Inte­gra­tion durch Ver­fas­sung – wie geht das?

Ver­fas­sun­gen garan­tie­ren Teil­habe für alle Bürger

Gewiss, das Grund­ge­setz hat eine inte­gra­tive Bedeu­tung für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, aber das war nicht immer der Fall, vor allem nicht von Anfang an. 1949 war die Auf­merk­sam­keit für das Pro­vi­so­rium, wel­ches die Minis­ter­prä­si­den­ten den West­al­li­ier­ten abge­run­gen hat­ten, eher gering. Denn es sollte kei­nes­wegs um eine voll­gül­tige Ver­fas­sung gehen. Deutsch­land spal­tete sich in West und Ost, und das ver­trug keine Kon­sti­tu­tion, die vom Volk rati­fi­ziert wurde. Das hätte den fal­schen Ein­druck der dau­er­haf­ten Ein­rich­tung im West­staat erzeugt – des­halb „nur“ Grund­ge­setz. Und doch: Die Ver­fas­sungs­ord­nung blieb auch dann bestehen, als es zur Ver­ei­ni­gung 1990 kam. Bis dahin hatte sich das Grund­ge­setz all­ge­meine Aner­ken­nung erwor­ben. Wie kam es dahin, wie konn­ten sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der ehe­ma­li­gen DDR darin wie­der­fin­den, und wel­che Chan­cen gibt es, dass das Grund­ge­setz auch den Zuge­wan­der­ten und Geflüch­te­ten zu einer wert­ge­schätz­ten Ver­fas­sung wird?

Es klingt para­dox: Das Grund­ge­setz wurde zu einer Grund­lage des bun­des­deut­schen Selbst­ver­ständ­nis­ses, weil es von allen Sei­ten unter­schied­lich aus­ge­legt und in Anspruch genom­men wurde. Vor allem in den 1970er Jah­ren prall­ten die par­tei- und gesell­schafts­po­li­ti­schen Lager hart auf­ein­an­der: Immer ging es um die rich­tige Inter­pre­ta­tion des Grund­ge­set­zes – als um die Zuläs­sig­keit der Abtrei­bung, die Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung, die Unter­neh­mens- und Hoch­schul­mit­be­stim­mung, die Deutsch­land- und Ost­po­li­tik gerun­gen wurde. Der Streit wurde vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt aus­ge­tra­gen und oft­mals auch dort ent­schie­den. Weil sich alle Par­teien auf das Grund­ge­setz berie­fen, wurde die Ver­fas­sung zur gemein­sa­men Grund­lage. Inte­gra­tion durch Kon­flikt – das ist die Zau­ber­for­mel, die die Bun­des­deut­schen zu einem „Volk von Grund­ge­setz­be­ken­nern“, zu „Ver­fas­sungs­pa­trio­ten“ machte. Vor allem auch wurde das Grund­ge­setz zur „Bibel des Vol­kes“, wie Tho­mas Paine für die ame­ri­ka­ni­sche Ver­fas­sung Ende des 18. Jahr­hun­derts befun­den hatte, weil Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Ver­fas­sungs­be­schwerde in Karls­ruhe ein­le­gen konn­ten. Das Ver­fas­sungs­ge­richt wurde zum Bürgergericht.

1990 wie­der­holte sich die Geschichte. Nach Fried­li­cher Revo­lu­tion und Wie­der­ver­ei­ni­gung, so musste zunächst erwar­tet wer­den, hätte sich das „deut­sche Volk“ eine neue gesamt­deut­sche Ver­fas­sung geben sol­len. Doch es kam anders, das Grund­ge­setz bestand fort, sein Gel­tungs­ge­biet wurde auf die neuen Bun­des­län­der aus­ge­dehnt. Wie­der keine unmit­tel­bare demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­tion, wie­der der Weg über Aneig­nung durch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, bis dass sie das Grund­ge­setz als ihre eigene Ver­fas­sung begrei­fen. Der aus­drück­li­che Wunsch und die schnelle Umset­zung, dem Grund­ge­setz „bei­tre­ten“ zu wol­len, erleich­terte die Aner­ken­nung, ebenso eine Reihe von ver­ei­ni­gungs­be­ding­ten Ände­run­gen. Und auch die sen­si­ble Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, wel­che Belange der Ost­deut­schen zu berück­sich­ti­gen ver­stand – wie Wahl­recht, Bestand der Boden­re­form, Abtrei­bungs­re­ge­lung – trug ent­schei­dend mit dazu bei, dem Grund­ge­setz auch im Osten Gel­tung und Aner­ken­nung zu ver­schaf­fen – obwohl es keine neue gesamt­deut­sche Ver­fas­sung gege­ben hatte.

