„Jede Frei­heit ist eingeschränkt“

Ralf Höcker ist einer der füh­ren­den deut­schen Pres­se­rechts­an­wälte auf Sei­ten geschä­dig­ter Unter­neh­men. Er ver­trat bereits Jörg Kachelm­ann, Recep Tayyip Erdoğan und die AfD, aber auch CDU, SPD und Grüne. Hans Jes­sen spricht mit ihm über die Schran­ken der Pres­se­frei­heit und die Arbeit für den Rechtsstaat.

Hans Jes­sen: Herr Höcker, das Grund­ge­setz garan­tiert in Arti­kel 5 die Pres­se­frei­heit und setzt ihr gleich­zei­tig Gren­zen. Was ist eine ein­ge­schränkte Frei­heit wert?
Ralf Höcker: Jede Frei­heit, jedes Grund­recht ist ein­ge­schränkt. Man kann keine Grund­rechte schran­ken­los gewäh­ren. Nicht ein­mal das Grund­recht auf Leben ist schran­ken­los gewährt. Wenn Sie jeman­den angrei­fen und der Sie in Not­wehr erschießt, dann darf er das. Das ist gerecht­fer­tigt. Da kön­nen Sie nicht sagen: „Das ver­stößt aber gegen mein Grund­recht auf Unver­letz­lich­keit des Lebens.“ Grund­rechte kön­nen nicht schran­ken­los sein. Wenn die Presse etwas schrei­ben möchte, was in die Per­sön­lich­keits­rechte eines Men­schen ein­greift, bei­spiels­weise über ihr Pri­vat­le­ben, dann kol­li­die­ren zwei Grund­rechte. Das Grund­recht auf Pres­se­frei­heit und das Grund­recht auf Pri­vat­sphäre. Diese Grund­rechte muss man, wie der Ver­fas­sungs­ju­rist sagt, in prak­ti­sche Kon­kor­danz brin­gen. Das heißt, man muss ver­su­chen, einen Aus­gleich zu fin­den. Das führt mal dazu, dass in das eine Grund­recht ein­ge­grif­fen wird, mal dazu, dass das andere Grund­recht wei­chen muss. In sehr vie­len Fäl­len wird in beide Grund­rechte ein­ge­grif­fen. Man ver­sucht, einen Kom­pro­miss zu fin­den, mit dem alle leben kön­nen. Die Grund­re­gel lau­tet: Kein Grund­recht kann schran­ken­los gewährt wer­den, ansons­ten wäre es nicht ein­mal theo­re­tisch mög­lich, mit­ein­an­der zu leben.

