Bun­des­län­der wagen große Reform

Gemein­same Platt­form für alle Inhalte des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks

Die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung ist mit dem öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk (ÖRR) unzu­frie­den. Nicht ein­mal ein Drit­tel sprach sich Ende 2022 in einer reprä­sen­ta­ti­ven IPSOS-Umfrage für den Fort­be­stand des ÖRR in der der­zei­ti­gen Form aus. Ein Drit­tel for­derte die Zusam­men­le­gung von ARD und ZDF, ein wei­te­res Drit­tel die kom­plette Abschaf­fung. Auch das Ver­trauen in die Glaub­wür­dig­keit der Bericht­erstat­tung von ARD und ZDF ist inner­halb von zwei Jah­ren von 74 Pro­zent auf 62 Pro­zent im Okto­ber 2022 gesun­ken, so die For­schungs­gruppe Wah­len des ZDF. Es besteht drin­gend Hand­lungs­be­darf in den Anstal­ten selbst und in der Medi­en­po­li­tik. Die­ser Akzep­tanz­ver­lust hängt auch mit Miss­wirt­schaft und Bei­trags­ver­geu­dung beim Sen­der rbb zusam­men. Das war der Aus­lö­ser für die galop­pie­rende Unzu­frie­den­heit, aber nicht die Ursa­che. Seit Jah­ren gibt es Kri­tik an einem zu teu­ren und unef­fek­ti­ven öffent­lich-recht­li­chen Sys­tem, an üppi­gen Inten­dan­ten­ge­häl­tern, dop­pel­ten Struk­tu­ren und gleich­ar­ti­gen Inhalts­an­ge­bo­ten sowie der oft feh­len­den poli­ti­schen Aus­ge­wo­gen­heit und dem aus­ufern­den Gen­dern. Nicht nur die Öffent­lich­keit miss­bil­ligt, wie die monat­lich 18,36 Euro in den Anstal­ten ver­wen­det und ver­schwen­det wer­den, son­dern auch zuneh­mend Poli­ti­ker in den Bun­des­län­dern, wie Rai­ner Robra aus Sach­sen-Anhalt oder Dirk Schröd­ter in Schles­wig-Hol­stein. Auch die KEF hat mehr­fach ver­geb­lich Ände­run­gen bei der Ver­wen­dung des Rund­funk­bei­tra­ges ange­mahnt. In einem Inter­view sagte am 17. Februar der Minis­ter und Chef der Staats­kanz­lei Rai­ner Robra: „Ich kam mir mit mei­nen Mah­nun­gen in der Ver­gan­gen­heit oft wie der ein­same Rufer in der Wüste vor, aber das hat sich durch den ›Offen­ba­rungs­eid‹ des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks mit sei­nen Ein­bli­cken in die Miss­wirt­schaft beim rbb geän­dert. Ich stehe mit mei­nen For­de­run­gen jetzt nicht mehr allein da. Hier zeigte sich bei­spiel­haft, wel­che Ver­wer­fun­gen es im Sys­tem gibt, die nicht nur indi­vi­du­el­les Fehl­ver­hal­ten zur Ursa­che haben und die ver­än­dert wer­den müssen.“

Wie ein „ein­sa­mer Rufer in der Wüste“ muss sich auch Tom Buhrow, Inten­dant des WDR und Not-ARD-Vor­sit­zen­der, in sei­ner Rede am 3. Novem­ber 2022 in Ham­burg vor­ge­kom­men sein. Buhrow sprach hier als „Pri­vat­mann“ und hat sich für eine große Rund­funk­re­form und einen neuen Gesell­schafts­ver­trag für die Öffent­lich-Recht­li­chen aus­ge­spro­chen. Wäh­rend seine mah­nen­den Worte bei den Inten­dan­tin­nen- und Inten­dan­ten­kol­le­gen keine kon­kre­ten Akti­vi­tä­ten aus­lös­ten, han­delte die Rund­funk­kom­mis­sion der Län­der kurz ent­schlos­sen. Mit dem Vier­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag, des­sen Ent­wurf am 7. Dezem­ber 2022 beschlos­sen wor­den ist, wird eine Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz, der Com­pli­ance sowie der Gre­mi­en­auf­sicht und eine Ver­mei­dung von Inter­es­sen­kol­li­sio­nen erwar­tet. Die Rund­funk­kom­mis­sion hatte anfangs gehofft, dass die Anstal­ten selbst Schluss­fol­ge­run­gen zie­hen und ihre Geschäfts­ord­nun­gen über­ar­bei­ten. Die Kehrt­wende war ein Armuts­zeug­nis: Die Poli­tik ver­traute nicht län­ger dar­auf, dass vor allem die ARD-Anstal­ten ihre mas­si­ven Pro­bleme selbst in den Griff bekom­men. Nach dem Ent­wurf sind die Sen­der ver­pflich­tet, für eine größt­mög­li­che Trans­pa­renz gegen­über der Öffent­lich­keit zu sor­gen. Die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, ein­schließ­lich der Zusam­men­set­zung der Gre­mien und ihrer Aus­schüsse, alle Sat­zun­gen, Richt­li­nien, Geschäfts­ord­nun­gen sowie sons­tige Infor­ma­tio­nen, die von wesent­li­cher Bedeu­tung für die Rund­funk­an­stalt sind, müs­sen in Zukunft im Inter­net ver­öf­fent­licht wer­den. Dazu gehö­ren die Bezüge der Inten­dan­ten und Direk­to­ren zuzüg­lich der Auf­wands­ent­schä­di­gun­gen, Sit­zungs­gel­der, sons­tige geld­werte Vor­teile, Hono­rie­run­gen für Tätig­kei­ten bei Toch­ter- und Betei­li­gungs­ge­sell­schaf­ten sowie die Leis­tun­gen bei der Been­di­gung der Tätigkeit.

Ein ent­schei­den­der Schritt für eine tief­grei­fende Reform des ÖRR war die Klau­sur­ta­gung der für Medi­en­po­li­tik Ver­ant­wort­li­chen in den Bun­des­län­dern am 19. und 20. Januar im pfäl­zi­schen Dei­des­heim. War schon allein der Umstand, dass die 16 Minis­ter und Staats­se­kre­täre zwei Tage lang über eine lang­fris­tige Stra­te­gie für den ÖRR berie­ten, unge­wöhn­lich, so unter­schie­den sich auch die Ergeb­nisse vom bis­he­ri­gen Klein-Klein deut­scher Medi­en­po­li­tik. Viele Medi­en­po­li­ti­ker hat­ten im Vor­feld der Bera­tung selbst­kri­tisch ein­ge­räumt, dass das ver­lo­ren gegan­gene Ver­trauen nur durch tief­grei­fende struk­tu­relle Ver­än­de­run­gen wie­der­her­ge­stellt wer­den kann. Die Län­der ver­stän­dig­ten sich des­halb über eine ord­nungs­po­li­ti­sche Per­spek­tive für eine „Neu­ar­chi­tek­tur“ des öffent­lich-recht­li­chen Sys­tems. In einem Acht-Punkte-Beschluss wurde die Absicht erklärt, die digi­tale Trans­for­ma­tion zu beschleu­ni­gen, die Struk­tu­ren zu ver­schlan­ken und die Anstal­ten zu zwin­gen, enger zusam­men­zu­ar­bei­ten. Zudem gel­ten künf­tig ein­heit­li­che Trans­pa­renz- und Com­pli­ance-Regeln. Die Rund­funk­kom­mis­sion hat sich zudem ver­stän­digt, einen „Zukunfts­rat“ aus Exper­ten als zeit­wei­li­ges Gre­mium ein­zu­set­zen. Es soll so erreicht wer­den, dass hohe jour­na­lis­ti­sche Qua­li­tät, Regio­na­li­tät und Plu­ra­li­tät das Pro­fil der Anstal­ten prä­gen. Die Län­der stre­ben jedoch weder eine Redu­zie­rung der Zahl der ARD-Anstal­ten noch ein Zusam­men­ge­hen von ARD und ZDF an, hal­ten aber eine gemein­same tech­ni­sche Platt­form für unabdingbar.

