Das Internet ist ein Versprechen von Freiheit. Doch Freiheit funktioniert nicht ohne Verantwortung. Das Internet war noch nie Wilder Westen – ein Raum, in dem keine Gesetze, keine Regulierung gegriffen hätten. Dieses Internet existierte und existiert auch heute nicht im luftleeren Raum, sondern funktioniert nur durch Server und Übertragungsmittel, die auf staatlichem Territorium stehen und damit örtlichen Gesetzen unterliegen. Natürlich müssen Gesetze für das digitale Zeitalter angepasst werden, manche auch neu geschaffen werden, wenn erkannt wird, dass neue Möglichkeiten zum Nachteil der Gesellschaft genutzt werden. Grundlage hierfür sollten immer die Werte und Prinzipien sein, die wir bereits in der analogen Welt als unseren Maßstab ansetzen. Gute Regulierung, Verantwortung für das Internet kann nur gelingen, wenn wir es als das betrachten, was es ist: ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken. Leider schauen wir zu häufig ausschließlich auf Plattformen, die im Internet existieren, und versuchen diese zu regulieren, als wären sie „das Internet“. Freilich tragen Plattformen Verantwortung und gehören reguliert. Aber die Regulierung der Plattformen darf eben nicht außer Acht lassen, dass das Internet weit mehr ist als diese.
Um über Freiheit und Verantwortung im Netz zu sprechen, möchte ich das Internet verlassen und den Blick auf die gesamte digitalisierte oder noch zu digitalisierende Welt richten. Uns begegnet hier zunehmend die Frage: Wie wollen wir im Zeitalter der Digitalisierung leben? Selbst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier appellierte an die Besucher des Evangelischen Kirchentags 2019, dass sie sich intensiver mit dieser Fragestellung auseinandersetzen und sich einbringen sollen. Die Digitalisierung stellt uns nicht vor gänzlich neue ethische Fragen. Sie stellt uns aber vor die wichtige Aufgabe, unsere Prinzipien und Wertvorstellungen mit in die digitale Welt zu nehmen und auf diese zu übertragen. Dass das nicht immer leicht ist und uns teilweise vor enorme Herausforderungen, aber auch Chancen stellt, ist nicht überraschend.
Im Fokus dieser digitalisierten Welt stehen algorithmische Entscheidungssysteme, die häufig hochtrabend als Entscheidungen einer künstlichen Intelligenz dargestellt werden, es aber selten sind. Wir diskutieren sehr viel darüber, was ein autonom fahrendes Auto dürfen soll und was nicht; setzen sogar – richtigerweise – eine Ethik-Kommission ein, die dem Gesetzgeber Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung geben soll und dies auch tut. Es wurde eine Datenethikkommission eingesetzt, die die Bundesregierung zum ethischen Umgang mit Daten berät und eine „High-Level Expert Group“ der Europäischen Kommission, die ethische Rahmenbedingungen für den Umgang mit künstlicher Intelligenz bereits veröffentlichte. Wir diskutieren – völlig zu Recht – inwieweit Algorithmen darüber entscheiden dürfen sollen, ob jemand ins Gefängnis kommt oder nicht. Ob Algorithmen besser und neutraler entscheiden, als Richter es können, oder ob sie nicht doch Vorurteile reproduzieren. Die Tendenz dieser Diskussionen ist meistens klar: Gerade schwerwiegende Entscheidungen, die Grundrechte oder das (weitere) Leben beeinträchtigen können, sollten möglichst abschließend von Menschen getroffen werden.
Bei algorithmischen Systemen, bei denen wir heute sagen, dass wir sie nutzen wollen, um z. B. eine weitere Grundlage für menschliche Entscheidungen zu haben, sprechen wir intensiv über Probleme durch ein Bias, also einer Verzerrung, über Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Qualität von Daten, mit denen dieses System trainiert oder schließlich gefüttert wird. Auch hier geht die Tendenz in die Richtung, dass wir als Gesellschaft Entscheidungen, die algorithmische Systeme für uns treffen, unbedingt nachvollziehen können müssen. So können wir sie nicht nur verstehen, sondern auch an entsprechenden Stellen Beschwerde einlegen, sodass automatisierte Entscheidungen von Menschen überprüft werden. Es geht hier um nichts weniger als den Schutz von Grund- und Bürgerrechten.
Verengen wir wieder unseren Blick und schauen auf das Internet, stellt sich nun die Frage, warum wir hier nicht mit der gleichen Vorsicht und Gewissenhaftigkeit vorgehen. Betrachten wir z. B. die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Ja, Uploadfilter stehen nicht im Gesetzestext. Das tut aber wenig zur Sache, wenn klar ist, dass nur durch technische Hilfsmittel, durch Algorithmen, im Volksmund eben auch Uploadfilter genannt, Gesetze umgesetzt werden können. Da helfen keine nationalen Alleingänge, die Uploadfilter verbieten und Pauschallizenzen verpflichtend machen wollen. Uploadfilter sind nichts anderes als algorithmische Systeme, die abgleichen, ob für urheberrechtlich geschütztes Material, das auf eine Plattform hochgeladen wird, eine Lizenz vorhanden ist, oder ob eine der zahlreichen urheberrechtlichen Schranken greift. So z. B. eine für Satire oder eine für Parodie. Dass Technologie dies heute überhaupt leisten kann, wird von allen Experten stark bezweifelt.
Nun könnte man sagen, es kann auch hier Beschwerdestellen geben, sodass ein Mensch die Entscheidung des Uploadfilters überprüfen muss. Das ist richtig. Bei der Menge an Material, das auf Plattformen hochgeladen wird – allein auf YouTube sind es 400 Stunden pro Minute(!) – bei der Vielzahl an Sprachen, Dialekten, Slang, Insider-Witzen und sonstigen Informationen, die zur Einordnung – sei es durch Mensch oder Algorithmus – notwendig sind, ein schier unmögliches Unterfangen. Es würde nicht nur auf eine unermessliche Summe an algorithmischen Fehlentscheidungen hinauslaufen, sondern auch auf eine durch den Menschen. Von der zeitlichen Verzögerung bis zu einer Entscheidung und damit rechtmäßigen Publikation eines Beitrags auf einer Plattform ganz zu schweigen.
Wo blieb und wo bleibt in der Diskussion über das Internet und Plattformen die Debatte um die Auslagerung der Grundrechte betreffender Entscheidungen an algorithmische Systeme? Wir führten sie nicht und das, obwohl das Thema Ethik, die Frage nach dem guten Leben im digitalen Raum, gerade bei so vielen politischen Institutionen auf der Prioritätenliste steht. Algorithmische Entscheidungen, die die Freiheit von so vielen – hier im Speziellen die Meinungs- und Informationsfreiheit – einschränken, dürfen wir nicht zulassen. Der Erhalt und der Schutz von Urheberrechten im digitalen Raum ist wichtig und notwendig. Doch noch wichtiger ist der Erhalt von Bürgerrechten. Die Abwägung zwischen Rechtsgütern ist nichts für Algorithmen, sondern für Menschen mit entsprechender Ausbildung und Legitimation. Und auch wenn wir Technik einsetzen dürfen, um Rechte bestmöglich zu schützen, dürfen wir algorithmischen Systemen und privatwirtschaftlichen Beschwerdestellen nicht Aufgaben übergeben, über die wir in der analogen Welt Gerichte urteilen lassen, gerade weil Sachverhalte häufig komplexer sind als eine Abfolge von Einsen und Nullen.
Wie viel uns daran liegt, die europäischen Werte zu erhalten und zu verteidigen, zeigt sich besonders hier, im Internet.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 09/2019.