Men­schen­rechte enden nicht am Fabriktor

Fried­rich-Ebert-Stif­tung

Sein ers­tes und unwi­der­ruf­li­ches Recht erhält der Mensch bei sei­ner Geburt: das Men­schen­recht. So ist es fest­ge­schrie­ben in der All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rechte. Doch so ein­leuch­tend die Idee der Men­schen­rechte ist, so schwie­rig ist ihre Durch­set­zung. In wohl kei­nem ande­ren Bereich poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Han­delns ist der Unter­schied zwi­schen rhe­to­ri­schem Bekennt­nis und fak­ti­schem Ver­hal­ten, zwi­schen Norm und Pra­xis, so groß wie bei den Menschenrechten.

Das gilt auch für die wirt­schaft­li­chen und sozia­len Rechte, denen sich die Fried­rich-Ebert-Stif­tung als Stif­tung der Sozia­len Demo­kra­tie in ihrer inter­na­tio­na­len Arbeit beson­ders wid­met. Vor allem in den Län­dern des glo­ba­len Südens sind unge­rechte Löhne, feh­lende soziale Siche­rungs­leis­tun­gen, Zwangs­ar­beit, die Ver­fol­gung und Unter­drü­ckung von Gewerk­schaf­ten sowie man­gel­hafte Sicher­heits­stan­dards All­tag in der Arbeits­welt. Seit den Brand­ka­ta­stro­phen unter ande­rem in Paki­stan und dem Ein­sturz des Fabrik­ge­bäu­des Rana Plaza in Ban­gla­desch wer­den die Zustände in der Tex­til­in­dus­trie auch in Deutsch­land dis­ku­tiert. Welt­weit arbei­ten etwa 450 Mil­lio­nen Men­schen in glo­ba­len Wertschöpfungsketten.

Glo­bal agie­rende Kon­zerne sind längst wich­tige Akteure der Glo­ba­li­sie­rung, die zum Teil über erheb­li­che öko­no­mi­sche und poli­ti­sche Macht ver­fü­gen. Im welt­wei­ten Kampf um lukra­tive Pro­duk­ti­ons­be­din­gun­gen, Abbau­rechte und bil­lige Roh­stoffe blei­ben jedoch men­schen­recht­li­che Stan­dards oft auf der Stre­cke. Vor Ort sind die staat­li­chen Struk­tu­ren oft zu schwach oder die Regie­run­gen nicht wil­lens, die Men­schen­rechte durch­zu­set­zen. Ziel unse­rer Arbeit ist es des­halb, den Betrof­fe­nen den Zugang zu Recht zu ermög­li­chen, gute Arbeit welt­weit zu stär­ken und dazu bei­zu­tra­gen, dass Staa­ten in die Lage ver­setzt wer­den, Ver­stöße von Unter­neh­men zu ahn­den – auch über Gren­zen hinweg.

Dafür set­zen wir auf unter­schied­li­chen poli­ti­schen Ebe­nen an. Nur mit star­ken und freien Gewerk­schaf­ten lässt sich men­schen­wür­dige Arbeit errei­chen und dau­er­haft sichern. Über unser Netz­werk von über 100 FES-Büros welt­weit unter­stüt­zen wir Gewerk­schaf­ten darin, dass sie ihre Rolle als poli­ti­sche Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer erfül­len können.
Anläss­lich des vier­ten Jah­res­ta­ges des Ein­stur­zes Rana Plaza haben wir z. B. mit unse­ren Part­nern in Ban­gla­desch eine Aka­de­mie der Arbeit gegrün­det, die sich vor allem auf gewerk­schaft­li­che Nach­wuchs­ar­beit kon­zen­triert. Auf die grenz­über­schrei­tende Gewerk­schafts­ko­ope­ra­tion ent­lang der Lie­fer­ket­ten zie­len die gewerk­schaft­li­chen Netz­werke in trans­na­tio­na­len Kon­zer­nen ab, die wir zusam­men mit inter­na­tio­na­len Gewerk­schafts­bün­den in zahl­rei­chen Unter­neh­men unterstützen.

Um der Umset­zung der soziale Rechte für alle ein Stück näher zu kom­men, arbei­tet unser UN-Büro in Genf zusam­men mit der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­tion (ILO) inten­siv an Kon­zep­ten sowie der Umset­zung einer sozia­len Grund­si­che­rung, dem Social Pro­tec­tion Floor. In Deutsch­land hat durch die Ver­ab­schie­dung des Natio­na­len Akti­ons­plans Wirt­schaft und Men­schen­rechte der Bun­des­re­gie­rung die Debatte über die Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men für die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten welt­weit an Fahrt aufgenommen.

Mit unse­ren Bera­tungs­an­ge­bo­ten zie­len wir dar­auf ab, ver­bind­li­che, d. h. auch gesetz­li­che Rege­lun­gen für Unter­neh­men durch­zu­set­zen. Zugleich dis­ku­tie­ren wir mit Ver­tre­tern von Unter­neh­men, wie die Trans­pa­renz und Effi­zi­enz von Audits ver­bes­sert wer­den kann. Damit Stand­ort­wett­be­werbe nicht auf dem Rücken von Arbeit­neh­mern aus­ge­tra­gen wer­den, plä­die­ren wir in unse­rer han­dels­po­li­ti­schen Arbeit dafür, dass EU-Han­dels­ver­träge zwin­gend die Unter­zeich­nung der acht Kern­ar­beits­nor­men vor­se­hen sowie ein Ver­fah­ren fest­ge­schrie­ben wird, dass Gewerk­schaf­ten die Mög­lich­keit ein­räumt, die ver­ein­bar­ten Stan­dards auch einzuklagen.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 6/2018.

Von |2019-06-17T09:55:15+02:00November 7th, 2018|Menschenrechte|Kommentare deaktiviert für

Men­schen­rechte enden nicht am Fabriktor

Fried­rich-Ebert-Stif­tung

Roland Schmidt ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.