Als zwei­tes Ziel hat die Rund­funk­kom­mis­sion neben der gemein­sa­men Platt­form eine Erwei­te­rung der regio­na­len Bericht­erstat­tung, die die föde­rale Viel­falt Deutsch­lands wider­spie­geln soll, defi­niert. Eine dritte Über­le­gung sieht vor, die bestehen­den Anstal­ten zu ver­schlan­ken, indem Dop­pel­struk­tu­ren besei­tigt und Koope­ra­tio­nen vor­ge­schrie­ben wer­den. Ent­spre­chend bringt der Beschluss Kom­pe­tenz­zen­tren und Shared-Ser­vice-Cen­ter ins Spiel. Es wer­den eine Über­prü­fung der Lei­tungs- und Gehalts­struk­tu­ren im außer- und über­ta­rif­li­chen Bereich angekündigt.

Die Län­der wün­schen sich inner­halb von zehn bis fünf­zehn Jah­ren einen ÖRR in den bis­he­ri­gen Sen­der­struk­tu­ren, der seine Ange­bote, die regio­nal aus­ge­baut wer­den, weit­ge­hend online, über eine gemein­same Platt­form ver­brei­tet. Durch Kom­pe­tenz­bün­de­lung und Reduk­tion von Arbeits­ebe­nen und Abtei­lun­gen soll Per­so­nal abge­baut und mit einer „Anpas­sung“ der Per­so­nal­kos­ten der Rund­funk­bei­trag lang­fris­tig zumin­dest gleich blei­ben, mög­lichst aber sin­ken. Der Auf­trag soll im Wesent­li­chen nicht redu­ziert werden.

Das alles will man sich durch einen „Zukunfts­rat“ sank­tio­nie­ren las­sen, dem man anschei­nend auch Ver­än­de­rungs­kon­zepte über­las­sen möchte, die für die Anstal­ten schmerz­haft wären. Die­ser Rat soll bis zum Herbst Vor­schläge vor­le­gen. Zu den auf fünf bis sechs Punk­ten begrenz­ten Fra­ge­stel­lun­gen für den Zukunfts­rat gehö­ren die Abbil­dung der „regio­na­len Viel­falt“ in einer digi­ta­li­sier­ten Medi­en­welt, die künf­tige struk­tu­relle, per­so­nelle, orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Auf­stel­lung sowie der publi­zis­ti­sche Wett­be­werb im öffent­lich-recht­li­chen Sys­tem bei gleich­zei­ti­ger Opti­mie­rung der Zusam­men­ar­beit. „Wir wis­sen aus der poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen­for­schung, dass der­ar­tig struk­tu­rierte Kol­lek­tiv­pro­bleme ohne unab­hän­gige Unter­stüt­zung und Beglei­tung kaum gelöst wer­den kön­nen“, sagt der Dort­mun­der Medi­en­öko­nom Frank Lobigs. Die Län­der und die Anstal­ten benö­tig­ten darum einen kom­pe­ten­ten und unab­hän­gig besetz­ten Exper­ten­rat, der „kon­se­quent die Gesamt­per­spek­tive ein­neh­men und somit faire und effi­zi­ente Gesamt­vor­schläge“ ent­lang der kla­ren Reform­auf­ga­ben aus­ar­bei­ten könnte.

