Zofia Helena Nowak 7. November 2018 Logo_Initiative_print.png

Jüdi­sche und isla­mi­sche Per­spek­ti­ven auf Menschenrechte

Ergeb­nisse einer Ring­vor­le­sung des Jüdi­schen Muse­ums Berlin

Sind Menschenrechte und Religion vereinbar? Aufgeheizte Debatten, die in den vergangenen Jahren vor allem in populären Medien geführt wurden, zeigen, dass diese Frage das Potenzial für einen Kulturkampf hat. Unterschiedliche Seiten greifen das Thema daher gern auf und instrumentalisieren es für ihre eigenen Interessen. Frei von solcher Polemik suchte sich 2017/2018 eine sechsteilige Vortragsreihe im Besonderen den jüdischen und islamischen Perspektiven auf die Menschenrechte zu nähern. Veranstalter dieser von der „Allianz Kulturstiftung“ geförderten Ringvorlesung waren die Akademieprogramme des Jüdischen Museums Berlin. Das Besondere der seit 2015 stattfindenden Vortrags- und Diskussionsreihen ist, dass zu jeder Veranstaltung jeweils ein jüdischer und ein muslimischer Wissenschaftler bzw. Theologe das Thema aus der eigenen konfessionellen Perspektive behandelt. Als Referenten eingeladen sind Fachleute, die auf dem Boden ihrer religiösen Traditionen stehen und gerade dadurch einen substanziellen Beitrag zum interreligiösen Dialog ermöglichen.

Die Grundfragen der Menschenrechte

Die Menschenrechte als universale Grundrechte, die jedem Einzelnen unabhängig von Ethnie, Herkunft, Geschlecht und Religion zustehen, haben sich seit 1945 im Westen als zentraler Topos etabliert und sind inzwischen laut Michael Ignatieff zur „lingua franca des weltweiten moralischen Denkens“ geworden. Sie werden als universaler Minimalkonsens der Ethik verstanden.

Auf den ersten Blick erscheint die Funktion der Menschenrechte als übergeordneter moralischer Rahmen unstrittig. Bei näherem Hinsehen aber ergeben sich eine Reihe von Problemen: Zunehmend wird der Universalitätsanspruch der Menschenrechte als eurozentrisch kritisiert. Die Abhängigkeit der Menschenrechte von einem spezifisch europäischen Kontext, der sich beispielsweise von der islamischen Geistesgeschichte grundlegend unterscheidet, werde, so die Kritiker, nicht ausreichend reflektiert. Vermag aber eine solche historische Bedingtheit von moralischen Überzeugungen deren Geltungsanspruch zu mindern? Wäre auf dem Weg zu einer Universalität nicht erst eine Inkulturation der Menschenrechte in sämtlichen Kulturen und Religionen notwendig? Ist eine solche aber überhaupt möglich? Dieses sind einige der Fragen, die sich bereits grundsätzlich bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema stellen. Betrachtet man das unmittelbare Verhältnis von Menschenrechten und Religionen, so ergeben sich weitere Fragen: Würde eine theologische Fundierung von Menschenrechten die Akzeptanz des Menschenrechtgedankens durch Bezugspunkte zur jeweils eigenen religiösen Tradition erleichtern oder würde eine solche religiöse Vereinnahmung den universellen Anspruch der Menschenrechte eher untergraben?

Im Fokus einer breit geführten öffentlichen Diskussion steht immer wieder das Spannungsverhältnis von Menschenrechtsforderungen und religiösen Geboten bzw. Traditionen, so beispielsweise bei der Beschneidung im Judentum und Islam oder aber bei der Rolle der Frau in diesen beiden Religionen wie auch im Katholizismus. Dieser Auflistung ließen sich zahlreiche weitere Beispiele hinzufügen wie insbesondere die hierzulande viel diskutierte Problematik religionsspezifischer Kleidungsvorschriften.

Die Brisanz der Diskussionen um die Menschenrechte liegt auf der Hand, da sich diese Debatten letztlich auch auf die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens auswirken. Besonders kontrovers diskutiert werden in diesem Kontext weniger die jüdischen oder christlichen Religionsnormen als vielmehr Elemente spezifisch muslimischer Religions- und Frömmigkeitspraxis. Gerade hier ist in Teilen der Debatte die eingangs erwähnte Tendenz zum Kulturkampf kaum zu übersehen. Jede Seite sucht dabei ihre moralische Überlegenheit zu belegen und ihre Selbstbestätigung aus einem menschenrechtsbezogenen Versagen der anderen Seite zu ziehen. Das Thema dient dabei letztlich aber nur als eine Plattform, um ein Verständnis von Identität zu entwickeln, das vor allem der Abgrenzung dient.

Solche Polemik, aber auch Apologetik, galt es in der hier vorgestellten Vorlesungsreihe zu vermeiden. Ziel war es, einen Diskurs zu entwickeln, der nicht in erster Linie der eigenen Identitätsfindung dient, sondern einen fruchtbaren Austausch zwischen jüdischem und islamischem Denken über das Thema Menschenrechte ermöglicht. Auf diese Weise sollte eine dichotomische Verengung des Diskurses auf eine angeblich durch Toleranz geprägte christlich-jüdische Kultur und eine in dieser Hinsicht vermeintlich defizitäre islamische Kultur vermieden werden.

