Neue Klas­sen?

Viel­fäl­tige Inter­es­sen gemein­sam durchsetzen! 

Arbei­ter­klasse – der Begriff ist für die meis­ten Men­schen in Deutsch­land noch immer mit Indus­trie­ar­beit ver­bun­den. Dabei war die Arbei­ter­klasse in ihrer Geschichte immer hete­ro­gen. Die Gewerk­schafts­be­we­gung der Wei­ma­rer Repu­blik war auch stark durch Ange­stell­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen geprägt. Und sie war immer auch eine Arbei­te­rin­nen­klasse. Eine der ältes­ten Vor­läu­fer­ge­werk­schaf­ten von ver.di war die Frau­en­ge­werk­schaft der gra­fi­schen Hilfs­kräfte im Deut­schen Kaiserreich.

Aber ohne Zwei­fel – heute ver­än­dert sich die Erwerbs­struk­tur rasant, in der Folge ist die Arbei­ter- und Arbei­te­rin­nen­klasse durch eine Viel­zahl neben­ein­an­der bestehen­der Iden­ti­tä­ten geprägt. Das bis in die 1970er Jahre West­deutsch­lands ange­nom­mene – auch damals nur teil­weise zutref­fende – „Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis“ – also des unbe­fris­tet und in Voll­zeit beschäf­tig­ten, in der Regel männ­li­chen (Industrie-)Arbeiters – ist zwar nicht ver­schwun­den, aber längst nicht mehr domi­nant. Heute sind in Deutsch­land andere For­men der Erwerbs­tä­tig­keit und Beschäf­tig­ten­grup­pen ver­brei­te­ter. Die „neue“ Arbei­ter- und Arbei­te­rin­nen­in­nen­klasse ist viel­fäl­ti­ger: Die­je­ni­gen, die durch Arbeit ihren Lebens­un­ter­halt ver­die­nen (müs­sen), sind weib­li­cher und migran­ti­scher, die Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus hete­ro­ge­ner und die Erwerbs­for­men dif­fe­ren­zier­ter – von Teil­zeit über Ket­ten­be­fris­tun­gen, Mini­jobs und Leih­ar­beit bis hin zu Frei­be­ruf­lich­keit und (Schein-)Selbständigkeit. Der Schwer­punkt der Tätig­kei­ten hat sich in die Dienst­leis­tungs­bran­chen ver­la­gert, dort sind inzwi­schen mehr als drei­mal so viele Men­schen beschäf­tigt wie im waren­pro­du­zie­ren­den Gewerbe.

Ein Bei­spiel für die Ver­schie­bun­gen ist das Sozial- und Gesund­heits­we­sen, in dem heute 13 Pro­zent aller Erwerbs­tä­ti­gen beschäf­tigt sind, Ten­denz stei­gend. Im Unter­schied zur „klas­si­schen“ Arbeit an Maschi­nen han­delt es sich um Arbeit unmit­tel­bar mit Men­schen, z. B. um Kran­ken- und Alten­pflege, Kin­der­er­zie­hung, Jugend- oder Behin­der­ten­hilfe. Und: 80 Pro­zent der Beschäf­tig­ten sind Frauen, je nach Bereich arbei­ten zwi­schen 40 und 70 Pro­zent in Teil­zeit. Sie tra­gen eine hohe Ver­ant­wor­tung für das Funk­tio­nie­ren der Gesell­schaft – Gesund­heit, Bil­dung, Erzie­hung, die Unter­stüt­zung Hilfs­be­dürf­ti­ger sind Teil der öffent­li­chen Daseins­vor­sorge und essen­zi­ell für die Zukunfts­fä­hig­keit der Gesell­schaft, das hat uns die Pan­de­mie in beson­de­rer Schärfe vor Augen geführt. Die Arbeits­be­din­gun­gen aller­dings pas­sen bis­her nicht zur gesell­schaft­li­chen Bedeu­tung: Arbeits­hetze, Per­so­nal- und Zeit­man­gel domi­nie­ren, auch die Bezah­lung ist im Ver­gleich zur Indus­trie nied­rig. Ange­sichts der gerin­gen Wert­schät­zung und Bezah­lung typi­scher „Frau­en­be­rufe“ ist die hohe weib­li­che Alters­ar­mut in Deutsch­land wenig überraschend.