Par­al­lel zu den Denk­pro­zes­sen des Zukunfts­rats will die Rund­funk­kom­mis­sion die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen z. B. für eine engere Koope­ra­tion prü­fen. Alle öffent­lich-recht­li­chen Sen­der sind selbst­stän­dige Unter­neh­men und unter­lie­gen den EU-Wett­be­werbs­re­geln und Para­gra­fen des deut­schen Kar­tell­rechts. Des­halb stre­ben die Län­der eine Bereichs­aus­nahme an. Auch sol­len die wirt­schaft­li­chen Effekte der Struk­tur­ver­än­de­run­gen genauer ana­ly­siert werden.

Die Rund­funk­kom­mis­sion plant, ihre Über­le­gun­gen für den Fünf­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag, in den die Vor­schläge des Zukunfts­ra­tes ein­flie­ßen sol­len, bis Ende die­ses Jah­res auch der Gebüh­ren­kom­mis­sion KEF zu über­mit­teln, damit mög­li­che Ein­spa­run­gen ab 2025 noch für die nächste Bei­trags­emp­feh­lung berück­sich­tigt wer­den können.

Für Natha­nael Lim­in­ski, Chef der Staats­kanz­lei in NRW, ist klar, wie er der FAZ sagte, dass die Sen­der kurz­fris­tig einen wesent­li­chen Bei­trag zur Zukunfts­fä­hig­keit des Sys­tems leis­ten müss­ten. Die Rund­funk­kom­mis­sion habe klare Erwar­tun­gen an alle Anstal­ten for­mu­liert, die ange­sto­ße­nen Reform­pro­zesse zu inten­si­vie­ren. Die Län­der hät­ten aber deut­lich gemacht, dass sie die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen mit­tel­fris­tig noch in die­sem Jahr fortentwickeln.

Die Rund­funk­kom­mis­sion erwarte, so hat sie es in Dei­des­heim for­mu­liert, „erhöhte Anstren­gun­gen der Anstal­ten und ihrer Gre­mien, um den bereits ange­sto­ße­nen Reform­pro­zess aktiv vor­an­zu­trei­ben und kon­struk­tiv fort­zu­set­zen“. Es bestehe Einig­keit, dass der Reform­pro­zess wei­ter­ge­führt wer­den müsse, um den ÖRR inhalt­lich, finan­zi­ell wie tech­nisch zukunfts­fest aus­zu­ge­stal­ten. In allen acht Punk­ten des Reform­pa­piers geht es um den ÖRR als Sys­tem und nicht nur um die ARD. Die Ant­wort des ZDF-Inten­dan­ten Nor­bert Himm­ler am 9. Februar in einem Inter­view mit dem Medi­en­por­tal DWDL: „Wir haben unsere Effi­zi­enz bewie­sen. Trotz Bei­trags­sta­bi­li­tät in den letz­ten zehn Jah­ren haben wir uns ste­tig wei­ter­ent­wi­ckelt und die Her­aus­for­de­run­gen ange­nom­men. Wir haben uns moder­ni­siert und im Ange­bot diver­si­fi­ziert.“ So ver­kün­det der Chef der größ­ten öffent­lich-recht­li­chen Anstalt sehr selbst­be­wusst gebets­müh­len­ar­tig, es ginge nicht um Ver­än­de­run­gen des öffent­lich-recht­li­chen Sys­tems, son­dern nur der ARD. „Hier ist auch das ZDF in der Pflicht. Gele­gent­lich ver­mit­telt das ZDF den Ein­druck, die Refor­men gin­gen es nichts an. Das ist ein fun­da­men­ta­ler Irr­tum. Die Reform­not­wen­dig­keit ist mög­li­cher­weise bei der ARD gra­vie­ren­der, doch es geht darum, das öffent­lich-recht­li­che Sys­tem ins­ge­samt zu refor­mie­ren und dazu gehört auch das ZDF“, sagte Rai­ner Robra am 17. Februar der FAZ.

