Kom­mu­ni­ka­tive Chancengleichheit

Werte und Ver­ant­wor­tung online sichern

Ende März hat Face­book-Grün­der Mark Zucker­berg gefor­dert: „Regu­liert das Inter­net“. Egal, ob diese Aus­sage vor allem PR oder doch ernst gemeint war: Sie ist erstaun­lich für ein Unter­neh­men wie Face­book. Eben­falls im Früh­jahr ent­brannte wegen des Ver­suchs, den Rech­ten von Urhe­be­rin­nen und Urhe­bern auch im Netz Gel­tung zu ver­schaf­fen, eine der hit­zigs­ten digi­tal­po­li­ti­schen Debat­ten der letz­ten Jahre. Und kurz vor der Euro­pa­wahl sorgte dann das Video des You­Tubers Rezo für Auf­se­hen, mit dem er Mil­lio­nen von Men­schen erreichte. Ad hoc wurde die Frage in den Raum gestellt, wel­che Regeln denn für sol­che „digi­ta­len Mei­nungs­äu­ße­run­gen“ gel­ten bzw. gel­ten sol­len. All diese Fälle ste­hen bei­spiel­haft für die Her­aus­for­de­run­gen, denen die Medi­en­po­li­tik aktu­ell gegen­über­steht. Einer­seits wird die For­de­rung nach „Regu­lie­rung“ im Netz erho­ben, ande­rer­seits scheint sofort die Frei­heit im Netz bedroht und jeder Vor­schlag wird mit dem Vor­wurf der „Zen­sur“ belegt.

„Frei­heit“ darf aber nicht mit der Abwe­sen­heit von Regeln ver­wech­selt wer­den. Das halte ich nicht nur für falsch, es ist auch kurz­sich­tig: Eine Debatte ist oft dann sehr kon­struk­tiv, wenn sie in einer bestimm­ten Ord­nung geführt wird. Ein öffent­li­cher Dis­kurs, indem bei­spiels­weise nur das Recht des Lau­tes­ten gilt, kann leicht dis­kri­mi­nie­ren. Anders for­mu­liert: Unsere Medi­en­land­schaft ist nicht trotz, son­dern gerade wegen ihrer Ord­nung so plu­ra­lis­tisch und viel­fäl­tig. Die Wah­rung der Grund­rechte im Digi­ta­len, wie die Per­sön­lich­keits­rechte, Men­schen­würde oder der Jugend- und Ver­brau­cher­schutz, die Sicher­stel­lung von Ange­bots­viel­falt oder die Leit­plan­ken zur Ver­hin­de­rung vor­herr­schen­der Mei­nungs­macht durch ein­zelne Grup­pen – all das macht unser frei­heit­li­ches, demo­kra­ti­sches und dua­les Medi­en­sys­tem aus.

Für die Medien- und Netz­po­li­tik heißt das vor allem: Kom­mu­ni­ka­tive Chan­cen­gleich­heit sichern – auch im Netz. Jedoch greift es zu kurz, ana­loge Regeln ein­fach „ins Inter­net“ zu über­tra­gen. Das geht lei­der auch oft schief. Denn die digi­ta­len Gewohn­hei­ten und damit die Lebens­wirk­lich­keit vie­ler jun­ger Men­schen sind neu und anders. Wir müs­sen sie ernst neh­men und ange­mes­sen dar­auf reagie­ren. Selbst­ver­ständ­lich will ich damit nicht sagen, dass das Netz ein rechts­freier Raum sei. Straf­recht und Pres­se­recht set­zen Gren­zen. Für jour­na­lis­tisch-redak­tio­nell gestal­tete Ange­bote gel­ten nach dem Rund­funk­staats­ver­trag die aner­kann­ten jour­na­lis­ti­schen Grund­sätze. Aber wir soll­ten ihn auch in Medi­en­staats­ver­trag umbe­nen­nen, damit deut­lich wird, diese Grund­sätze gel­ten eben für alle Medien.

