Wie wird bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment in Zukunft aussehen?

Bin­dungs­wir­kung und Her­aus­for­de­run­gen tra­di­tio­nel­ler Engagementstrukturen

Als Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment wird oft das frei­wil­lige, nicht allein auf finan­zi­elle Vor­teile gerich­tete, das Gemein­wohl för­dernde Enga­ge­ment von Bür­gern zur Errei­chung gemein­sa­mer Ziele bezeich­net, wobei im Gegen­satz zum hoheit­li­chen Han­deln der Ver­wal­tung oder des Staa­tes hier die Bür­ger etwas sel­ber in die Hand nehmen.

Basie­rend auf den Ergeb­nis­sen und Emp­feh­lun­gen des ers­ten Berichts der Enquete-Kom­mis­sion „Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment“ von 2002 umfasst diese bis heute oft gebräuch­li­che Begriffs­ver­wen­dung die spe­zi­fi­sche­ren Begriffe wie Ehren­amt, Selbst­hilfe, poli­ti­sche Par­ti­zi­pa­tion, poli­ti­scher Pro­test oder frei­wil­lige soziale Arbeit und bringt sie in einen kon­zep­tio­nel­len Zusammenhang.

Laut dem letz­ten Frei­wil­li­gen­sur­vey über das Bun­des­mi­nis­te­rium für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von 2014 sind ca. 30 Mil­lio­nen Men­schen ehren­amt­lich tätig – Sport, Kul­tur, Sozia­les, Umwelt; nach Erhe­bun­gen im Rah­men von Zivil­ge­sell­schaft in Zah­len (ZiviZ) von 2018 gibt es in Deutsch­land ca. 600.000 ein­ge­tra­gene Ver­eine. Es han­delt sich dabei oft um Struk­tu­ren wie Ver­eine und Bür­ger­initia­ti­ven, aber auch andere Orga­ni­sa­tio­nen, die eine „feste“ Rechts­na­tur haben und als gemein­nüt­zig aner­kannt sind. Dazu gehö­ren z. B. auch Kir­chen und andere reli­giöse Ein­rich­tun­gen und die viel­fäl­ti­gen Berei­che der staat­li­chen oder kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen, Ver­bände, Par­teien und Gewerk­schaf­ten sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen und Stiftungen.

Die Bin­dungs­kraft tra­di­tio­nel­ler Enga­ge­ment­for­men wird unter ande­rem an fol­gen­den Punk­ten festgemacht:

• Gesell­schaft­li­che Akzeptanz
• Vor­teile und Nut­zen für Beruf
• Sozia­les Umfeld
• Freundeskreis
• Indi­vi­du­elle Bestätigung
• Sinn­volle Freizeitgestaltung
• Fes­ti­gung und „Leben“ einer eige­nen soli­da­ri­schen Grundeinstellung

In die­sen Berei­chen ist seit Jah­ren eine Sta­gna­tion und oft sogar Rück­gang des Enga­ge­ments der Bür­ger fest­zu­stel­len. Zuneh­mend fin­det bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment in ande­rer, oft nicht gebun­de­ner Form im Inter­net statt: In sozia­len Netz­wer­ken wer­den poli­ti­sche und soziale Auf­rufe gestar­tet und von den Usern verbreitet.

Zumeist unter dem Druck gesell­schaft­li­cher Pro­zesse und Anfor­de­run­gen war und ist die Zivil­ge­sell­schaft mit allen ihren eta­blier­ten und „neuen“ Struk­tu­ren gefor­dert und hat in vie­len Berei­chen aktiv und krea­tiv zur Bewäl­ti­gung der Situa­tio­nen bei­getra­gen. Waren es ab den Jah­ren 2015 die Auf­nahme, Ver­sor­gung und Inte­gra­tion von Flücht­lin­gen, so sind es ab März 2020 die immensen Her­aus­for­de­run­gen im Rah­men der Aus­wir­kun­gen der Corona-Pan­de­mie, die alleine nicht zu lösen sind.

Darin zeigt sich auch die Bedeu­tung einer aktiv agie­ren­den Zivil­ge­sell­schaft als wich­ti­gen Motor zur Bewäl­ti­gung der Her­aus­for­de­run­gen sowie zur Stär­kung des gesell­schaft­li­chen Zusam­men­hal­tes und demo­kra­ti­schen Grundkonsenses.

Neben tra­di­tio­nel­len Enga­ge­ment­for­men in teil­weise lokal ver­an­ker­ten und kurz­fris­ti­ger ange­leg­ten Akti­vi­tä­ten hat sich auch infor­mel­les und/oder digi­ta­les Enga­ge­ment herauskristallisiert.

