Mei­nungs­frei­heit ist Vor­aus­set­zung für unab­hän­gi­gen Journalismus

Die Arbeit des Deut­schen Presserates

Die Mei­nungs­frei­heit, also das Recht eines jeden Men­schen, sich eine Mei­nung zu bil­den und diese in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern sowie zu ver­brei­ten, ist ein fun­da­men­ta­les Men­schen­recht. Sofern dabei die Ver­brei­tungs­platt­form der gedruck­ten oder digi­ta­len Presse gewählt wird, tritt als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­grund­recht auch die Pres­se­frei­heit hinzu. Und dann sind wir schon bei der Ver­ant­wor­tung der Presse – bes­ser der Jour­na­lis­tin­nen und Jour­na­lis­ten – und deren berufs­ethi­schen Grund­sät­zen, also auch bei der Arbeit des Deut­schen Pres­se­rats und dem von ihm her­aus­ge­ge­be­nen Pres­se­ko­dex. Wie weit darf eine Bericht­erstat­tung über Amok­läufe wie bei­spiels­weise über das Atten­tat von Christ­church in die­sem Jahr gehen? Dür­fen Namen und Fotos von Unglücks­op­fern oder Straf­ver­däch­ti­gen publi­ziert wer­den? Und wie steht es um die Nen­nung der Natio­na­li­tät oder Her­kunft von Tatverdächtigen?

Der Deut­sche Pres­se­rat ist die Ein­rich­tung der Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trolle (FSK) der Presse, gegrün­det 1956 und getra­gen von den gro­ßen Ver­le­ger- und Jour­na­lis­ten­ver­bän­den. Grund­lage für die Beur­tei­lung der jour­na­lis­ti­schen Arbeit ist ein berufs­ethi­sches Regel­werk, der Pres­se­ko­dex. Leser-Beschwer­den über redak­tio­nelle Ver­öf­fent­li­chun­gen in Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und über ver­lags­be­zo­gene Tele­me­dien mit jour­na­lis­tisch-redak­tio­nel­lem Inhalt wer­den anhand der 16 Zif­fern im Pres­se­ko­dex geprüft. Stich­worte sind hier: jour­na­lis­ti­sche Sorg­falts­pflicht, Schutz der Per­sön­lich­keit und Ehre, Vor­ver­ur­tei­lungs-, Dis­kri­mi­nie­rungs- und Schleichwerbeverbot.

2018 wand­ten sich wie­der viele Lese­rin­nen und Leser an den Pres­se­rat. 2.038 Beschwer­den gin­gen bei der FSK ein. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren ist das Bedürf­nis nach medi­en­ethi­schen Beur­tei­lun­gen gestie­gen. Ein Grund dafür ist sicher­lich die Glaub­wür­dig­keits­de­batte, die seit Jah­ren sowohl ernst­haft wie auch inter­es­sen­ge­steu­ert geführt wird. Etli­chen Beschwer­den war zudem ein medi­en­kri­ti­scher Unter­ton gemein­sam. Einige Leser zwei­fel­ten dem Pres­se­rat gegen­über sogar gene­rell am Wahr­heits­ge­halt von Arti­keln: Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten berich­te­ten zu ver­schie­de­nen The­men „falsch“ oder zumin­dest nicht „objek­tiv“. Vor­würfe und Zwei­fel mach­ten Leser an unter­schied­li­chen poli­ti­schen Bewer­tun­gen von Ereig­nis­sen wie den Aus­schrei­tun­gen in Chem­nitz im August 2018, den Migra­ti­ons­be­we­gun­gen sowie am Umgang mit dem Rechts­po­pu­lis­mus fest.