ver.di ist die Gewerk­schaft der Beschäf­tig­ten im Sozial- und Gesund­heits­we­sen – und die der Frauen: Über 52 Pro­zent der ver.di-Mitglieder sind Frauen. Gemein­sam set­zen wir uns für eine Auf­wer­tung von Tätig­kei­ten ein, die über­wie­gend von Frauen erle­digt wer­den. Auch wenn eini­ges zu tun bleibt: In den ver­gan­ge­nen Jah­ren konnte, auch durch Streiks, eine deut­li­che Auf­wer­tung in vie­len Berei­chen durch­ge­setzt wer­den, so durch Ent­las­tungs­ta­rif­ver­träge in vie­len Kli­ni­ken und Lohn­er­hö­hun­gen für Erzie­he­rin­nen und Erzieher.

Eine andere bedeut­same Erwerbs­tä­ti­gen­gruppe sind die Solo­selb­stän­di­gen, zu denen auch viele Frei­schaf­fende im Kunst- und Kul­tur­be­reich zäh­len. Sie sind nicht ins gesetz­li­che Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem ein­be­zo­gen und ganz über­wie­gend ver­bie­tet ihnen das Kar­tell­recht Tarif­ver­träge als „uner­laubte Preis­ab­spra­chen“; das trifft ins­be­son­dere auf die große Zahl von Selb­stän­di­gen zu, die nicht durch die Künst­ler­so­zi­al­kasse und das Urhe­ber­ver­trags­recht erfasst sind. Trotz des viel­fach hohen Qua­li­fi­ka­ti­ons­ni­veaus hat sich hier ein aka­de­mi­sches Pre­ka­riat her­aus­ge­bil­det – das Median-Net­to­ein­kom­men liegt fast ein Drit­tel unter dem von abhän­gig Beschäf­tig­ten. Die Digi­ta­li­sie­rung treibt zudem die soge­nannte Platt­form­öko­no­mie voran, die – ins­be­son­dere bei orts­ge­bun­de­nen Tätig­kei­ten wie Kurier­diens­ten oder haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen – durch Pre­ka­ri­sie­rung und nicht sel­ten schein­selb­stän­dige Ver­trags­ver­hält­nisse geprägt ist. So hete­ro­gen Arbeits- und Ein­kom­mens­be­din­gun­gen von Solo­selb­stän­di­gen auch sind: ver.di ist mit 30.000 selb­stän­di­gen Mit­glie­dern die größte Ver­tre­tung auch die­ser Erwerbs­tä­ti­gen und setzt sich mit ihnen für sub­stan­zi­elle Ver­bes­se­run­gen ein: für ange­mes­sene Ver­gü­tun­gen, den Zugang zu bezahl­ba­ren, soli­da­risch aus­ge­stal­te­ten sozia­len Siche­rungs­sys­te­men, eine Stär­kung kol­lek­tiv­recht­li­cher Rege­lun­gen und eine Beweis­last­um­kehr bei mög­li­cher Schein­selb­stän­dig­keit – dass also Arbeit­ge­ber nach­wei­sen müs­sen, dass keine Schein­selb­stän­dig­keit vor­liegt. Und für digi­tale Zugangs­rechte für Gewerk­schaf­ten, damit diese oft allein und an wech­seln­den Orten arbei­ten­den Erwerbs­tä­ti­gen über­haupt erreicht wer­den können.

Trotz aller Viel­fäl­tig­keit der „neuen“ Arbei­­ter- und Arbei­te­rin­nen­klasse gilt auch für sie: Nur gemein­sam und mit einer star­ken Gewerk­schaft kön­nen Inter­es­sen von Erwerbs­tä­ti­gen wirk­sam durch­ge­setzt werden.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 05/2021.
Von |2021-05-25T10:44:13+02:00Mai 5th, 2021|Arbeitsmarkt|Kommentare deaktiviert für

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Viel­fäl­tige Inter­es­sen gemein­sam durchsetzen! 

Frank Werneke ist Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).