Frü­her war die Situa­tion rela­tiv über­schau­bar. Es gab Print­me­dien und Sen­dun­gen, die am nächs­ten Tag häu­fig ver­ges­sen und deren Ver­ant­wort­li­che leicht iden­ti­fi­zier­bar waren. In der digi­ta­len Infor­ma­ti­ons­welt schwin­det diese Über­schau­bar­keit. Das Netz ver­gisst weni­ger leicht. Infor­ma­tio­nen ver­brei­ten sich rasend schnell. Was bedeu­tet das für den Span­nungs­bo­gen zwi­schen Infor­ma­ti­ons- bzw. Pres­se­frei­heit und Persönlichkeitsrechten?
Das ist in der Tat eine sehr, sehr, sehr große Her­aus­for­de­rung. Zunächst ein­mal gibt es heute viel mehr Sen­der – im Sinne von: Sen­der von Bot­schaf­ten – als frü­her. Es gibt viel mehr Per­so­nen, mit denen man sich aus­ein­an­der­set­zen muss, die irgend­wel­che Dinge berich­ten. Frü­her gab es auch den Tratsch im Trep­pen­haus, aber wenn die tratsch­süch­tige Nach­ba­rin Blöd­sinn ver­brei­tet hat, hat man die nicht unbe­dingt abge­mahnt und von ihr eine Unter­las­sungs­er­klä­rung ver­langt. Das tut man auch heute noch nicht. Wenn sie das Glei­che aber ins Netz stellt, sie auf Face­book 5.000 Freunde hat und es da für jeden nach­les­bar steht, sieht die Situa­tion anders aus. Die Rechts­ver­let­zung, die frü­her im Trep­pen­haus an einem Nach­mit­tag ver­klun­gen ist, bleibt jetzt dau­er­haft im Netz. Dadurch sind heute Pri­vat­per­so­nen, kleine Blog­ger, win­zigste Mini­me­dien mit dem Pro­blem kon­fron­tiert, dass man Per­sön­lich­keits­rechte und Presse- oder Mei­nungs­frei­heit in Aus­gleich brin­gen muss, und dass ihre Rechts­ver­let­zun­gen mög­li­cher­weise ver­folgt wer­den. Damit wächst das Rechts­ge­biet des Presse- und Äuße­rungs­rechts. Nicht immer ist her­aus­zu­be­kom­men, wer hin­ter einer Äuße­rung im Netz steht, das ist ein Pro­blem. Wenn man sich auf Twit­ter einen Fake-Account ein­rich­tet oder wenn man eine Inter­net­seite ins Netz stellt und das Impres­sum nicht ver­nünf­tig macht, son­dern irgend­wel­che erfun­de­nen Per­so­nen rein­setzt, kann man zwar was dage­gen machen, aber es ist wirk­lich schwie­rig, kos­tet Geld und das ersetzt einem kei­ner. Das setzt der prak­ti­schen Ver­folg­bar­keit von sol­chen Rechts­ver­stö­ßen Gren­zen, was ein Unding ist.

Sie selbst gehö­ren zu den bekann­ten Medi­en­an­wäl­ten. Ihre Dienste wer­den von pro­mi­nen­ten Men­schen in Anspruch genom­men. Kachelm­ann und Erdoğan haben Sie ebenso ver­tre­ten wie in jün­ge­rer Zeit die AfD, aber auch CDU, SPD, Grüne. Das sind sehr unter­schied­lich gela­gerte Fälle und Kli­en­ten. Gibt es den­noch eine Gemeinsamkeit?
Die ein­zige Gemein­sam­keit ist, dass alle Men­schen sind. Wir haben uns, im Gegen­satz zu eini­gen ande­ren Kol­le­gen, die berufs­ethi­sche Ver­pflich­tung zum Maß­stab gesetzt, dass wir aus­nahms­los jeden ver­tre­ten, der sich in presse- und äuße­rungs­recht­li­chen Fra­gen an uns wen­det. Das ist unsere Ver­ant­wor­tung als Organe der Rechts­pflege. Ich würde das nicht tun, wenn ich eine PR-Agen­tur wäre. Dann würde ich die Hälfte mei­ner Man­dan­ten nicht ver­tre­ten. Aber wir sind Anwälte. Wir haben die Ver­pflich­tung, dafür zu sor­gen, dass jeder Zugang zum Recht bekommt. So sehen wir es jeden­falls. Man kann nicht sagen: Rechts­staat ja, aber nicht für jeden. Wenn das das Leit­bild wäre, würde es dazu füh­ren, dass bestimm­ten Per­so­nen der Zugang zum Rechts­staat ver­wehrt würde. Das hätte zwei sehr nega­tive Kon­se­quen­zen: Ers­tens wür­den diese Per­so­nen sich zu Recht vom Rechts­staat abwen­den, weil sie die Unge­rech­tig­keit erle­ben, dass sie, obwohl sie Recht haben, kein Recht bekom­men, weil sie noch nicht ein­mal Anwälte fin­den, die ihre Sache ver­tre­ten wol­len. Das führt zu Selbst­jus­tiz. Der Rechts­staat hat den Sinn, zu ver­hin­dern, dass Men­schen wie in der Stein­zeit ihre recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten mit der Keule regeln. Des­we­gen müs­sen Anwälte jeden ver­tre­ten. Idea­ler­weise ohne ideo­lo­gi­sche Lieb­äu­ge­leien mit Man­dan­ten. Da droht die zweite nega­tive Kon­se­quenz. Straf­recht­ler sagen häu­fig: „Ich mache keine Ver­ge­wal­ti­ger. Ich mache keine Kin­der­schän­der.“ Andere sagen: „Ich ver­trete keine Nazis.“ oder „Ich ver­trete keine isla­mis­ti­schen Ter­ro­ris­ten“. Das führt dazu, dass es Sze­ne­an­wälte gibt. Die sind das Schlimmste, was es gibt. Leute, die sel­ber Nazis sind und dann nur Nazis ver­tre­ten; die sel­ber Isla­mis­ten sind und nur Isla­mis­ten ver­tre­ten. Das ist keine Situa­tion, die man sich wün­schen kann. Ganz wich­tig für einen Anwalt ist, dass er Distanz zu sei­nem Man­dan­ten hat. Ganz wich­tig ist auch, dass die Jus­tiz auf eine sol­che Distanz ver­trauen kann. Des­we­gen: Das Ide­al­bild des Anwalts ist, dass er wirk­lich jeden ver­tritt. Das ist unser Leitbild.

