Die Stunde der Intendanten

Die öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten und die Lan­des­po­li­ti­ker müs­sen gemein­sam für mehr Akzep­tanz des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks sorgen

Die Vor­gänge beim rbb haben dem öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­sys­tem in Deutsch­land einen schwe­ren Scha­den zuge­fügt. Sie sind rest­los auf­zu­klä­ren und dabei auf­ge­tre­tene sys­te­mi­sche Män­gel sind zu behe­ben. Ich hoffe, dass bei allen Betei­lig­ten, die den öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk als rele­van­ten Player im Mei­nungs­markt erhal­ten möch­ten, nun die Alarm­glo­cken läu­ten und echte Refor­men mehr­heits­fä­hig wer­den“, das erklärte Rei­ner Hasel­off, Minis­ter­prä­si­dent in Sach­sen-Anhalt, am 27. Sep­tem­ber in einem Inter­view gegen­über der FAZ. Es sei für ihn nicht nach­voll­zieh­bar, dass in einer Zeit, in der viele Leute nicht wis­sen, wie sie den hohen Ener­gie­preis bezah­len sol­len, eine Debatte über eine mög­li­che Bei­trags­er­hö­hung geführt werde. „Eine Bei­trags­er­hö­hung ist auf abseh­bare Zeit nicht ver­mit­tel­bar“, so der CDU-Politiker.

Natha­nael Lim­in­ski, Minis­ter und Chef der Staats­kanz­lei in NRW sagte: „Man kann die Reich­weite und Tiefe die­ser Krise kaum über­schät­zen, denn es sind schwer­wie­gende Vor­würfe, die der­zeit gegen Teile des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks erho­ben wer­den. Das ist vor dem Hin­ter­grund sei­ner Finan­zie­rung durch Pflicht­bei­träge hoch­sen­si­bel. Die bekannt gewor­de­nen Miss­stände sind weder recht­lich noch poli­tisch noch ethisch zu akzep­tie­ren.“ Jetzt sei die Stunde der Inten­dan­ten. Ihr Reform­pa­pier dürfe nicht nur den Hand­lungs­be­darf adres­sie­ren, son­dern müsse auch kon­krete Vor­schläge machen, wie die Pro­bleme gelöst wer­den können.

Es ist unge­wöhn­lich, dass sich füh­rende Lan­des­po­li­ti­ker so pro­non­ciert und kri­tisch zum öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk äußern. Aber das, was über die Ver­schwen­dung von Bei­trags­mit­teln, unzu­rei­chende Com­pli­ance-Regeln und man­gelnde Kon­trolle offen­bar wurde, ist nicht „gewöhn­lich“, es geht bis ins Mark des öffent­lich-recht­li­chen Rundfunks.

„Busi­ness Insi­der“ hatte Ende Juni mit den ers­ten Vor­wür­fen gegen die rbb-Inten­dan­tin Patri­cia Schle­sin­ger und die Sen­der-Lei­tung eine Lawine los­ge­tre­ten, die sich mit immer neu bekannt gewor­de­nen Miss­stän­den auch in ande­ren ARD-Anstal­ten inner­halb weni­ger Monate zu einer Krise des öffent­lich-recht­li­chen Sys­tems aus­ge­wach­sen hat. Die Vor­gänge bei eini­gen ARD-Anstal­ten haben die Poli­tik auf­ge­schreckt, zwin­gen aber auch die ARD-Inten­dan­ten zum Han­deln. Haben sie bis­lang immer auf die Poli­tik ver­wie­sen und behaup­tet, sie könn­ten nur die Vor­ga­ben aus den Medi­en­staats­ver­trä­gen oder jewei­li­gen Lan­des­rund­funk­ge­set­zen umset­zen, sehen sie sich jetzt unter Zug­zwang, eigene Reform­vor­schläge vorzulegen.

