmenschlichkeit.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 12/2025.

Von |2025-11-27T14:09:09+01:00November 27th, 2025|Religiöse Vielfalt, These|Kommentare deaktiviert für

Ein Markt­platz der Reli­gio­nen und Weltanschauungen

THESE 5: Reli­gion gehört in den öffent­li­chen Raum

Prälatin Anne Gidion ist Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.