Deutscher Kulturrat 27. März 2019 Logo_Initiative_print.png

25 pro­mi­nente Stim­men über Lieb­lings­ar­ti­kel im Grundgesetz

Aus­ge­wählte Statements

Mein Lieblingsartikel im Grundgesetz ist …

… Art. 1 GG, weil er die Menschenwürde als obersten Wert und Ausgangspunkt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt.
Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

… Art. 5 GG: Die Grundrechte schützen Freiheitsräume des Einzelnen und prägen zugleich das Zusammenleben aller in unserer Gesellschaft und unserem Staat. Als Staatsministerin für Kultur und Medien liegt mir vor allem Art. 5 des Grundgesetzes am Herzen. Die Meinungs-, die Presse- und die Rundfunkfreiheit in Abs. 1 sind konstitutiv für unsere Demokratie und gerade in Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und populistischer Angriffe auf Andersdenkende nicht hoch genug wertzuschätzen. Von großer Bedeutung ist für mich darüber hinaus die Kunstfreiheit in Art. 5
Abs. 3 GG. Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer Vielfalt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle Identität, leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie zur Integration und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs. Wenn wir ihre Freiheit schützen, können sie auch unbequem sein. Als kritisches Korrektiv einer lebendigen Demokratie bewahren sie uns vor Lethargie und vor neuerlichen totalitären Anwandlungen.
Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien bei der Bundeskanzlerin

… Art. 3 GG. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden. Das ist die Grundlage für einen respektvollen Umgang miteinander.
Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

… Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“, weil hier nicht nur die körperliche, sondern die geistige und seelische Unversehrtheit des Menschen an allererster Stelle gesetzt wird. Mit der Achtung der Menschenwürde wird die Voraussetzung für alle weiteren Menschrechte geschaffen, so beispielsweise die Gleichbehandlung unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder Bildung. Die nicht kommentierte Einfachheit des Artikels ist zugleich beeindruckend: Würde muss nicht erläutert werden.
Susanne Keuchel, Präsidentin des Deutschen Kulturrates

… Art. 20 GG: Wenn die Demokratie in Deutschland abgeschafft werden soll, „haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. So steht es im Grundgesetz in Art. 20. Das ist die unmittelbare Lehre aus der Barbarei des Faschismus und das ist die notwendige Drohung an alle Extremisten von rechts und links.
Olaf Zimmermann, Sprecher der Initiative kulturelle Integration

… Art. 1 GG, weil er in aller Kürze die Werteordnung unserer Gesellschaft normiert und diese unter den Schutz des Staates stellt. Die Werteordnung des Grundgesetzes bildet zugleich auch den Rahmen für das Handeln der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitglieder.
Gerda Hasselfeldt, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

… Art. 1 GG, weil dort steht, dass die Würde des „Menschen“ unantastbar ist. Demnach sind alle Menschen gleich wertvoll. Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang. Unsere verschiedenen Herkünfte sind unser Reichtum und die gemeinsamen demokratischen Werte, die im Deutschen GG manifestiert sind, sind unser Kitt für ein gemeinsames Leben in Freiheit und Demokratie.
Ali Ertan Toprak, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV)

… Art. 5 Abs. 1 GG, weil eine freie Presse der beste Schutz der Demokratie ist.
Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV – Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

… Art. 20 GG, weil er mit dem Bekenntnis zu Demokratie, Sozial- und Rechtsstaat die Grundlage für eine freie, vielfältige und gerechte Gesellschaft schafft, Teilhabe ermöglicht und das friedliche Zusammenleben sichert.
Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin

… Art. 3 und Art. 33 Abs. 2 GG, weil sie gleiche Chancen für Frauen und Männer und gleiche Besetzung für alle Positionen im öffentlichen Dienst gewährleisten sollen. Denn nur ein gut aufgestellter und alle Bevölkerungsgruppen einschließender öffentlicher Dienst ist Grundlage für Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender dbb beamtenbund und tarifunion

… Art. 1 GG, weil die Würde des Menschen die Grundlage für individuelle Freiheit bildet und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichert.
Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes

… Art. 5 GG, weil er die Pressefreiheit garantiert. Denn das Zusammenleben von Menschen in einer Demokratie kann nur gelingen, wenn es einen aufrichtigen Diskurs gibt – unzensiert und in einer vielfältigen Medienlandschaft, die frei und unabhängig recherchieren, berichten und einordnen darf.
Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV)

… Art. 2 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Die Freiheit zu leben wie man oder Frau will ist eines der wichtigsten Güter unserer Verfassung. Sie wurde jedoch in den letzten Jahren missverstanden als das Recht auf billiges Fleisch, dessen Produktion die Grundwasser belastet, das Recht auf Mobilität in SUVs, die grenzwertlos unsere Kinder krank machen und das Recht auf billige Flüge nach Mallorca, die das Klima anheizen und kommenden Generationen ihrer Zukunft berauben. Der zweite Teil des Art. 2 zwingt uns, dazu die Rechte anderer zu achten, dazu zu erkennen, dass Freiheit und Wohlstand nur erreichbar sind, wenn wir uns nicht unsere natürlichen Lebensgrundlagen entziehen.
Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings

… Art. 9 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden, weil er die Basis für Deutschlands einzigartige Sportvereinslandschaft mit knapp 90.000 Turn- und Sportvereinen darstellt.
Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes

… Art. 1 GG, weil sich daraus unser gesamtes Staatsverständnis ableitet und das, was uns stark gemacht hat.
Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

… Art. 1 GG, weil er für all das steht, wofür auch meine Heimatstadt Münster steht: Hier ist 1648 der Westfälische Frieden geschlossen worden. Er ist bis heute eine der Säulen unseres völkerrechtlichen Zusammenlebens. Im Friedenssaal unseres Rathauses findet sich der Leitsatz: „Pax Optima rerum“, übersetzt: „Der Frieden ist das höchste Gut“. Er steht für die Tradition, diesen Friedenschluss in die Gegenwart und die Zukunft zu übertragen. Denn auch wenn wohl jeder von uns die Sehnsucht nach Frieden kennt und anstrebt, so ist Frieden fragil und leider keine Selbstverständlichkeit.
Oberbürgermeister Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetages

… Art. 1 Abs. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar, weil er, zutiefst geprägt von christlichen Grundorientierungen, eine verpflichtende Richtungsangabe für alles staatliche Handeln beinhaltet, die in ihrer Bedeutung und konkreten Orientierungskraft für Staat, Zivilgesellschaft und alle Bürgerinnen und Bürger gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland

… Art. 16 a Abs. 1 GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, weil er diesem wichtigen Recht Verfassungsrang gibt – das finde ich in Zeiten, in denen das Asylrecht eher auf Grundlage anderer Rechtsnormen gewährt wird und immer wieder im Zentrum politischer Diskussionen steht, ein wichtiges Zeichen. Für mich hat der Artikel darüber hinaus auch eine persönliche Bedeutung: Ohne ihn wäre ich heute wohl nicht in Deutschland.
Kenan Küçük, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen

… Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Würde eines jeden Menschen, unabhängig von Ethnie, Geschlecht und religiöser Weltanschauung ist ein von Gott verliehener Segen, die wir auch im Koran wiederfinden: „Nun haben Wir fürwahr den Kindern Adams Würde verliehen und sie über Land und Meer getragen und für sie Versorgung von den guten Dingen des Lebens bereitet und sie weit über das meiste Unserer Schöpfung begünstigt“ (Sure 17:70). Diese Würde zu achten und zu schützen ist für uns Muslime verpflichtend, denn die Würdigung seiner Mitmenschen kommt der Würdigung von Gottes Geschöpfen gleich.
Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrates der Muslime in Deutschland

… Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Der Artikel zeigt: Wenn wir eine „Leitkultur“ haben, dann die, dass sich bei uns jede*r kulturell und gesellschaftlich ausleben darf. Einen Zwang zur Anpassung darf es nicht geben.
Ferda Ataman, Vorsitzende der Neuen Deutschen Organisationen

… Art. 5 GG, in dem die Freiheit der Meinungsäußerung und der Presse festgeschrieben ist. Eine freie Presse und frei wirkende Schriftstellerinnen und Schriftsteller stellen die vierte Gewalt im Staat dar. In Staaten, in denen Presse und Schriftstellende nicht frei agieren können, ist die Saat der Diktatur gesät. Das bedeutet aber auch, dass sich Schreibende und Veröffentlichte der Verantwortung bewusst sein müssen, als Kontrollinstanz gegenüber der Politik zu funktionieren.
Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di

… Art. 5 GG, weil freie und staatlich unabhängige Medien für unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich und leider vieler Orts keine Selbstverständlichkeit mehr sind.
Hans Demmel, Vorsitzender des Vorstandes von VAUNET – Verband Privater Medien

… Art. 1, weil die Unantastbarkeit der Menschenwürde das Herz unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens ist. Dabei sollten wir uns immer wieder bewusst machen, dass wir alle diesen Artikel mit Leben füllen müssen – Tag für Tag.
Tom Buhrow, Intendant des WDR

… Art. 5 GG, weil ich davon überzeugt bin, dass freie Medien eine tragende Säule unserer Demokratie sind. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Orientierung, Meinungsbildung und Integration in einer vielfältigen Gesellschaft.
Thomas Bellut, Intendant des ZDF

… Art. 1 GG, weil es in
wenigen Worten das benennt, was die Quintessenz des friedlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft ausmacht. Die Achtung und der Schutz der menschlichen Würde sowie das Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ist eine Lehre aus dem Zivilisationsbruch der Schoah. Es gilt, diese Worte tagtäglich mit Leben zu füllen, um ein respektvolles Miteinander zu schaffen und eine gerechte Gesellschaft, in der Vorurteile und Hass keinen Platz mehr finden.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland

Copyright: Alle Rechte bei Initiative kulturelle Integration

Adresse: https://www.kulturelle-integration.de/2019/03/27/mein-lieblingsartikel-im-grundgesetz-ist/