Was müss­ten die Anstal­ten jetzt unter­neh­men? Drei Berei­che erschei­nen vor­ran­gig und realistisch:

Ein­heit­li­che Com­pli­ance-Regeln und stär­kere Kon­trolle durch die Gremien

Die ARD-Inten­dan­ten haben den Scha­den unter­schätzt und viel Zeit für not­wen­dige Refor­men ver­lo­ren. Am 20. August hat­ten acht ARD-Inten­dan­ten der amtie­ren­den Geschäfts­lei­tung des neun­ten Sen­ders, des rbb, das Ver­trauen ent­zo­gen. Diese für Auf­se­hen sor­gende Ent­schei­dung ist aber bis­her die ein­zige kon­krete Schluss­fol­ge­rung, die der Ver­bund der regio­na­len Anstal­ten mit einem jähr­li­chen Bud­get von nahezu 7 Mil­li­ar­den Euro 2021, aus den mut­maß­li­chen Vor­wür­fen um Ver­schwen­dung, Vor­teils­nahme und Vet­tern­wirt­schaft gezo­gen hat. Erst nach dem Rück­tritt von Patri­cia Schle­sin­ger hat sich die juris­ti­sche Kom­mis­sion der ARD mit der Frage befasst, obes in allen Anstal­ten einen Com­pli­ance-Beauf­trag­ten gibt. Der Mit­tel­deut­sche Rund­funk eta­blierte bereits 2012, nach den Betrugs­fäl­len beim KiKA und durch Udo Foth, eine eigene unab­hän­gige Com­pli­ance-Beauf­tragte. Der Sen­der ver­fügt zudem seit Jah­ren über ein inter­nes Whist­le­b­lower-Sys­tem und ein „Hin­weis­ge­ber­sys­tem“, was nun auch für den rbb gefor­dert wird. Nach der Dienst­an­wei­sung Com­pli­ance und dem Mit­ar­bei­ter-Kodex sind Beschäf­tigte des MDR ebenso wie Ver­trags­part­ner bei Hin­wei­sen auf Regel- und Rechts­ver­stöße ver­pflich­tet, sich an die Com­pli­ance-Beauf­tragte oder die externe Ombuds­frau des MDR zu wen­den. Die Ombuds­frau ist eine unab­hän­gige Rechts­an­wäl­tin und per Gesetz zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet. Keine andere ARD-Anstalt besitzt ein solch ver­bind­li­ches Netz­werk gegen Kor­rup­tion und Vor­teils­nahme. Sol­che Regeln müss­ten, das hat auch die Rund­funk­kom­mis­sion am 22. Sep­tem­ber in ihrem Beschluss bekräf­tigt, ARD-weit die glei­chen sein. Ebenso müss­ten über­all ein­heit­li­che Grund­sätze für die Finan­zie­rung und Aus­stat­tung der Gre­mi­en­bü­ros gel­ten und die Auf­sichts­gre­mien müs­sen bes­sere fach­li­che und medi­en­recht­li­che Unter­stüt­zung erhalten.

Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung zu zusätz­li­chen Sparmaßnahmen