Ist damit das Grund­ge­setz Unter­pfand des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halts? In Zei­ten star­ker gesell­schaft­li­cher Spal­tun­gen und poli­ti­scher Pola­ri­sie­run­gen gibt es Zwei­fel. Die „Flücht­lings­krise“ hat die Demo­kra­tie der Bun­des­re­pu­blik unter Druck gesetzt. Ver­fas­sun­gen sind Regel­werke, die hel­fen, Kon­flikte zivi­li­siert aus­zu­tra­gen. Sie hel­fen dabei, sie sind aber keine Garan­tien. Das sieht man dort, wo Kräfte die Unab­hän­gig­keit der Jus­tiz oder die Frei­heit der Medien, der Wis­sen­schaft oder der Kunst ein­schrän­ken. Letzt­lich hängt die Gel­tung davon ab, ob die Bür­ger und Bür­ge­rin­nen an die Ver­fas­sung „glau­ben“, sie als die ihre anse­hen, sie auch nut­zen, um sie damit leben­dig wer­den zu las­sen. Demo­kra­ti­sche Ver­fas­sun­gen ermög­li­chen, nein: Sie garan­tie­ren Teil­ha­be­chan­cen für alle Bür­ger, unab­hän­gig von Geschlecht, Reli­gion, Über­zeu­gung und Her­kunft. Es ist Auf­gabe der staat­li­chen Insti­tu­tio­nen, diese Chan­cen auch insti­tu­tio­nell, in Bil­dung, Arbeit, Woh­nen und Kul­tur, zu gewähr­leis­ten. Inso­fern ist Inte­gra­tion, auch die von Zuge­wan­der­ten und Geflüch­te­ten, immer auch eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Aufgabe.

Ver­fas­sun­gen sind immer auch Spei­cher poli­ti­scher Wert- und Ord­nungs­vor­stel­lun­gen – sol­cher, die tra­diert, sol­cher, die als Lek­tion aus der Geschichte erlernt und sol­cher, die erkämpft und errun­gen wor­den sind. Das war in Deutsch­land nach 1945 so, ebenso nach 1989, und auch sol­che gro­ßen gesell­schaft­li­chen Kon­flikte, wie sie in den 1970er Jah­ren in West­deutsch­land auf dem Boden der Ver­fas­sung aus­ge­tra­gen wur­den, gra­ben sich in das kol­lek­tive Gedächt­nis ein. Sie zu erin­nern, ist Auf­gabe einer leben­di­gen Ver­fas­sung. Dazu braucht es Orte, Rituale und Erleb­nisse. Gedenk­tage sind Anlass zum Inne­hal­ten, aber auch zur Selbst­ver­ge­wis­se­rung. Sie sind not­wen­dig, vor allem ein Ver­fas­sungs­tag – der 23. Mai als repu­bli­ka­ni­scher Fei­er­tag – täte drin­gend not. Die Etap­pen der Frei­heits- und Ver­fas­sungs­kämpfe las­sen sich an Erin­ne­rungs­or­ten ver­ge­gen­wär­ti­gen. Deutsch­land übt sich hier in Memo­ri­al­as­kese. Das Frei­heits- und Ein­heits­denk­mal lässt bis heute auf sich war­ten. Und wo ist das Ver­fas­sungs­zen­trum, ein Museum, in dem deut­sche Ver­fas­sungs­ge­schichte, die Kämpfe, die Kon­flikte, die gro­ßen, her­aus­ra­gen­den Momente der kon­sti­tu­tio­nel­len Ent­wick­lung sicht- und erleb­bar wer­den? Das Natio­nal Con­sti­tu­tion Cen­ter in Phil­adel­phia, der Ort, an dem die heute noch gül­tige Ver­fas­sung der USA von 1787/88 geschrie­ben wurde, kann als Vor­bild die­nen. Dort wird Ver­fas­sungs­ge­schichte leben­dig und nach­er­leb­bar. Ein sol­ches deut­sches Ver­fas­sungs­mu­seum würde zum Ort der reprä­sen­ta­ti­ons­kul­tu­rel­len Sym­bo­li­sie­rung zen­tra­ler Grund­la­gen der erkämpf­ten und geleb­ten demo­kra­ti­schen Ord­nung. Es wäre ein ent­schei­den­der Bei­trag zur Stär­kung des gesell­schaft­li­chen Zusammenhaltes.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 04/2019.

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Behrang Samsami

Von |2020-04-14T16:09:21+02:00März 29th, 2019|Grundgesetz|Kommentare deaktiviert für

Inte­gra­tion durch Ver­fas­sung – wie geht das?

Ver­fas­sun­gen garan­tie­ren Teil­habe für alle Bürger

Hans Vorländer ist Inhaber des Lehrstuhls für Politische Theorie und Ideengeschichte und Direktor des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung an der TU Dresden.