Berlin, den 23.05.2017. Heute ist Verfasssungstag. Am 23. Mai 1949 wurde nach der Schlusssitzung des Parlamentarisches Rates das Grundgesetz verkündet.
Die Initiative kulturelle Integration hat vor einer Woche die von einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sozialpartnern, Medien, Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten 15 Thesen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und kultureller Integration vorgestellt.
Die Thesen tragen die Überschrift „Zusammenhalt in Vielfalt“. Gleich in der ersten These wird formuliert: „Das Grundgesetz als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland muss gelebt werden.“ Darauf aufbauend wird in 14 weiteren Thesen auf Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau, der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, aber auch auf Formen des Zusammenlebens eingegangen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Moderator der Initiative kulturelle Integration, Olaf Zimmermann, sagte: „Bei den Mitgliedern der Initiative kulturelle Integration bestand schnell Einigkeit, dass in den Thesen der Verweis auf das Grundgesetz einen prominenten Platz einnehmen muss. Das Grundgesetz ist für alle hier lebenden Menschen bindend. Zugleich wurde in der Initiative kulturelle Integration unterstrichen, dass der Verweis das Grundgesetz allein nicht reicht, um Zusammenhalt und kulturelle Integration zu erreichen. Es kann und sollte vielmehr jeder Einzelne dazu beitragen die Werte der Verfassung zu leben und durch eigenes Engagement zu gesellschaftlichem Zusammenhalt beizutragen.“
• Die 15 Thesen der Initiative kulturelle Integration finden Sie hier: kulturelle-integration.de/thesen/. Dort besteht auch die Möglichkeit, durch Mitzeichnung die Thesen zu unterstützen. Eingeladen zur Mitzeichnung sind sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen.