Jüdi­sche und isla­mi­sche Per­spek­ti­ven auf Menschenrechte

Ergeb­nisse einer Ring­vor­le­sung des Jüdi­schen Muse­ums Berlin

Sind Men­schen­rechte und Reli­gion ver­ein­bar? Auf­ge­heizte Debat­ten, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren vor allem in popu­lä­ren Medien geführt wur­den, zei­gen, dass diese Frage das Poten­zial für einen Kul­tur­kampf hat. Unter­schied­li­che Sei­ten grei­fen das Thema daher gern auf und instru­men­ta­li­sie­ren es für ihre eige­nen Inter­es­sen. Frei von sol­cher Pole­mik suchte sich 2017/2018 eine sechs­tei­lige Vor­trags­reihe im Beson­de­ren den jüdi­schen und isla­mi­schen Per­spek­ti­ven auf die Men­schen­rechte zu nähern. Ver­an­stal­ter die­ser von der „Alli­anz Kul­tur­stif­tung“ geför­der­ten Ring­vor­le­sung waren die Aka­de­mie­pro­gramme des Jüdi­schen Muse­ums Ber­lin. Das Beson­dere der seit 2015 statt­fin­den­den Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­rei­hen ist, dass zu jeder Ver­an­stal­tung jeweils ein jüdi­scher und ein mus­li­mi­scher Wis­sen­schaft­ler bzw. Theo­loge das Thema aus der eige­nen kon­fes­sio­nel­len Per­spek­tive behan­delt. Als Refe­ren­ten ein­ge­la­den sind Fach­leute, die auf dem Boden ihrer reli­giö­sen Tra­di­tio­nen ste­hen und gerade dadurch einen sub­stan­zi­el­len Bei­trag zum inter­re­li­giö­sen Dia­log ermöglichen.

Die Grund­fra­gen der Menschenrechte

Die Men­schen­rechte als uni­ver­sale Grund­rechte, die jedem Ein­zel­nen unab­hän­gig von Eth­nie, Her­kunft, Geschlecht und Reli­gion zuste­hen, haben sich seit 1945 im Wes­ten als zen­tra­ler Topos eta­bliert und sind inzwi­schen laut Michael Igna­tieff zur „lin­gua franca des welt­wei­ten mora­li­schen Den­kens“ gewor­den. Sie wer­den als uni­ver­sa­ler Mini­mal­kon­sens der Ethik verstanden.

Auf den ers­ten Blick erscheint die Funk­tion der Men­schen­rechte als über­ge­ord­ne­ter mora­li­scher Rah­men unstrit­tig. Bei nähe­rem Hin­se­hen aber erge­ben sich eine Reihe von Pro­ble­men: Zuneh­mend wird der Uni­ver­sa­li­täts­an­spruch der Men­schen­rechte als euro­zen­trisch kri­ti­siert. Die Abhän­gig­keit der Men­schen­rechte von einem spe­zi­fisch euro­päi­schen Kon­text, der sich bei­spiels­weise von der isla­mi­schen Geis­tes­ge­schichte grund­le­gend unter­schei­det, werde, so die Kri­ti­ker, nicht aus­rei­chend reflek­tiert. Ver­mag aber eine sol­che his­to­ri­sche Bedingt­heit von mora­li­schen Über­zeu­gun­gen deren Gel­tungs­an­spruch zu min­dern? Wäre auf dem Weg zu einer Uni­ver­sa­li­tät nicht erst eine Inkul­tu­ra­tion der Men­schen­rechte in sämt­li­chen Kul­tu­ren und Reli­gio­nen not­wen­dig? Ist eine sol­che aber über­haupt mög­lich? Die­ses sind einige der Fra­gen, die sich bereits grund­sätz­lich bei der Aus­ein­an­der­set­zung mit die­sem Thema stel­len. Betrach­tet man das unmit­tel­bare Ver­hält­nis von Men­schen­rech­ten und Reli­gio­nen, so erge­ben sich wei­tere Fra­gen: Würde eine theo­lo­gi­sche Fun­die­rung von Men­schen­rech­ten die Akzep­tanz des Men­schen­recht­ge­dan­kens durch Bezugs­punkte zur jeweils eige­nen reli­giö­sen Tra­di­tion erleich­tern oder würde eine sol­che reli­giöse Ver­ein­nah­mung den uni­ver­sel­len Anspruch der Men­schen­rechte eher untergraben?