Für das Ziel kom­mu­ni­ka­ti­ver Chan­cen­gleich­heit geht es um etwas Ande­res: Es geht darum, die moder­nen Orte der Mei­nungs­bil­dung in den Blick zu neh­men. Zurück­kom­mend auf Mark Zucker­bergs Appell „Regu­liert das Inter­net“, stelle ich fest: Ange­bots­viel­zahl ist nicht gleich Mei­nungs­viel­falt. Es geht um neue Akteure – sol­che die sich selbst gar nicht als Medi­en­un­ter­neh­men bezeich­nen wür­den, die aber inzwi­schen einen enor­men Ein­fluss auf unsere Medi­en­land­schaft und unsere Medi­en­nut­zung haben. Dabei geht es auch um You­Tuber, aber vor allem auch um sol­che Dienste, die uns Nut­ze­rin­nen und Nut­zern den Zugang zu Medi­en­in­hal­ten eröff­nen und diese so über­haupt erst nutz­bar machen. Gemeint sind klas­si­sche Kabel­netz­be­trei­ber genauso wie Such­ma­schi­nen, Smart-Spea­ker, soziale Netz­werke, Smart-TV-Her­stel­ler, OTT-Dienste, wie Zat­too, Unter­neh­men, wie Google, Face­book oder Amazon.

Diese Dienste neh­men die Län­der der­zeit in dem neuen Medi­en­staats­ver­trag in den Fokus. Ziel ist es dabei, Kom­mu­ni­ka­ti­ons­räume offen zu hal­ten und die Selek­tion der Such­ma­schi­nen nicht nur kom­mer­zi­el­len Inter­es­sen zu unter­wer­fen. Uns geht es dabei um ange­passte, ange­mes­sene und akzep­tierte gemein­same Regeln. Wir wol­len Trans­pa­renz­ge­bote und Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bote quasi als Leit­plan­ken im Netz­ver­kehr ein­füh­ren. Mit dem Medi­en­staats­ver­trag set­zen wir Län­der zudem die Vor­ga­ben der euro­päi­schen Richt­li­nie für audio­vi­su­elle Medi­en­dienste (AVMD) um. Diese ent­hält einen wei­te­ren wich­ti­gen Rege­lungs­aspekt für das viel­fach beschwo­rene „Platt­form­zeit­al­ter“: die Anbie­ter­ver­ant­wor­tung. Gerade in der glo­ba­len Welt des Inter­nets braucht es Regeln, die unsere Werte und Stan­dards sichern. An die­ser Stelle denke ich ins­be­son­dere an den Jugend­me­di­en­schutz. Auch wenn die Anbie­ter sozia­ler Netz­werke nicht unmit­tel­bar dafür haf­ten, was auf ihren Diens­ten pas­siert, tra­gen sie doch eine Mit­ver­ant­wor­tung – zumin­dest im Sinne einer „Auf­sicht im Schul­hof“. Aus­druck des­sen sind z. B. Mel­de­sys­teme für rechts­wid­rige Inhalte oder die Klä­rung von Strei­tig­kei­ten zwi­schen Nutzern.

Wir in Europa tref­fen auf viele US Akteure: Google, Face­book, Twit­ter etc. stel­len die Medien, die Poli­tik und uns als Gesetz­ge­ber vor viel­fäl­tige Her­aus­for­de­run­gen. Wir wol­len die Frei­heit im Netz, ins­be­son­dere die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit, aber wir wol­len auch Daten­schutz, Urhe­ber­recht oder Steu­er­recht – um nur einige zu nen­nen. Zeit­ge­mäße und adäquate Medi­en­re­gu­lie­rung ist das Ziel der Län­der, das wir in Koope­ra­tion mit dem Bund in und für Europa umset­zen wollen.

Die­ser Text ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 07-08/2019.

Von |2019-07-10T14:47:13+02:00Juli 10th, 2019|Meinungsfreiheit|Kommentare deaktiviert für

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Werte und Ver­ant­wor­tung online sichern

Heike Raab ist Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz und Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, Medien und Digitales. Seit 2015 ist sie Koordinatorin der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz.