„Kino ist, wenn es barrierefrei ist, eine wunderbare Möglichkeit, in fremde Welten zu schauen“, sagt die Initiatorin von „Kinoblindgänger“ Barbara Fickert. Jedoch können viele begeisterte Kinobesucher mit einem Film ohne barrierefreie Fassung (Audiodeskription bzw. erweiterter Untertitel) nichts anfangen. Genau daran möchte die gemeinnützige GmbH „Kinoblindgänger“ etwas ändern.
Laut Filmförderungsgesetz müssen barrierefreie Filmfassungen angefertigt werden, wenn die Produktion von der Filmförderungsanstalt, dem Deutschen Filmförderfonds oder von Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird. Auch wenn viele weitere deutsche Filmproduktionen eine barrierefreie Fassung haben, sind diese jedoch bei internationalen Filmen, insbesondere bei Arthaus-Filmen, oft nicht vorhanden oder schwer auffindbar.
In diesem Zuge wurde die „Kinoblindgänger“ gemeinnützige GmbH ins Leben gerufen, anfangs als Kategorie auf dem Blog Blindgängerin.com. Die Idee zu dem Blog entstand durch einen Kommentar von Barbara Fickert über den Kinofilm „Monsieur Claude und seine Töchter“. Auslöser dafür war die 2013 eingeführte App Greta & Starks, welche Hörfilmfassungen für sehbehinderte Kinobesucher bereitstellt. Der Blog Blindgängerin.com bietet Beiträge und Kommentare über Kinobesuche, Filme und die Filmförderpolitik.
Seit 2016 ist „Kinoblindgänger“ mit einer eigenständigen Webpräsenz vertreten. Mit den über die Webseite „Kinoblindgänger“ eingenommenen Spenden und Sponsorengeldern werden die Produktionen barrierefreier Filmfassungen für internationale Filme ermöglicht und über die App Greta & Starks bereitgestellt. Langfristiges Ziel ist es, die Filmbranche für dieses Thema verstärkt zu sensibilisieren. Die barrierefreie Filmfassung darf nicht mehr als ein „Anhängsel“ betrachtet werden, sondern als dazugehöriger Bestandteil eines jeden Films, wie Bildbearbeitung oder Filmmusik. Es ist ein Gewerk des Filmes und auch eine anspruchsvoll umzusetzende Kunstform.
Mit der Initiative „Barrierefreiheit Lolas“ verfolgt „Kinoblindgänger“ darüber hinaus ein weiteres Ziel – die Einführung zwei weiterer Kategorien bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises: „Die beste Filmfassung nur für die Ohren“ (Audiodeskription) sowie „Die beste Filmfassung nur für die Augen“ (erweiterter Untertitel). Mit dieser Forderung hat sich „Kinoblindgänger“ Ende letzten Jahres mit einem offenen Brief an die Kulturstaatsministerin gewandt.
Weitere Informationen zu der Initiative „Barrierefreiheit Lolas“, das Mitzeichnen des Briefes sowie zu „Kinoblindgänger“ im Allgemeinen finden Sie hier.