Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt die Grundwerte unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens fest: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte als Freiheits- und Abwehrrechte gegen staatliches Handeln sind die Basis. Diese Grundwerte sind nicht verhandelbar, sie sind aber auch nicht selbstverständlich! Die Bewahrung demokratischer Grundwerte gehen jeden einzelnen etwas an und für ihren Bestand muss tagtäglich gearbeitet werden.
Was es heißt, wenn Regierungen versuchen, demokratische Bestrebungen zu unterdrücken, sehen wir weltweit in vielen bedrückenden Bildern und bekommen die Folgen angesichts internationaler Krisenherde und nicht zuletzt aufgrund von Migrationsbewegungen zu spüren. Aber auch vor unserer Haustür erleben wir in einigen osteuropäischen Staaten, dass demokratische Grundwerte wie z. B. Pressefreiheit beschnitten werden. Das muss Mahnung für unsere freiheitliche und plurale Gesellschaft sein!
Die Bürger bauen zu Recht darauf, dass durch einen Rechtsstaat Rahmenbedingungen für Verlässlichkeit von politischen wie von Verwaltungsentscheidungen geschaffen werden. Und dazu gehört ein unabhängiger öffentlicher Dienst. Dieser trägt eine große Verantwortung dafür, dass dies gelingt: In seiner objektiven, ausschließlich an Recht und Gesetz orientierten Handlungsweise sorgt er für die Infrastruktur des gesellschaftlichen Zusammenlebens und damit den Zusammenhalt in Deutschland. Und damit schafft er die Grundlage für Rechts- und Planungssicherheit und gibt so eine stabile Zukunftsperspektive.
Eine plurale demokratische Gesellschaft zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass alle gesellschaftlichen Bereiche adäquat politisch repräsentiert sind und damit auch Entwicklungen in einem Land widerspiegeln. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gesellschaftlich stark verändert in dem Sinn, dass die Gesellschaft durch stärkere Diversität geprägt ist. Der Wandel an Lebensformen, die zugenommene Frauenerwerbstätigkeit und nicht zuletzt die Migration nach Deutschland seit den 1950er und 1960er Jahren haben die Veränderung beeinflusst. Damit wurde und wird nicht nur die Bevölkerung heterogener, sondern zugleich auch der Arbeitsmarkt. In Deutschland leben rund 16,5 Millionen Personen mit Migrationshintergrund, über 20 Prozent von ihnen arbeiten in der Privatwirtschaft, aber nur rund 6,7 Prozent arbeiten in der öffentlichen Verwaltung, davon rund 15 Prozent in der Bundesverwaltung. Dies ist angesichts wachsender Zuwanderung nach Deutschland noch relativ gering.
Die öffentliche Verwaltung steht ohnehin aus unterschiedlichen Gründen vor großen Herausforderungen: älter, weniger, vielfältiger – so könnte der Veränderungsprozess kurz beschrieben werden, der auch am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorübergeht. Und dieser Prozess wird in den kommenden Jahren noch an Dynamik gewinnen: Eine große Anzahl von Beschäftigten wird innerhalb der nächsten zehn Jahre im Bund und in den Ländern in den Ruhestand gehen. Es muss demzufolge also bereits heute darum gehen, qualifizierten Nachwuchs für die öffentliche Verwaltung zu gewinnen. Der dbb setzt sich seit Langem bei den öffentlichen Arbeitgebern dafür ein, die Attraktivität dieser Berufe zu erhöhen und dabei auch den Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Dabei geht es nicht nur darum, den Kreis der möglichen Bewerber zu erweitern.
Die Verwaltung ist der Spiegel der Gesellschaft und sollte diese auch in ihrer Beschäftigtenstruktur abbilden. Organisationen mit einer vielfältigen Beschäftigtenstruktur können besser auf unterschiedliche Bedürfnisse der Bürger eingehen. Es müssen künftig stärker die Beschäftigtenpotenziale sämtlicher gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden, um die Leistungsfähigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes langfristig zu stärken.
Um den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen, müssen jedoch folgende Faktoren berücksichtigt werden: Zum einen müssen sich potenzielle Bewerber auch für eine Ausbildung / Karriere im öffentlichen Dienst interessieren. Hier gilt es, durch gezielte Nachwuchskampagnen z. B. in den Schulen auf die vielfältigen Aufgaben und Karrieremöglichkeiten hinzuweisen. Zum anderen wird es vermehrt darauf ankommen, die interkulturelle Kompetenz in der Verwaltung zu stärken. Nicht selten kommt es im Alltag in Behörden zu Konflikten, die durch Verwicklungen bei der Begegnung unterschiedlicher Kulturen entstehen.
Insbesondere im Hinblick auf die hohe Zahl von Flüchtlingen und allgemeiner Zuwanderung muss die interkulturelle Kompetenz als Qualifikation stärker Bestandteil der Aus- und Fortbildung werden. Ein gutes Zeichen sind die jüngeren Beschäftigten, unter denen der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bereits höher ist – der Wandel ist also eingeleitet! Darauf können sich die öffentlichen Arbeitgeber aber nicht ausruhen. Migranten haben mit ihren Fremdsprachenkenntnissen und ihrem kulturellen Hintergrund Fähigkeiten, auf die ein zukunftsfähiger öffentlicher Dienst nicht verzichten sollte.