Den­noch haben tra­di­tio­nelle Enga­ge­ment­for­men nach Mei­nung vie­ler Men­schen gene­rell nichts an ihrer Bedeu­tung verloren.

Ins­be­son­dere zwei „Platt­for­men“ zeig­ten in den letz­ten zwei Jah­ren, dass die Defi­ni­tion der Enquete-Kom­mis­sion und das damit ver­bun­dene Selbst­ver­ständ­nis von 2002 im poli­ti­schen Dis­kurs unter meh­re­ren Aspek­ten wei­ter­ent­wi­ckelt wor­den ist:

1. Die Tätig­keit und Emp­feh­lun­gen der Kom­mis­sion zur Her­stel­lung gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nisse (2018-2019) mit der Vor­stel­lung der Ergeb­nisse und Emp­feh­lun­gen im Bun­des­ka­bi­nett am 10. Juli 2019.
2. Die Umset­zung der Emp­feh­lung zur Errich­tung der Deut­schen Stif­tung für Enga­ge­ment und Ehren­amt (DSEE) – zeit­glei­cher Kabi­netts­be­schluss vom 10. Juli 2019 – und die sich dann anschlie­ßende par­la­men­ta­ri­sche Dis­kus­sion bis zur Ver­ab­schie­dung des Errich­tungs­ge­set­zes mit Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt am 1. April 2020.

Die Kom­mis­sion „Gleich­wer­tige Lebens­ver­hält­nisse“ hatte die Auf­gabe, die Situa­tion in struk­tur­schwa­chen und länd­li­chen Gebie­ten zu begut­ach­ten, um die auch im Grund­ge­setz gefor­derte staat­li­che Auf­gabe zur umfas­sen­den Daseins­vor­sorge und Anglei­chung der Lebens­ver­hält­nisse in Deutsch­land zu erfül­len, mög­li­che Kon­flikt­fel­der und Defi­zite zu iden­ti­fi­zie­ren und Vor­schläge zur Besei­ti­gung vorzulegen.

Dabei spielt vor Ort auch das gesell­schaft­li­che Leben, das oft von frei­wil­li­gem und unent­gelt­li­chem Enga­ge­ment orga­ni­siert und getra­gen wird, eine sehr wich­tige Rolle. Diese Akti­vi­tä­ten tra­gen auch dazu bei, die Iden­ti­fi­ka­tion mit der Gesell­schaft zu fes­ti­gen und in der Tra­di­tion eines demo­kra­ti­schen und respekt­vol­len Mit­ein­an­ders dazu bei­zu­tra­gen, dass die Fun­da­mente unse­rer plu­ra­lis­ti­schen Demo­kra­tie ver­tei­digt und gefes­tigt werden.

Bei die­sem Pro­zess auf loka­ler, per­sön­li­cher Ebene kommt den „tra­di­tio­nel­len“ Engag­ment­struk­tu­ren wie z. B. Ver­ei­nen eine sehr wich­tige Rolle zu. Es erscheint not­wen­dig und sinn­voll, diese Rolle nicht nur glo­bal zu beto­nen, son­dern die Leis­tun­gen der vie­len Men­schen, die in die­sen Struk­tu­ren Ver­ant­wor­tung über­neh­men, aus­drück­lich zu würdigen.

Im Gegen­satz zum „öffent­li­chen Ehren­amt“ mit sehr klar fixier­ten Rege­lun­gen und Wahr­neh­mun­gen, sieht die Situa­tion im „pri­va­ten“ Ehren­amt anders aus und wird sehr stark von der eige­nen Bereit­schaft, frei­wil­lig län­ger­fris­tig Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men, und dem Selbst­ver­ständ­nis für die eigene Akti­vi­tät, z. B. als Vor­sit­zen­der, Vor­stand oder Übungs­lei­ter in einem Ver­ein, bestimmt.

Auch der unent­gelt­lich tätige Vor­sit­zende eines Sport­ver­eins, Kas­sie­rer eines Hei­mat­ver­eins oder Diri­gent eines Musik­cho­res emp­fin­den und defi­nie­ren die Tätig­keit in der Orga­ni­sa­tion als ehren­amt­lich, aber titu­lie­ren sie im all­täg­li­chen Sprach­ge­brauch nicht als bürgerschaftlich.

Diese Selbst­wahr­neh­mung und Ein­schät­zung des eige­nen Enga­ge­ments sollte in der Dis­kus­sion um Begriff­lich­kei­ten und Bin­dungs­wir­kung nicht ver­ges­sen oder gar negiert werden.