Im Gegen­satz zum ZDF haben die ARD-Inten­dan­ten meh­rere Reform­schritte ange­kün­digt. So beschlos­sen sie bei ihrer Sit­zung in Han­no­ver nebu­lös und unkon­kret, dass „Koope­ra­tion der Regel­fall“ sein würde und sich eine Steue­rungs­gruppe aus elf ARD-inter­nen Fach­leu­ten um die Umset­zung der Reform­vor­ha­ben küm­mern würde. Es werde für vier Berei­che cross­me­diale jour­na­lis­ti­sche Kom­pe­tenz­zen­tren geben, hieß es in der Pres­se­mit­tei­lung. Aller­dings sol­len die „Kon­tu­ren der neuen ARD“ erst im Ver­lauf die­ses Jah­res sicht­bar werden.

Unab­hän­gig von den stra­te­gi­schen Ent­schei­dun­gen bestand in der Öffent­lich­keit die Hoff­nung, dass die Medi­en­po­li­ti­ker der Län­der Maß­nah­men beschlie­ßen und die Anstal­ten Vor­schläge vor­le­gen wür­den, die sich auf die Bei­trags­höhe ab 2025 aus­wir­ken könn­ten. Der Chef der Säch­si­schen Staats­kanz­lei Oli­ver Schenk sieht hier vor allem drei Fak­to­ren. Ers­tens die Bil­dung der Rück­la­gen, ermög­licht durch höhere Bei­trags­ein­nah­men als ursprüng­lich pro­gnos­ti­ziert; die­ses Geld soll in der nächs­ten Bei­trags­pe­ri­ode ver­wen­det wer­den. Zwei­tens erwar­tet er, dass die Anstal­ten die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher Stan­dards und Sys­teme, die teil­weise bereits 2017 begon­nen wor­den seien, schnel­ler rea­li­sie­ren und so Kos­ten spa­ren. Drit­tens könn­ten Fest­le­gun­gen aus dem Drit­ten Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag, der Mitte 2023 in Kraft tre­ten soll, noch in die­sem Jahr umge­setzt werden.

Doch die posi­ti­ven Effekte sind frag­lich. Selbst wenn die lineare Ver­brei­tung der ARD-Sen­der One, Alpha und von ZDF­neo noch 2023 been­det wer­den sollte, was unsi­cher ist, sind die Ein­spa­run­gen sehr über­schau­bar. Auch der Son­der­fonds aus Bei­trags­mehr­ein­nah­men ist im Moment nicht mehr als ein Hoff­nungs­pos­ten. Er kann für zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen ver­wen­det wer­den, wenn auch mit Zustim­mung der KEF. Damit hängt der Rund­funk­bei­trag ab 2025 vor allem von den Ein­spa­run­gen und dem Reform­wil­len der Anstal­ten in den nächs­ten vier Jah­ren ab. Dazu wur­den sie in Dei­des­heim erneut nach­drück­lich gedrängt. Ob das den Opti­mis­mus eini­ger Minis­ter­prä­si­den­ten recht­fer­tigt, dass es ab 2025 zu kei­ner Bei­trags­er­hö­hung kommt, ist fraglich.

Die geplante Reform wird, wenn sie kon­se­quent zu einer Ver­schlan­kung des öffent­lich-recht­li­chen Sys­tems und zu einem Para­dig­men­wech­sel von „immer mehr“ zu „immer ziel­ge­nauer“ führt, nicht nur posi­tive Ergeb­nisse für die gesell­schaft­li­che Kom­mu­ni­ka­tion, son­dern auch Aus­wir­kun­gen für das gesamte Medi­en­öko­sys­tem haben. Sie wird dazu bei­tra­gen, den digi­ta­len Wan­del auch in ande­ren Berei­chen der Medi­en­wirt­schaft zu beschleunigen.

Die­ser Test ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 03/2023.

Von |2023-03-06T13:51:50+01:00März 6th, 2023|Medien|Kommentare deaktiviert für

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Gemein­same Platt­form für alle Inhalte des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks

Helmut Hartung ist Chefredakteur des Blogs medienpolitik.net.