Aus Sicht poten­zi­ell Betrof­fe­ner ist in kri­ti­schen Fäl­len die beste Bericht­erstat­tung die, die gar nicht erst zustande kommt. Jour­na­lis­ten und Medien wird oft vorab mit hohen Kos­ten gedroht, falls sie ver­öf­fent­li­chen. Diese Dro­hung mit der Kos­ten­keule lässt sich als Bedro­hung der Pres­se­frei­heit ver­ste­hen. Finanz­kräf­tige Man­dan­ten sind im Vor­teil gegen­über Kleinst­un­ter­neh­men oder Blog­gern im Netz.
Das sind nicht wir. Man droht auch nicht mit irgend­wel­chen Zah­lun­gen, die fäl­lig wer­den. Man droht, durch­aus im Vor­feld, damit, dass rechts­wid­rige Bericht­erstat­tung Kon­se­quen­zen haben wird. Das ist voll­kom­men in Ord­nung. Warum soll­ten Jour­na­lis­ten oder Blog­ger der ein­zige Berufs­stand sein, dem man nicht dro­hen darf, wenn sie Rechte ver­let­zen? Ich kann als Medi­en­an­walt nicht auf einen Knopf drü­cken und sagen, ein Jour­na­list, ein Blog­ger hat irgend­was berich­tet, das kos­tet den jetzt 10.000 Euro. Das funk­tio­niert nicht – zum Glück nicht. Ich kann einen erschie­ne­nen Bericht prü­fen, ob er Rechts­ver­let­zun­gen ent­hält. Wenn das der Fall ist, muss der Betrof­fene eben eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben. Natür­lich muss er – also das Medium – auch meine Anwalts­kos­ten über­neh­men. Aber das war es dann in der Regel auch. Wer berich­tet, muss Regeln ein­hal­ten. Er darf nicht rechts­wid­rig berich­ten. Wenn er das doch tut, muss er zu den Kon­se­quen­zen ste­hen. Wenn wir als Medi­en­an­wälte prä­ven­tiv tätig sind, kön­nen Jour­na­lis­ten und Blog­ger das auch als Ser­vice ver­ste­hen. Wir sagen im Vor­feld klipp und klar: „Das dürft ihr, das dürft ihr nicht.“ Wenn sich ein Jour­na­list, ein Blog­ger dann dazu ent­schließt, ent­ge­gen unse­rer aus­drück­li­chen Auf­for­de­rung etwas zu schrei­ben, was wir für rechts­wid­rig hal­ten und sich spä­ter vor Gericht her­aus­stellt, dass wir Recht hat­ten und es rechts­wid­rig war, dann ist es in Ord­nung, dass der Jour­na­list oder Blog­ger mit den Kon­se­quen­zen sei­ner Fehl­ent­schei­dung leben muss.

