Ein­hal­tung der Men­schen­rechte prüfen

Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für Menschenrechtsfragen

Zu mei­nen Auf­ga­ben gehört es, Ver­fah­rens­be­voll­mäch­tigte und Ver­bin­dungs­per­son zu euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len men­schen­recht­li­chen Moni­to­ring­me­cha­nis­men zu sein, die die Ein­hal­tung der Men­schen­rechte in Deutsch­land kon­trol­lie­ren. Dazu kommt die men­schen­recht­li­che Über­prü­fung aller Gesetz­ent­würfe der Bun­des­re­gie­rung. Da ich nicht für alle men­schen­recht­li­chen Ver­träge zustän­dig bin, son­dern nur für die­je­ni­gen, die ihren Schwer­punkt in den „klas­si­schen“ Frei­heits- und Gleich­heits­rech­ten haben, bin ich mit mei­nem Team seit den 1970er Jah­ren im Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) angesiedelt.

Kon­kret heißt das: Ich bin Ver­fah­rens­be­voll­mäch­tigte der Bun­des­re­gie­rung vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rechte in Straß­burg; mein Team und ich ver­tre­ten die Bun­des­re­gie­rung in Ver­fah­ren gegen Deutsch­land in Schrift­sät­zen und Plä­doy­ers, schlie­ßen Ver­glei­che und sor­gen für die Umset­zung der Urteile in Deutsch­land. Ich trete auch vor Ver­trags­aus­schüs­sen, den „Treaty Bodies“ der Ver­ein­ten Natio­nen in Genf auf. Auch hier gibt es Beschwer­den von Ein­zel­per­so­nen. Vor allem erstel­len wir jedoch die deut­schen Staa­ten­be­richte, erläu­tern diese in einer Anhö­rung und beant­wor­ten kri­ti­sche Fra­gen der Aus­schüsse. Das gilt für den Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte, für das Über­ein­kom­men gegen Fol­ter, für das Über­ein­kom­men gegen Ras­sen­dis­kri­mi­nie­rung und für das Über­ein­kom­men zum Schutz vor dem Verschwindenlassen.

Dane­ben bin ich Kon­takt­per­son für einige Aus­schüsse, die auf­grund von Besu­chen die Ein­hal­tung der Men­schen­rechte in Deutsch­land beur­tei­len: Euro­päi­sches Komi­tee zur Ver­hü­tung der Fol­ter (CPT) des Euro­pa­ra­tes, UN-Unter­aus­schuss zur Ver­hü­tung von Fol­ter (SPT), deut­sche Natio­nale Stelle zur Ver­hü­tung von Fol­ter, Euro­päi­sche Kom­mis­sion gegen Ras­sis­mus und Into­le­ranz (ECRI). Schließ­lich arbeite ich mit der EU-Grund­rech­te­agen­tur in Wien und dem Deut­schen Insti­tut für Men­schen­rechte in Ber­lin zusammen.

Mein Auf­trag ist zunächst, auf der euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Ebene dar­zu­le­gen, dass Deutsch­land sich nicht nur auf die Men­schen­rechte ver­pflich­tet hat, son­dern dies auch umsetzt. Die wich­tige Kehr­seite: Auf der natio­na­len Ebene frage ich zur Erstel­lung der Berichte und auf­grund der Anfor­de­run­gen der inter­na­tio­na­len Mecha­nis­men regel­mä­ßig ab, in wel­cher Form die Men­schen­rechte umge­setzt wer­den und bringe ggf. nötige Ver­bes­se­run­gen zur Spra­che. Dadurch und durch die Prü­fung der Gesetz­ent­würfe und sons­ti­ger Pro­jekte der Bun­des­re­gie­rung auf die Ver­ein­bar­keit mit den Men­schen­rech­ten tra­gen mein Team und ich zur Ein­hal­tung der Men­schen­rechte in Deutsch­land bei.

Natür­lich ist damit nicht alles gut – es ist offen­sicht­lich, dass wir welt­weit vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen ste­hen. Meine Erfah­run­gen haben mich gelehrt:

  • Wir müs­sen inter­na­tio­nale mul­ti­la­te­rale Orga­ni­sa­tio­nen unter­stüt­zen und erhal­ten: Sie sind wesent­li­che Werk­zeuge, um Kri­sen vor­zu­beu­gen und sie zu bewäl­ti­gen, Frie­den zu bewah­ren und die Ver­wirk­li­chung der Men­schen­rechte zu unterstützen.
  • Wir müs­sen über­all da, wo es nötig ist, für die Ver­bes­se­rung rechts­staat­li­cher Struk­tu­ren ein­tre­ten. Dazu gehö­ren auch gute Bedin­gun­gen für eine unab­hän­gige natio­nale und inter­na­tio­nale Jus­tiz und für Behör­den, zu deren Auf­ga­ben die Ein­hal­tung der Men­schen­rechte gehört.
  • Men­schen­rechte müs­sen umge­setzt wer­den – und zwar immer: Sie sind Rechte auch und gerade für Min­der­hei­ten und für Men­schen, die sich z. B. etwas haben zuschul­den kom­men las­sen und denen der Main­stream der Poli­tik nicht zugutekommt.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 6/2018.

Von |2019-06-17T10:18:14+02:00November 7th, 2018|Menschenrechte|Kommentare deaktiviert für

Ein­hal­tung der Men­schen­rechte prüfen

Beauf­tragte der Bun­des­re­gie­rung für Menschenrechtsfragen

Almut Wittling-Vogel ist die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen und leitet die Unterabteilung für Menschen-rechte, Völkerrecht und Grundsatzfragen des EU-Rechts im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.