Im Fokus einer breit geführ­ten öffent­li­chen Dis­kus­sion steht immer wie­der das Span­nungs­ver­hält­nis von Men­schen­rechts­for­de­run­gen und reli­giö­sen Gebo­ten bzw. Tra­di­tio­nen, so bei­spiels­weise bei der Beschnei­dung im Juden­tum und Islam oder aber bei der Rolle der Frau in die­sen bei­den Reli­gio­nen wie auch im Katho­li­zis­mus. Die­ser Auf­lis­tung lie­ßen sich zahl­rei­che wei­tere Bei­spiele hin­zu­fü­gen wie ins­be­son­dere die hier­zu­lande viel dis­ku­tierte Pro­ble­ma­tik reli­gi­ons­spe­zi­fi­scher Kleidungsvorschriften.

Die Bri­sanz der Dis­kus­sio­nen um die Men­schen­rechte liegt auf der Hand, da sich diese Debat­ten letzt­lich auch auf die Gestal­tung des gesell­schaft­li­chen Lebens aus­wir­ken. Beson­ders kon­tro­vers dis­ku­tiert wer­den in die­sem Kon­text weni­ger die jüdi­schen oder christ­li­chen Reli­gi­ons­nor­men als viel­mehr Ele­mente spe­zi­fisch mus­li­mi­scher Reli­gi­ons- und Fröm­mig­keits­pra­xis. Gerade hier ist in Tei­len der Debatte die ein­gangs erwähnte Ten­denz zum Kul­tur­kampf kaum zu über­se­hen. Jede Seite sucht dabei ihre mora­li­sche Über­le­gen­heit zu bele­gen und ihre Selbst­be­stä­ti­gung aus einem men­schen­rechts­be­zo­ge­nen Ver­sa­gen der ande­ren Seite zu zie­hen. Das Thema dient dabei letzt­lich aber nur als eine Platt­form, um ein Ver­ständ­nis von Iden­ti­tät zu ent­wi­ckeln, das vor allem der Abgren­zung dient.

Sol­che Pole­mik, aber auch Apo­loge­tik, galt es in der hier vor­ge­stell­ten Vor­le­sungs­reihe zu ver­mei­den. Ziel war es, einen Dis­kurs zu ent­wi­ckeln, der nicht in ers­ter Linie der eige­nen Iden­ti­täts­fin­dung dient, son­dern einen frucht­ba­ren Aus­tausch zwi­schen jüdi­schem und isla­mi­schem Den­ken über das Thema Men­schen­rechte ermög­licht. Auf diese Weise sollte eine dicho­to­mi­sche Ver­en­gung des Dis­kur­ses auf eine angeb­lich durch Tole­ranz geprägte christ­lich-jüdi­sche Kul­tur und eine in die­ser Hin­sicht ver­meint­lich defi­zi­täre isla­mi­sche Kul­tur ver­mie­den werden.

Der Islam und die Debatte um die Menschenrechte

Der Blick inner­halb der mus­li­mi­schen Öffent­lich­keit auf das Thema ist von unter­schied­li­chen Posi­tio­nen geprägt. Men­schen­rechte kön­nen hier als ein rein west­li­ches Kon­zept ange­se­hen und als sol­ches ver­wor­fen wer­den oder aber als ein authen­ti­scher Bestand­teil der isla­mi­schen Tra­di­tion über­nom­men oder gar als isla­mi­sche Erfin­dung ver­ein­nahmt wer­den. Hier wie dort ist das Ergeb­nis eine Idea­li­sie­rung der eige­nen Kul­tur. Eine pro­duk­tive Aus­ein­an­der­set­zung mit den poten­zi­el­len Span­nungs­fel­dern zwi­schen den Men­schen­rech­ten und den reli­giö­sen Tra­di­tio­nen fehlt.

Die Refe­ren­ten der Vor­trags­reihe näher­ten sich dem Thema dem­ge­gen­über vor allem mit einer dezi­diert theo­lo­gi­schen Her­an­ge­hens­weise, die statt poli­ti­scher Iden­ti­täts­fra­gen die Aus­sa­gen der hei­li­gen Texte in den Mit­tel­punkt stellte. Die meis­ten Vor­träge durch­zog die Über­zeu­gung, dass die isla­mi­sche Tra­di­tion keine Wider­sprü­che zu den Men­schen­rech­ten ent­halte, es daher für den Islam auch gar nicht darum gehen müsse, Kom­pro­misse zu schlie­ßen. Jene recht­li­chen Bestim­mun­gen, die den Men­schen­rech­ten zuwi­der­lau­fen, lie­ßen sich in ers­ter Linie aus ihrer kon­kre­ten his­to­risch-poli­ti­schen Bedingt­heit erklä­ren. Ein Bei­spiel dafür sei die Benach­tei­li­gung der Frauen im Erbrecht. Dahin­ter stün­den spe­zi­fi­sche gesell­schaft­li­che Ver­hält­nisse, in denen ein Aus­gleich für die Belas­tung des Man­nes als Unter­hal­ter der Fami­lien erfor­der­lich erschien, denn die Frauen waren nicht zum Fami­li­en­un­ter­halt ver­pflich­tet. In die­sem Sinne plä­dier­ten die meis­ten Refe­ren­ten dafür, in der theo­lo­gi­schen Aus­le­gung die über­zeit­li­che Aus­sage von Got­tes Wort sorg­sam von dem his­to­risch-zeit­lich Beding­ten zu trennen.

Das Juden­tum und die Debatte um die Menschenrechte

Alle Vor­träge über die jüdi­sche Hal­tung gegen­über den Men­schen­rech­ten durch­zog die unhin­ter­fragt geblie­bene Über­zeu­gung, dass das Juden­tum die Men­schen­rechte als einen inte­gra­len Teil der eige­nen Tra­di­tion ansähe. Den­noch würde sich auch hier eine ver­tiefte Aus­ein­an­der­set­zung mit tra­di­tio­nel­len Vor­schrif­ten und Vor­stel­lun­gen loh­nen; so bei The­men wie Gleich­heit aller Men­schen, Todes­strafe oder Reli­gi­ons­frei­heit. Das gerade hier zutage tre­tende span­nungs­rei­che Ver­hält­nis zwi­schen den Men­schen­rech­ten und den reli­giö­sen Grund­sät­zen wurde jedoch von den Refe­ren­ten durch­ge­hend nicht thematisiert.

Diese Hal­tung mag auf den ers­ten Blick einer reli­giö­sen Ver­ein­nah­mung gleich­kom­men. Jedoch ent­springt sie, anders als bei ver­gleich­ba­ren isla­mi­schen Dis­kur­sen, nicht dem Impuls der Ver­tei­di­gung des eige­nen mora­li­schen Sou­ve­rä­ni­täts­be­rei­ches und hat kei­nen apo­lo­ge­ti­schen Impe­tus. Viel­mehr muss sie als Zei­chen einer star­ken kul­tu­rel­len Ver­wur­ze­lung in den Dis­kur­sen der säku­la­ren west­li­chen Gesell­schaft ver­stan­den wer­den, in deren Folge eine mög­li­che Span­nung zwi­schen Juden­tum und Men­schen­rech­ten über­haupt nicht mehr wahr­ge­nom­men wird.