2017 hat­ten sich ARD und ZDF ange­sichts einer dro­hen­den über­bor­den­den Bei­trags­er­hö­hung ab 2021 zu einem frei­wil­li­gen Spar­pa­ket von 1,2 Mil­li­ar­den Euro über acht Jahre ver­pflich­tet. Vor allem bei den IT-Kos­ten, dem Rech­nungs­we­sen, der tech­ni­schen Beschaf­fung und der Ver­mei­dung von Dop­pel­be­richt­erstat­tun­gen sollte gespart wer­den. Ein sol­ches Bün­del kon­kre­ter Maß­nah­men ist jetzt wie­der erfor­der­lich, um stei­gende Ener­gie­kos­ten und die hohen Infla­ti­ons­ra­ten abzu­fe­dern. Sicher ist es schwie­ri­ger gewor­den, ein zwei­tes Spar­pa­ket in dem Umfang zu schnü­ren, aber inzwi­schen bestehen bes­sere tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten und mehr Erfah­run­gen für Koope­ra­tio­nen. Die Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung sollte eine Selbst­be­schrän­kung bei digi­ta­len Ange­bo­ten – dazu gehö­ren auch Pod­casts – ent­hal­ten sowie bei digi­ta­len Inno­va­tio­nen, wie einer Kul­tur­platt­form, gemein­same Pro­jekte von ARD und ZDF vor­se­hen. So würde durch die Ver­mei­dung von Dop­pel­in­ves­ti­tio­nen Geld gespart. Natür­lich könn­ten sich die Inten­dan­ten auch auf eine Decke­lung der Gehäl­ter bei nicht­ta­rif­ge­bun­de­nen Füh­rungs­kräf­ten ver­stän­di­gen. Sollte die ARD ganz mutig wer­den, wären auch Fusio­nen des Saar­län­di­schen Rund­funks mit dem SWR und von Radio Bre­men mit dem NDR denk­bar. Eine sol­che struk­tu­relle Reform würde zu deut­li­chen Ein­spar­ef­fek­ten führen.

Viel­falt bei Mei­nun­gen, Mit­ar­bei­tern und im Programm

Ein wich­ti­ger Aspekt für die Akzep­tanz des öffent­lich-recht­li­chen ist die Viel­falt und damit ver­bun­den auch die Wider­spie­ge­lung der unter­schied­li­chen Mei­nun­gen und Bewer­tun­gen gesell­schaft­li­cher The­men im Pro­gramm. Noch mehr gen­dern, das die öffent­lich-recht­li­chen Pro­gramme durch­zieht und sogar bei fik­tio­na­len Pro­duk­tio­nen zu hören ist, ist damit aber nicht gemeint. Eine von der Öffent­lich­keit wahr­ge­nom­mene oder real nicht vor­han­dene Viel­falt führt gegen­wär­tig zu viel Kri­tik. Sei es bei der Wider­gabe dif­fe­rie­ren­der Mei­nun­gen im poli­ti­schen Dis­kurs, einer unzu­rei­chen­den Wider­spie­ge­lung der Wirk­lich­keit, der Zusam­men­set­zung der Redak­tio­nen, man­geln­der Par­ti­zi­pa­tion der bei­trags­zah­len­den Bür­ger oder auch das Gen­dern, das eine große Mehr­heit der Bevöl­ke­rung ablehnt. Eine Kon­fe­renz öffent­lich-recht­li­cher Sen­der aus Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz sowie von ARTE, initi­iert vom MDR, hat sich jüngst mit der Frage befasst, wie Gemein­wohl durch Viel­falt in den Medien ent­ste­hen kann und wel­che Rolle öffent­lich-recht­li­che Medien dabei spie­len. Die Bedeu­tung der Viel­falt für die Akzep­tanz des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks betonte auch MDR-Inten­dan­tin Karola Wille. Diese hät­ten eine „inte­gra­tive Auf­gabe, eine ›public balance‹-Aufgabe“. Sie bestehe darin, gesell­schaft­li­che Viel­falt sicht­bar zu machen und ein­zu­ord­nen. Dies gelte unter ande­rem für The­men, Akteure, Mei­nun­gen, Erfah­run­gen, Wert­hal­tun­gen und Per­spek­ti­ven in zeit­ge­mä­ßen Ange­bots­for­men und viel­fäl­ti­gen Gen­res. Denn der Wert öffent­lich-recht­li­cher Medien für die Gesell­schaft ent­stehe „im Auge des Betrach­ters, des Bür­gers als Indi­vi­duum und als Teil der Gesell­schaft“. Diese Erkennt­nis muss jedoch All­tag in den öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten werden.