Im Jahr 2012 schrie­ben Sie: „Droh­an­rufe in Redak­tio­nen sind legi­tim und keine unzu­läs­si­gen Angriffe auf die Pres­se­frei­heit“. Einem Jour­na­lis­ten mit mög­li­cher­weise exis­tenz­ge­fähr­den­den Fol­gen zu dro­hen, schränkt des­sen Ent­schei­dungs­frei­heit zur Bericht­erstat­tung ein.
Exis­tenz­be­dro­hend sind die Fol­gen in den aller­sel­tens­ten Fäl­len. Da müsste der Jour­na­list schon sehr viel Blöd­sinn schrei­ben und die Fol­gen die­ses Blöd­sinns müss­ten sehr mas­siv sein, z. B. zur Pleite eines Unter­neh­mens füh­ren – das ist die abso­lute Aus­nahme. Aber in sol­chen Aus­nah­me­fäl­len ist es auch gerecht­fer­tigt, dass der Jour­na­list sich drei­mal über­legt, was er da schreibt. Wenn meine Man­dan­ten nicht gerade plei­te­ge­hen durch eine rechts­wid­rige Bericht­erstat­tung, dann sind die Fol­gen für den Jour­na­lis­ten auch nicht exis­tenz­be­dro­hend. Er muss eine Unter­las­sungs­er­klä­rung unter­schrei­ben, sich also ver­pflich­ten, die­sen Stuss nicht wie­der zu schrei­ben. Und er muss die Sachen löschen, die er berich­tet hat, wenn sie falsch sind oder gegen die Regeln der Ver­dachts­be­richt­erstat­tung ver­sto­ßen. Natür­lich muss er die Anwalts­kos­ten über­neh­men, aber die sind gesetz­lich gede­ckelt. Rechts­fol­gen bei rechts­wid­ri­ger Bericht­erstat­tung gehö­ren zum Berufs­ri­siko dazu. Die Wunsch­vor­stel­lung von Jour­na­lis­ten, keine Kon­se­quen­zen ange­droht zu bekom­men, wenn sie rechts­wid­rig berich­ten, ist ebenso anma­ßend wie obs­zön. Selbst­ver­ständ­lich müs­sen Jour­na­lis­ten für die Feh­ler, die sie machen, ein­ste­hen. Jour­na­list zu sein, bedeu­tet nicht, dass man ohne Kon­se­quen­zen und ohne Andro­hun­gen von Kon­se­quen­zen für rechts­wid­ri­ges Han­deln, arbei­ten kann.