Fazit

Wohl­wis­send um den nicht reprä­sen­ta­ti­ven Cha­rak­ter der Reihe lässt sich aus ihr doch ein sehr deut­li­cher und sicher­lich auch kon­sti­tu­ie­ren­der Unter­schied zwi­schen dem mus­li­mi­schen und dem jüdi­schen Dis­kurs her­aus­le­sen. Wäh­rend viele mus­li­mi­sche Theo­lo­gen in einer leben­di­gen Aus­ein­an­der­set­zung um die Ein­ord­nung des Men­schen­rechts­kon­zep­tes in einen authen­ti­schen isla­mi­schen Dis­kurs rin­gen, sieht das Gros der jüdi­schen Theo­lo­gen die Men­schen­rechte als ein wich­ti­ges Ele­ment der eige­nen Tra­di­tion. Diese so unter­schied­li­che Her­an­ge­hens­weise an die Frage der Ver­ein­bar­keit eige­ner Tra­di­tio­nen mit den Men­schen­rech­ten beruht nicht auf tat­säch­lich vor­han­de­nen genui­nen Unter­schie­den, denn beide Reli­gio­nen ken­nen mit der Halacha und dem Fikh ein nor­ma­ti­ves Bezugs­sys­tem, das sich auf alle Lebens­be­rei­che erstreckt. Viel­mehr grün­det sie auf Fak­to­ren außer­halb der Tra­di­tion, näm­lich den his­to­ri­schen Erfah­run­gen in den letz­ten Jahrhunderten.

Als der moderne zen­tra­li­sierte Staat in Europa ent­stand, sahen sich die jüdi­schen Gemein­den mit dem Ver­lust ihrer Auto­no­mie kon­fron­tiert, was den Gel­tungs­rah­men des jüdi­schen Geset­zes wesent­lich beein­träch­tigte. Zudem wur­den die Säku­la­ri­sie­rungs­pro­zesse in den west­li­chen Gesell­schaf­ten, in denen die Juden leb­ten, zum Bestand­teil ihrer All­tags­er­fah­rung. Hinzu kam, dass die Men­schen­rechte vor ihrer Ver­wand­lung zu einem inter­na­tio­nal ver­bürg­ten Kon­zept für Juden deckungs­gleich mit den Bür­ger­rech­ten waren, die sie im Lauf der Eman­zi­pa­tion ange­strebt und erlangt hat­ten. Dies erklärt letzt­lich auch die her­aus­ra­gende Rolle von jüdi­schen Rechts­wis­sen­schaft­lern und Den­kern bei der Fest­le­gung der Menschenrechtsdeklaration.

Ganz anders stel­len sich die Aus­gangs­vor­aus­set­zun­gen für die isla­mi­sche Debatte dar: Dort feh­len die zahl­rei­chen Brü­che in der Umset­zungs­pra­xis des Rech­tes, wie sie das Juden­tum präg­ten. Über Jahr­hun­derte war das isla­mi­sche Recht Grund­lage in vie­len isla­mi­schen Län­dern, wenn auch die prak­ti­sche Umset­zung sich unter­schied­lich gestal­tete. Im Ergeb­nis sind es also nicht die unter­schied­li­chen recht­li­chen Grund­la­gen, son­dern vor allem die his­to­ri­schen Erfah­run­gen, wel­che die unter­schied­li­chen Her­an­ge­hens­wei­sen jüdi­scher und isla­mi­scher Theo­lo­gen an das Thema der Men­schen­rechte erklären.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 6/2018.

Von |2019-06-17T09:39:58+02:00November 7th, 2018|Menschenrechte|Kommentare deaktiviert für

Jüdi­sche und isla­mi­sche Per­spek­ti­ven auf Menschenrechte

Ergeb­nisse einer Ring­vor­le­sung des Jüdi­schen Muse­ums Berlin

Zofia Helena Nowak ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Jüdisch-Islamischen Forum der Akademieprogramme am Jüdischen Museum Berlin.