Län­der tra­gen mit den Staats­ver­trä­gen Mitverantwortung

Die öffent­lich-recht­li­chen Sen­der kön­nen jedoch nicht alle Fehl­stel­len bei der Kon­trolle und Ver­wen­dung der Bei­trags­mit­tel, die der Fall Schle­sin­ger offen­bart, selbst besei­ti­gen. Hier ist ebenso die Poli­tik gefragt, die sich seit Jah­ren vor einer wirk­li­chen Reform des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks drückt. In den Auf­sichts­gre­mien der öffent­lich-recht­li­chen Sen­der sit­zen nach Berech­nun­gen des Dresd­ner Insti­tuts für Medien, Bil­dung und Bera­tung (DIMBB) vier Minis­ter­prä­si­den­ten, zehn Chefs von Staats­kanz­leien, vier Medi­en­staats­se­kre­täre, 13 wei­tere Minis­ter bzw. Staats­se­kre­täre. Diese könn­ten bei­spiels­weise eine „Pro­fil­schär­fung der Pro­gramme“ und ein „stär­ke­res Kos­ten­be­wusst­sein“ ein­for­dern und über die Gre­mien kon­trol­lie­ren, wie es Rai­ner Robra, Minis­ter für Kul­tur und Chef der Staats­kanz­lei in Sach­sen-Anhalt, for­derte. Seine Idee, anstelle des Inten­dan­ten einen an das Akti­en­recht ange­lehn­ten Vor­stand zu eta­blie­ren, kann aller­dings nur durch eine Ände­rung des Medi­en­staats­ver­tra­ges umge­setzt wer­den, also unter Mit­wir­kung sei­nes Bun­des­lan­des. Auch die dis­ku­tierte Erset­zung der Rund­funk- und Ver­wal­tungs­räte durch Exper­ten­kom­mis­sio­nen oder die Kom­pe­tenz­er­wei­te­rung der Bei­trags­kom­mis­sion KEF müs­sen von allen Län­dern gebil­ligt wer­den. Bei den Staats­ver­trä­gen oder Medi­en­ge­set­zen zu den ein­zel­nen Lan­des­rund­funk­an­stal­ten, für die die Län­der unmit­tel­bar zustän­dig sind, könn­ten wesent­li­che Refor­men, wie z. B. eine Decke­lung der Inten­dan­ten- und Direk­to­ren­ge­häl­ter oder fach­li­che Vor­ga­ben für die Beset­zung der Ver­wal­tungs- und Rund­funk­räte, rela­tiv schnell berück­sich­tigt wer­den. Das for­der­ten die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den von CDU/CSU aus Bund, Län­dern und Euro­pa­par­la­ment in einem Posi­ti­ons­pa­pier. Thü­rin­gen und Sach­sen-Anhalt hat­ten bei­spiels­weise beim jüngs­ten MDR-Staats­ver­trag 2021 vor­ge­schla­gen, das Gehalt der Füh­rungs­spitze der Rund­funk­an­stalt an der Besol­dung der Bun­des­ver­fas­sungs­rich­ter aus­zu­rich­ten. Die­ser Vor­schlag wurde von Sach­sen abge­lehnt. Eine ähn­li­che Über­le­gung exis­tiert jetzt beim neuen rbb-Staats­ver­trag, über den Ber­lin und Bran­den­burg gegen­wär­tig ver­han­deln. Auch mög­li­che Fusio­nen zu Mehr­län­der­an­stal­ten, wer­den letzt­end­lich von den jewei­li­gen Land­ta­gen beschlossen.

Teil­weise unrea­lis­ti­sche und inkom­pe­tente Vor­schläge aus der Politik

Auf­klä­rung und Ver­än­de­rung, das for­dern Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­ker frak­ti­ons­über­grei­fend. Nicht alle sind ver­fas­sungs­recht­lich oder medi­en­recht­lich rea­lis­tisch. Die SPD sieht Reform­be­darf, etwa bei einem funk­tio­nie­ren­den Com­pli­ance-Sys­tem. Die Lin­ken wie­derum for­dern eine Reform­kom­mis­sion für die Öffent­lich-Recht­li­chen – in der z. B. Bera­ter­ver­träge offen­ge­legt wer­den könn­ten. Fried­rich Merz (CDU) und andere Bun­des­po­li­ti­ker nut­zen die Debatte, um wei­tere Punkte ein­zu­brin­gen, etwa den Vor­wurf, dass die Öffent­lich-Recht­li­chen kein brei­tes Mei­nungs­spek­trum abdeck­ten oder zu viel gegen­dert werde. Der Bun­des­fi­nanz­mis­ter und FDP-Chef Chris­tian Lind­ner hat eine Decke­lung der Gebüh­ren gefor­dert. Die AfD und Teile der FDP plä­die­ren für die Zusam­men­le­gung von ARD und ZDF oder auch die kom­plette Abschaf­fung des Rundfunkbeitrages.

Am 22. Sep­tem­ber reagierte auf den gro­ßen öffent­li­chen Druck auch die Rund­funk­kom­mis­sion der Län­der. Die sorg­same, ver­ant­wor­tungs­volle und trans­pa­rente Ver­wen­dung von Bei­trags­mit­teln sei eine Grund­lage für die Akzep­tanz des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks, heißt es dazu in einem Beschluss. Die Län­der for­dern von den öffent­lich-recht­li­chen Sen­dern „finanz­wirk­same Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen“, also anschei­nend bin­dende Zusa­gen für Ein­spa­run­gen und Kos­ten­sen­kun­gen. Die Rund­funk­kom­mis­sion ver­langt zudem von allen öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten eine Über­prü­fung ihrer inter­nen Auf­sichts- und Com­pli­ance-Struk­tu­ren. Für den gesam­ten öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk müsse es ein­heit­li­che, hohe Stan­dards bei Trans­pa­renz- und Com­pli­ance-Fra­gen geben. Die Län­der wol­len dar­über hin­aus Anpas­sun­gen der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen prü­fen. Ein wich­ti­ger Punkt bei der Auf­sicht und Kon­trolle sind für die Rund­funk­kom­mis­sion die Rund­funk- und Ver­wal­tungs­räte, die mit dem 3. Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag im Bereich der Finanz­kon­trolle sowie des Qua­li­täts­ma­nage­ments gestärkt wer­den sol­len. So ist vor­ge­se­hen, dass sie für die Rund­funk­an­stal­ten Qua­li­täts- und Pro­gramm­richt­li­nien auf­stel­len und Maß­stäbe für eine wirt­schaft­li­che und spar­same Haus­halts­füh­rung fest­le­gen. Die Rund­funk­an­stal­ten stün­den in der Pflicht, für eine ange­mes­sene Aus­stat­tung der Gre­mi­en­bü­ros zu sor­gen. Auch bei die­ser Frage wol­len die Län­der die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen prü­fen. Mit die­sem ein­mü­ti­gen Beschluss wird der öffent­lich-recht­li­che Rund­funk von allen 16 Län­dern stär­ker als bis­her in die Ver­ant­wor­tung genom­men, drin­gend Ver­än­de­run­gen vor­zu­neh­men und seine Spar­an­stren­gun­gen zu ver­stär­ken. Der Ent­wurf des Medi­en­staats­ver­tra­ges wird aber von den Regie­rungs­chefin­nen und -chefs wohl nicht mehr geän­dert und soll im Früh­jahr nächs­ten Jah­res in Kraft tre­ten. Dazu ist aller­dings die Zustim­mung aller 16 Lan­des­par­la­mente notwendig.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 11/2022.
Von |2023-03-02T14:48:47+01:00November 3rd, 2022|Medien|Kommentare deaktiviert für

Die Stunde der Intendanten

Die öffent­lich-recht­li­chen Anstal­ten und die Lan­des­po­li­ti­ker müs­sen gemein­sam für mehr Akzep­tanz des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks sorgen

Helmut Hartung ist Chefredakteur des Blogs medienpolitik.net.