Im Eis­ho­ckey oder ande­ren kör­per­be­ton­ten Sport­ar­ten würde man diese Methode als „Fore­checking“ bezeich­nen: Den Geg­ner früh­zei­tig und hart ange­hen, sodass er sich mög­lichst nicht mehr traut. Wo lie­gen für Sie die Gren­zen die­ser Stra­te­gie? Wo gerät die Presse- und Äuße­rungs­frei­heit in Gefahr?
In den Fäl­len, die wir in der Pra­xis erle­ben, gerät die Presse- und Äuße­rungs­frei­heit nicht in Gefahr. Ein Medi­en­an­walt greift in die Pres­se­frei­heit ein, genauso wie die Jour­na­lis­ten in die Grund­rechte unse­rer Man­dan­ten ein­grei­fen. Man greift gegen­sei­tig in die Grund­rechte ein und ver­sucht, diese Grund­rechte in die berühmte prak­ti­sche Kon­kor­danz zu brin­gen. Ich kann nicht wei­ter in die Pres­se­frei­heit ein­grei­fen, als das Recht es mir ermög­licht. Aber in dem durch das Recht ermög­lich­ten Rah­men in die Pres­se­frei­heit ein­zu­grei­fen, ist voll­kom­men in Ord­nung und vom Gesetz­ge­ber erwünscht. Mein Job ist es, im ange­mes­se­nen Umfang in die Pres­se­frei­heit ein­zu­grei­fen. Ich kann aus mei­ner Pra­xis nicht erken­nen, dass wir in der Lage wären, dies im Über­maß zu tun. Ich greife nicht wei­ter in die Pres­se­frei­heit ein, als unser Grund­rechts­sys­tem mir das ermöglicht.
Bei der re:publica habe ich das Publi­kum gefragt: „Wer meint, dass jeder Ein­griff in die Pres­se­frei­heit schlecht ist?“ Da gin­gen alle Fin­ger hoch. Alle mein­ten, jeder Ein­griff in die Pres­se­frei­heit sei falsch. Das zeigt mir, wie fehl­in­for­miert viele Men­schen sind. Sie glau­ben, der Satz „Das ist ein Ein­griff in die Pres­se­frei­heit“ würde einen Skan­dal beschrei­ben. Er beschreibt aber eine ver­fas­sungs­recht­li­che Selbst­ver­ständ­lich­keit und Notwendigkeit.

Seit andert­halb Jah­ren gilt das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz, mit dem Rechts­ver­stöße in den Sozia­len Medien früh­zei­tig abge­wehrt wer­den sol­len. Kri­ti­ker sagen, damit wür­den rechts­staat­li­che Auf­ga­ben auf pri­vate Unter­neh­men wie Face­book oder Google über­tra­gen. Was bedeu­tet die­ses Gesetz nach Ihrer Ein­schät­zung für die Pressefreiheit?
Dass staat­li­che Auf­ga­ben auf Pri­vate dele­giert wer­den, ist zwar rich­tig, aber ich betrachte das nicht als Vor­wurf. Es war schon immer so, dass auch Pri­vate das Recht ein­hal­ten muss­ten. Platt­form­be­trei­ber dür­fen nicht rechts­wid­ri­ges Zeug auf ihren Platt­form dul­den. Das Pro­blem liegt woan­ders: Die Gefahr besteht, dass durch die schiere Masse an Rechts­ver­let­zun­gen, die in sozia­len Medien statt­fin­den, und den Umstand, dass die sozia­len Platt­form­be­trei­ber dafür haf­ten, es einen gewis­sen Anreiz für die Platt­form­be­trei­ber gibt, Mei­nungs­äu­ße­run­gen schon sehr, sehr, sehr früh­zei­tig zu blo­ckie­ren, ein­fach nur, um nicht per­sön­li­che in die Haf­tung zu kom­men. Das führt dazu, dass Face­book, You­Tube, Twit­ter heute gerne etwas löschen und blo­ckie­ren, was eine zuläs­sige Mei­nungs­äu­ße­rung ist. Oder Kon­ten zeit­weise sper­ren, auf denen nichts Rechts­wid­ri­ges steht. Das ist eine unver­hält­nis­mä­ßige Beschrän­kung der Mei­nungs­frei­heit, die letzt­lich durch die mas­si­ven Haf­tungs­ri­si­ken her­vor­ge­ru­fen wird. Das ist nicht vor­teil­haft. Da müsste man sicher­lich noch­mal ran.

Die­ses Inter­view ist zuerst erschie­nen in Poli­tik & Kul­tur 07-08/2019.

Von |2019-07-10T14:48:26+02:00Juli 10th, 2019|Meinungsfreiheit|Kommentare deaktiviert für „Jede Frei­heit ist eingeschränkt“
Ralf Höcker wird vom JUVE-Handbuch 2018/2019 als einer der führenden deutschen Presserechtsanwälte auf Seiten geschädigter Unternehmen geführt. Er ist Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht an der Cologne Business School (CBS). Hans Jessen ist freier Journalist und ehemaliger ARD-Hauptstadtkorrespondent.