Aber was macht die­ses Enga­ge­ment im tra­di­tio­nel­len Kon­text eigent­lich aus?

1. Ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment ist wie alles Han­deln immer sozial ein­ge­bet­tet und stellt eine soziale Pra­xis dar, die in sozia­len Orga­ni­sa­tio­nen insti­tu­tio­nell gestützt und zugleich reflek­tiert wer­den muss.
2. Das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment ist immer gekop­pelt an bestimmte Insti­tu­tio­nen, in denen es stattfindet.
3. Das sozia­les Beziehungsgeflecht,
z. B. in einem Ver­ein, spielt eine große Rolle
4. Für das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment ist die innere Struk­tur der Orga­ni­sa­tion von Bedeutung.

Wer­den Bür­ger selbst aktiv, hat dies in der Regel posi­tive Aus­wir­kun­gen auf die Gesell­schaft. Da die meis­ten Ver­eine und Bür­ger­initia­ti­ven demo­kra­tisch orga­ni­siert sind, erfah­ren die Bür­ger hier auch, was „gelebte Demo­kra­tie“ heißt. Vor­gänge in der „gro­ßen Poli­tik“, die ihnen sonst nur aus den Medien bekannt wer­den, sind hier am eige­nen Leib erleb­bar; inso­fern kann das Ver­ständ­nis für Demo­kra­tie und für die Not­wen­dig­keit, Ziele auch durch eigene Zuge­ständ­nisse und diplo­ma­ti­sches Han­deln zu errei­chen, wachsen.

Auch heute, und das fin­det sich in der Prä­am­bel des Errich­tungs­ge­set­zes zur DSEE wie­der, weicht die Defi­ni­tion im Regel­fall nicht von dem über­ge­ord­ne­ten Begriff des „Bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments“ ab. Es ist aber auch deut­lich zu erken­nen, dass sich in eini­gen Berei­chen Bewe­gung im Selbst­ver­ständ­nis der tra­di­tio­nel­len Orga­ni­sa­tio­nen und han­deln­den Mit­glie­der sowie neue Her­aus­for­de­run­gen ent­wi­ckelt haben:

1. Selbst­ver­ständ­nis und Selbst­be­wusst­sein der Ziel­grup­pen: Ehren­amt ist nicht nur öffent­li­ches Ehrenamt.
2. Damit ver­bun­dene, oft län­ger­fris­tige Ver­pflich­tung und Bin­dungs­wir­kung durch Mit­glied­schaft und Über­nahme von Ver­ant­wor­tung im Ver­ein als Her­aus­for­de­rung für die indi­vi­du­elle Lebensplanung.
3. Pro­bleme „tra­di­tio­nel­ler“ Struk­tu­ren, Mit­glie­der zu gewin­nen, attrak­tive Per­spek­ti­ven und Kon­zepte für die Zukunft zu ent­wi­ckeln, die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung sinn­voll zu nut­zen, ohne soziale Kom­pe­ten­zen in und außer­halb der Orga­ni­sa­tion zu vernachlässigen.
4. Dadurch bedingt: Dis­kus­sion über Ände­rung in der eige­nen Füh­rungs­struk­tur sowie „Moder­ni­sie­rung“ der gesam­ten Ver­eins­struk­tur nebst Tätig­keit in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung, um auch „tra­di­tio­nelle“ Struk­tu­ren attrak­tiv für junge Men­schen zu gestalten.
5. Eine starke Her­aus­for­de­rung zur „inne­ren Moder­ni­sie­rung“ und stra­te­gi­schen Wei­ter­ent­wick­lung, um wei­ter­hin eine aktive Rolle im gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kon­text zu spielen.

Gerade die „neuen“ digi­ta­len Mög­lich­kei­ten und die rasante Ent­wick­lung auch zur Gestal­tung und Ver­net­zung im Bereich des Enga­ge­ments haben die Her­aus­for­de­run­gen für die Trag­fä­hig­keit und Ent­wick­lung der diver­sen Struk­tu­ren und Orga­ni­sa­ti­ons­for­men neu belebt und inten­si­viert. Hier­bei ist zu berück­sich­ti­gen, dass es in Deutsch­land auf­grund der neue­ren Geschichte eine unter­schied­li­che Land­schaft von „gewach­se­nen tra­di­tio­nel­len“ Enga­ge­ment­struk­tu­ren gibt.

Bei allen regio­na­len Unter­schie­den und Eigen­hei­ten fin­den wir in Ost­deutsch­land eine andere Enga­ge­m­ent­land­schaft als in West­deutsch­land, da mit den Trans­for­ma­ti­ons- und Anglei­chungs­pro­zes­sen im Rah­men der Deut­schen Ein­heit ab 1990 vor­han­dene Struk­tu­ren oft nicht über­nom­men und wei­ter­ent­wi­ckelt wur­den. Somit fin­den wir heute vor Ort oft jun­ges Enga­ge­ment. Gerade hier erscheint es sinn­voll, vor­han­dene Struk­tu­ren wie Sport- und Musik­ver­eine zu nut­zen, in der eige­nen Ent­wick­lung zu unter­stüt­zen und in struk­tu­relle Über­le­gun­gen aktiv einzubeziehen.
Wie kön­nen nun tra­di­tio­nelle Enga­ge­ment­struk­tu­ren in der DSEE gebün­delt wer­den? Und wie kann die Stif­tung diese sinn­voll ein­be­zie­hen und bei der Bewäl­ti­gung aktu­el­ler Her­aus­for­de­run­gen unterstützen?

Dazu gibt es meh­rere Ansätze:

• Über den Stif­tungs­rat: Ver­tre­tung von Ver­tre­tern tra­di­tio­nel­ler Engagementformen
• Berück­sich­ti­gung der Anlie­gen bei der stra­te­gi­schen Aus­rich­tung – gerade bei der Bedeu­tung für struk­tur­schwa­che Gebiete und länd­li­che Räume
• Unter­stüt­zung bei Moder­ni­sie­rung und Digitalisierung

Wie sehen nun die kon­kre­ten Her­aus­for­de­run­gen für die tra­di­tio­nel­len Struk­tu­ren in Gegen­wart und Zukunft aus? Diese Fra­gen stel­len sich die­sen Ver­ei­nen und Organisationen:

1. Wie sehen die Schnitt­stel­len zu digi­ta­len Struk­tu­ren aus?
2. Wie kann die Moti­va­tion zum Enga­ge­ment und zur Über­nahme von ver­bind­li­cher Ver­ant­wor­tung inner­halb die­ser Orga­ni­sa­tio­nen auf­recht­erhal­ten und der Rück­gang an Bereit­schaft gestoppt werden?
3. Wie kön­nen und müs­sen die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung genutzt wer­den – ohne soziale Kom­pe­ten­zen abzubauen?
4. Wie kön­nen neue Ziel­grup­pen ange­spro­chen und aktiv ein­be­zo­gen werden?
5. Wie kön­nen interne Struk­tu­ren und Akti­vi­tä­ten so gestal­tet wer­den, dass sie den aktu­el­len Erfor­der­nis­sen gerecht werden.

Posi­tio­nie­rung und grund­sätz­li­che Über­le­gun­gen dazu:

1. Tra­di­tio­nelle Struk­tu­ren haben noch eine Bindungswirkung.
2. Aller­dings unter­lie­gen sie dem Wan­del durch andere Enga­ge­ment­for­men, Digi­ta­li­sie­rung und feh­len­der Attrak­ti­vi­tät für ver­schie­dene Zielgruppen.
3. Die Ein­bin­dung zur Stär­kung des gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Zusam­men­halts ist gerade in struk­tur­schwa­chen und länd­li­chen Regio­nen sinn­voll und notwendig.
4. Die Chance für Wei­ter­ent­wick­lung der eige­nen Struk­tur, neue Koope­ra­tio­nen und sinn­volle Wei­ter­ent­wick­lung nutzen.
5. Die Bin­dungs­wir­kung kann durch interne und externe Wei­ter­ent­wick­lung und Öff­nung gegen­über ande­ren Ziel­grup­pen, „neuen“ Part­nern und Mög­lich­kei­ten der Kom­mu­ni­ka­tion und Infor­ma­tion gefes­tigt wer­den. Hilf­reich erscheint auch der Aus­bau der Mög­lich­kei­ten der Zusam­men­ar­beit, ohne Mit­glied zu werden.

Hier wird sich ent­schei­den, wie zukunfts­fä­hig und prä­gend tra­di­tio­nelle Enga­ge­ment­struk­tu­ren unsere Gesell­schaft in Zukunft mit­ge­stal­ten können.

Die­ser Bei­trag ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 11/2020.

Von |2020-11-04T10:24:03+01:00November 4th, 2020|Bürgerschaftliches Engagement|Kommentare deaktiviert für

Wie wird bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment in Zukunft aussehen?

Bin­dungs­wir­kung und Her­aus­for­de­run­gen tra­di­tio­nel­ler Engagementstrukturen

Markus Priesterath ist Referent im Referat GII3 – Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement – im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.