Die FSK kann nicht dar­über ent­schei­den, wel­che Inter­pre­ta­tion eines Ereig­nis­ses rich­tig oder falsch ist. Wir tre­ten aber für das Recht der Redak­tio­nen ein, die eigene Mei­nung und Bewer­tung auf Basis über­prüf­ba­rer Infor­ma­tio­nen zu ver­öf­fent­li­chen. Die­sen wesent­li­chen Bestand­teil der Mei­nungs­frei­heit zu schüt­zen, sieht der Pres­se­rat als seine grund­le­gende und sat­zungs­ge­mäße Auf­gabe an. Jede Beschwerde und damit kri­ti­sierte Ver­öf­fent­li­chung wird von uns unvor­ein­ge­nom­men geprüft.

Jede Redak­tion muss im Inter­esse der Glaub­wür­dig­keit ver­ant­wor­tungs­voll mit Infor­ma­tio­nen umge­hen. „Die Ach­tung vor der Wahr­heit, die Wah­rung der Men­schen­würde und die wahr­haf­tige Unter­rich­tung der Öffent­lich­keit sind oberste Gebote der Presse“, heißt es in Zif­fer 1 des Pres­se­ko­dex. Jede jour­na­lis­tisch und jede ver­le­ge­risch ver­ant­wort­li­che Per­son muss wis­sen, dass indi­vi­du­el­les Fehl­ver­hal­ten und ein­zelne Nach­läs­sig­kei­ten Vor­be­halte und Vor­ur­teile gegen die gesamte Presse schü­ren kön­nen. Glaub­wür­dig­keit ist das höchste Gut der an den Pres­se­ko­dex gebun­de­nen Medien.

Wich­tige Auf­gabe für den Pres­se­rat ist – neben der Kasu­is­tik – seine prä­ven­tive Tätig­keit. Um glaub­wür­dig berich­ten zu kön­nen, brau­chen Jour­na­lis­ten geeig­nete Rah­men­be­din­gun­gen für Recher­che und Bericht­erstat­tung, allen voran einen freien und geschütz­ten Zugang zu Ereig­nis­sen von öffent­li­chem Inter­esse. Die­ser Zugang war in letz­ter Zeit nicht immer gewähr­leis­tet: So behin­derte aus­ge­rech­net die Poli­zei z. B. im August 2018 ein Kame­ra­team, das über eine Pegida-Demons­tra­tion in Dres­den berich­ten wollte. In die­sem Zusam­men­hang erin­nerte der Pres­se­rat an die Ver­hal­tens­grund­sätze Presse/Rundfunk und Poli­zei, die nach der Gei­sel­nahme von Glad­beck vor über 25 Jah­ren mit der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz und den Medi­en­ver­bän­den ver­ein­bart wur­den. Zudem setzt sich der Pres­se­rat im Kon­takt mit der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz für den bun­des­ein­heit­li­chen Pres­se­aus­weis ein, der ein wich­ti­ges Hilfs­mit­tel eines Qua­li­täts­jour­na­lis­mus darstellt.

Eine unab­hän­gige, freie Presse ist eine tra­gende Säule der Demo­kra­tie und in Zei­ten von geziel­ten Falsch­in­for­ma­tio­nen und viel­fach nur gefühl­ten Wahr­hei­ten umso rele­van­ter. Die Rah­men­be­din­gun­gen für die Wahr­neh­mung die­ser Rolle hat der Staat zu garan­tie­ren. Die Aus­ge­stal­tung liegt in der Ver­ant­wor­tung der Presse: uner­schro­cken, der Wahr­heit ver­pflich­tet, den ethi­schen Leit­sät­zen fol­gend, Ver­lo­ckun­gen und ver­such­ten Ein­fluss­nah­men von außen wider­ste­hend, stets mit dem nöti­gen Abstand und frei von per­sön­li­chen Befindlichkeiten.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 07-08/2019.

Von |2019-07-10T14:51:08+02:00Juli 10th, 2019|Meinungsfreiheit|Kommentare deaktiviert für

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Lutz Tillmanns ist Geschäftsführer des Deutschen Presserates in Berlin.