Der Islam und die Debatte um die Menschenrechte

Der Blick innerhalb der muslimischen Öffentlichkeit auf das Thema ist von unterschiedlichen Positionen geprägt. Menschenrechte können hier als ein rein westliches Konzept angesehen und als solches verworfen werden oder aber als ein authentischer Bestandteil der islamischen Tradition übernommen oder gar als islamische Erfindung vereinnahmt werden. Hier wie dort ist das Ergebnis eine Idealisierung der eigenen Kultur. Eine produktive Auseinandersetzung mit den potenziellen Spannungsfeldern zwischen den Menschenrechten und den religiösen Traditionen fehlt.

Die Referenten der Vortragsreihe näherten sich dem Thema demgegenüber vor allem mit einer dezidiert theologischen Herangehensweise, die statt politischer Identitätsfragen die Aussagen der heiligen Texte in den Mittelpunkt stellte. Die meisten Vorträge durchzog die Überzeugung, dass die islamische Tradition keine Widersprüche zu den Menschenrechten enthalte, es daher für den Islam auch gar nicht darum gehen müsse, Kompromisse zu schließen. Jene rechtlichen Bestimmungen, die den Menschenrechten zuwiderlaufen, ließen sich in erster Linie aus ihrer konkreten historisch-politischen Bedingtheit erklären. Ein Beispiel dafür sei die Benachteiligung der Frauen im Erbrecht. Dahinter stünden spezifische gesellschaftliche Verhältnisse, in denen ein Ausgleich für die Belastung des Mannes als Unterhalter der Familien erforderlich erschien, denn die Frauen waren nicht zum Familienunterhalt verpflichtet. In diesem Sinne plädierten die meisten Referenten dafür, in der theologischen Auslegung die überzeitliche Aussage von Gottes Wort sorgsam von dem historisch-zeitlich Bedingten zu trennen.

Das Judentum und die Debatte um die Menschenrechte

Alle Vorträge über die jüdische Haltung gegenüber den Menschenrechten durchzog die unhinterfragt gebliebene Überzeugung, dass das Judentum die Menschenrechte als einen integralen Teil der eigenen Tradition ansähe. Dennoch würde sich auch hier eine vertiefte Auseinandersetzung mit traditionellen Vorschriften und Vorstellungen lohnen; so bei Themen wie Gleichheit aller Menschen, Todesstrafe oder Religionsfreiheit. Das gerade hier zutage tretende spannungsreiche Verhältnis zwischen den Menschenrechten und den religiösen Grundsätzen wurde jedoch von den Referenten durchgehend nicht thematisiert.

Diese Haltung mag auf den ersten Blick einer religiösen Vereinnahmung gleichkommen. Jedoch entspringt sie, anders als bei vergleichbaren islamischen Diskursen, nicht dem Impuls der Verteidigung des eigenen moralischen Souveränitätsbereiches und hat keinen apologetischen Impetus. Vielmehr muss sie als Zeichen einer starken kulturellen Verwurzelung in den Diskursen der säkularen westlichen Gesellschaft verstanden werden, in deren Folge eine mögliche Spannung zwischen Judentum und Menschenrechten überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird.

Fazit

Wohlwissend um den nicht repräsentativen Charakter der Reihe lässt sich aus ihr doch ein sehr deutlicher und sicherlich auch konstituierender Unterschied zwischen dem muslimischen und dem jüdischen Diskurs herauslesen. Während viele muslimische Theologen in einer lebendigen Auseinandersetzung um die Einordnung des Menschenrechtskonzeptes in einen authentischen islamischen Diskurs ringen, sieht das Gros der jüdischen Theologen die Menschenrechte als ein wichtiges Element der eigenen Tradition. Diese so unterschiedliche Herangehensweise an die Frage der Vereinbarkeit eigener Traditionen mit den Menschenrechten beruht nicht auf tatsächlich vorhandenen genuinen Unterschieden, denn beide Religionen kennen mit der Halacha und dem Fikh ein normatives Bezugssystem, das sich auf alle Lebensbereiche erstreckt. Vielmehr gründet sie auf Faktoren außerhalb der Tradition, nämlich den historischen Erfahrungen in den letzten Jahrhunderten.

Als der moderne zentralisierte Staat in Europa entstand, sahen sich die jüdischen Gemeinden mit dem Verlust ihrer Autonomie konfrontiert, was den Geltungsrahmen des jüdischen Gesetzes wesentlich beeinträchtigte. Zudem wurden die Säkularisierungsprozesse in den westlichen Gesellschaften, in denen die Juden lebten, zum Bestandteil ihrer Alltagserfahrung. Hinzu kam, dass die Menschenrechte vor ihrer Verwandlung zu einem international verbürgten Konzept für Juden deckungsgleich mit den Bürgerrechten waren, die sie im Lauf der Emanzipation angestrebt und erlangt hatten. Dies erklärt letztlich auch die herausragende Rolle von jüdischen Rechtswissenschaftlern und Denkern bei der Festlegung der Menschenrechtsdeklaration.

Ganz anders stellen sich die Ausgangsvoraussetzungen für die islamische Debatte dar: Dort fehlen die zahlreichen Brüche in der Umsetzungspraxis des Rechtes, wie sie das Judentum prägten. Über Jahrhunderte war das islamische Recht Grundlage in vielen islamischen Ländern, wenn auch die praktische Umsetzung sich unterschiedlich gestaltete. Im Ergebnis sind es also nicht die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem die historischen Erfahrungen, welche die unterschiedlichen Herangehensweisen jüdischer und islamischer Theologen an das Thema der Menschenrechte erklären.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 6/2018.

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