Sein erstes und unwiderrufliches Recht erhält der Mensch bei seiner Geburt: das Menschenrecht. So ist es festgeschrieben in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Doch so einleuchtend die Idee der Menschenrechte ist, so schwierig ist ihre Durchsetzung. In wohl keinem anderen Bereich politischen und wirtschaftlichen Handelns ist der Unterschied zwischen rhetorischem Bekenntnis und faktischem Verhalten, zwischen Norm und Praxis, so groß wie bei den Menschenrechten.
Das gilt auch für die wirtschaftlichen und sozialen Rechte, denen sich die Friedrich-Ebert-Stiftung als Stiftung der Sozialen Demokratie in ihrer internationalen Arbeit besonders widmet. Vor allem in den Ländern des globalen Südens sind ungerechte Löhne, fehlende soziale Sicherungsleistungen, Zwangsarbeit, die Verfolgung und Unterdrückung von Gewerkschaften sowie mangelhafte Sicherheitsstandards Alltag in der Arbeitswelt. Seit den Brandkatastrophen unter anderem in Pakistan und dem Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch werden die Zustände in der Textilindustrie auch in Deutschland diskutiert. Weltweit arbeiten etwa 450 Millionen Menschen in globalen Wertschöpfungsketten.
Global agierende Konzerne sind längst wichtige Akteure der Globalisierung, die zum Teil über erhebliche ökonomische und politische Macht verfügen. Im weltweiten Kampf um lukrative Produktionsbedingungen, Abbaurechte und billige Rohstoffe bleiben jedoch menschenrechtliche Standards oft auf der Strecke. Vor Ort sind die staatlichen Strukturen oft zu schwach oder die Regierungen nicht willens, die Menschenrechte durchzusetzen. Ziel unserer Arbeit ist es deshalb, den Betroffenen den Zugang zu Recht zu ermöglichen, gute Arbeit weltweit zu stärken und dazu beizutragen, dass Staaten in die Lage versetzt werden, Verstöße von Unternehmen zu ahnden – auch über Grenzen hinweg.
Dafür setzen wir auf unterschiedlichen politischen Ebenen an. Nur mit starken und freien Gewerkschaften lässt sich menschenwürdige Arbeit erreichen und dauerhaft sichern. Über unser Netzwerk von über 100 FES-Büros weltweit unterstützen wir Gewerkschaften darin, dass sie ihre Rolle als politische Interessenvertretung der Arbeitnehmer erfüllen können.
Anlässlich des vierten Jahrestages des Einsturzes Rana Plaza haben wir z. B. mit unseren Partnern in Bangladesch eine Akademie der Arbeit gegründet, die sich vor allem auf gewerkschaftliche Nachwuchsarbeit konzentriert. Auf die grenzüberschreitende Gewerkschaftskooperation entlang der Lieferketten zielen die gewerkschaftlichen Netzwerke in transnationalen Konzernen ab, die wir zusammen mit internationalen Gewerkschaftsbünden in zahlreichen Unternehmen unterstützen.
Um der Umsetzung der soziale Rechte für alle ein Stück näher zu kommen, arbeitet unser UN-Büro in Genf zusammen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) intensiv an Konzepten sowie der Umsetzung einer sozialen Grundsicherung, dem Social Protection Floor. In Deutschland hat durch die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung die Debatte über die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten weltweit an Fahrt aufgenommen.
Mit unseren Beratungsangeboten zielen wir darauf ab, verbindliche, d. h. auch gesetzliche Regelungen für Unternehmen durchzusetzen. Zugleich diskutieren wir mit Vertretern von Unternehmen, wie die Transparenz und Effizienz von Audits verbessert werden kann. Damit Standortwettbewerbe nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmern ausgetragen werden, plädieren wir in unserer handelspolitischen Arbeit dafür, dass EU-Handelsverträge zwingend die Unterzeichnung der acht Kernarbeitsnormen vorsehen sowie ein Verfahren festgeschrieben wird, dass Gewerkschaften die Möglichkeit einräumt, die vereinbarten Standards auch einzuklagen.
Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 6/2018.